Brandschutz im Krankenhaus

Tag hätte eine frage bezüglich Gesetzliche Grundlagen.

  1. bauordnung
    2)Krankenhausrichtlinie
    3)Krankenhausbauverordnung
    4)Hessische Bauordnung

gefragt ist nach den gesetzlichen Qualitäten ?
z.B. welche zwingend eingehalten werden müssen und welche nicht !

Gruss

Nick

Hallo Nick,

kannst du deine Frage etwas genauer stellen.
Generell sind alle Gesetze einzuhalten.
Bei Richtlinien ist es zu empfehlen diese einzuhalten.

Wichtig ist auch das was der zuständige Brandschutzsachverständige dazu meint.

Gruß
Andreas

Die Gesetzlichen Grundlagen die ich aufgezählt habe, sollen definiert werden und hierbei ist die gesetzliche Qualität gefragt !
z.B: Anerkannte Regel der technik: sind zwar Standard doch fehlt ihnen die Verankerung in der Hessischen Bauordnung. Deshalb darf von den Annerkannten Regeln (in bezug auf HBO) abgewiesen werden, wenn bessere möglichkeiten/lösungen möglich sind.

Wie schauts bei denen aus die ich aufgezählt habe ?

Hallo Nick,

gib mir doch mal kurz deine Email adresse.

Gruß
Andreas

Hallo Nick
Baurecht ist Länderrecht.
da müssen Sie im hessischen Baurecht nachlesen was diese hergibt.
Zum hessischen Baurecht kan ich Ihnen nichts sagen.

MfG Sperber

der unten stehende Satz ist unvollständig, bitte noch einmal ganzen Text
MfG A. Rosenberger

[email protected]

Hallo,

da würde ich sicherheitshalber bei der Bauaufsicht nachfragen!

Gruß aus NRW!

Hallo Nick,
ich finde deine Anfrage recht merkwürdig. Eigentlich ist es hier üblich seine Frage in einer gewissen Ordnung zu stellen und nicht so Formlos. Da ich nicht genau weis was du genau benötigst kann ich dir deine Frage auch nicht beantworten.

Gruß
Thorsten

Merkwürdig finde ich es nicht !!
Es ist doch nur gefragt, was für ein Rechtsqualität die genannten haben ? Was ist daran nicht zu verstehen ?
Muss man es in einem Krankenhaus zwingend beachten oder nicht.

Hallo Nick,
meine Kenntnisse in Sachen Brandschutz erstrecken sich auf den Brandschutz in der Industrie und dann für das Land NRW. Da der Brandschutz Ländersache ist, können die Bauordnungen von einander abweichend sein. Da für Krankenhäuser besondere Richtlinen und Verordnungen zum Tragen kommen kann ich Sie nicht seriös beraten.
Ich an Ihrer Stelle würde mich gezielt an den VDS wenden, ich habe auch schon Erfolge gehabt in dem ich die Feuerwehr Abt. „Vorbeugenden Branschutz“ konsultiert habe. Auch der BSI des Kreises gibt Auskunpft bei Problemen.
Es tut mir leid keine konkreten Auskünfte geben zu können, erschwerend kommt dazu, dass ich mitlerweile im Ruhestand bin.
Viel Erfolg bei der Lösung Ihrer Probleme
Gruß Olded

Da kann ich leider nicht helfen.

Hi Nick,

Die Wertigkeitsfolge ist:

Landesbauordnung (hier wohl Hessische BO)
Krankenhausbauverordnung
Krankenhausrichtlinie

Der von Dir aufgeführte Punkt Bauordnung meint vermutlich die Musterbauordnung, die durch die Landesbauornung definiert wird,

Die „Qualität“ meint Wertigkeit, die Reihenfolge der rechtlichen Bedeutung ist:

Gesetz, Verordnung, Richtlinie, Information, Hinweis

Zu beachten sind all diese Werke, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien haben rechtlich bindenden Charakter.

Ein Gesetz nicht einzuhhalten ist unter Umstanden ein Straftatsbestand und kann entsprechend mit Geldstrafe und/oder Gefängnisstrafe bestraft werden.

Das Nichtbefolgen einer Verordnung oder einer Richtlinie stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend nur mit Ordnungsstrafen (Geld) belegt.

Hoffe das war Deine Frage, sonst definiere sie neu.

Greetz

Sigon

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort, dass ist genau das was ich haben wollte :smile:
Danke

gruss

Nick

Hi Nick,

ich denke, so etwa könnte man das sehen.

Hallo Sigon,
kann ich das so definieren ?
Bauordnung (Musterbauordnung): werden Erläuterungen und Hinweise zu wesentlichen Fragen gegeben. Diese erleichtert den Bauaufsichtsbehörden und gebäudeeigentümer die wiederkehrende Kontrollen des vorbeugenden Brandschutzes und der Sandsicherheit bei bestehenden Gebäuden.
Krankenhausrichtlinie: Ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter, aber nicht gesetzlicher Natur. Eine Richtlinie wird von einer Organisation ausgegeben, ist daher gesetzlich ermächtigt und hat so einen Geltungsbereich. Die KHR sind keine Rechtsvorschriften und haben deshalb keine unmittelbar bindende Wirkung ggü. dritten. Sie sind jedoch allg. Weisungen des §61 Abs. 6 satz 1 HBO und verpflichten die Baufsichtsbehörden sie ihren Entscheidungen zugrunde zu legen.
Krankenhausbauverordnung: Hat im jeweiligen Bundesland Gesetzescharakter (Bundeslandspezifisch). Müsste demnach zwingend einzuhalten sein, zwecks abnahme usw

besser spät als nie, sorry
einhalten musst du alles. Als erstes setze dich mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Brandschutzbeauftragten in Verbindung.
Lasse die Brandlasten berechnen und spreche mit der örtlichen FW

Gruß Fritz