Brandschutz im Mehrfamiliehaus

Wer kennt sich mit Brandschutz aus, hier meine Frage:

Wir leben als Eigentümer in einem 8 Familienhaus mit großer Tiefgarage die unmittelbaren Zutritt ins haus hat. Leider wird diese Tiefgarage nicht nur zum Parken sondern auch Müllablage für irgendwelche Verpackungen genutzt als und Depot div. Sachen wie alte Gartenstühle, der eine Nachbar hat sogar sein Brennholz bzw. seine Kaminkohle, der dritte hat Plastikschränke mit weiß was gefüllt hinter seinem Auto stehen, also jede Menge Sachen die wie ich denke nicht in eine Tiefgarage gehören.Jeder der Platz hinter seinem Auto hat hat den Platz für diese Müll genutzt.
Meine Frage: Kann ich einen Brandschutzbeauftragten bemühen, der unseren Eigentümer erklärt wie gefährlich das ganze ist.Kostete so ein Beauftragter und wie viel ? Wer weiß wie mann es am besten anstellt die Garage endlich wieder nur als Parkmöglichkeit zu nutzen ?
Vielen Dank für die Antworten.
D.M.

Hallo,

das einfachste wäre, Sie fotografieren die Zustände und bitten damit die zuständige Bauordnung ihrer Stadt um Prüfung.
Sind gefährliche Umstände vorhanden, wird die Bauordnung unverzüglich tätig werden.

Gruß Alchemistix

Ich bin nicht in dem Bereich tätig aber der Meinung
das in einer Hauseigentümerversammlang festgelegt werden kann was gelagert oder nicht gelagert werden darf.
Von der Tiefgarage in den Hausflur zum Wohnbereich
muß eine T90 immer geschlossene Brandschutztür sein.
Mit freundlchen Grüßen
Hans-Joachim Kobel

Hallo,
am besten an das zuständige Bauamt oder Bauordnungsamt wenden. Ganz sicher kommt sofort ein Außendienstler bei Ihnen vorbei, um sich die Garagen anzusehen. Diese dürfen nämlich nicht falsch genutzt werden. Wenn es sich um leicht brennbare Materialien handelt, sind die vom Bauamt besonders schnell und unerbittlich. Das Bauamt wird nach einer gewissen Räumungsfrist Ordnungsstrafen gegen die Leute verhängen, die die Garagenplätze missbrauchen.
MOETT

Hi Dobrila,
Dein Problem ist rechtlich einfach zu beantworten, aber schwer durchzusetzen.
Erstmal: Es dürfen grundsätzlich KEINERLEI Gegenstände ausser den Kraftfahrzeugen in der Tiefgarage abgestellt werden. Es gibt keine Ausnahme.
Nachzulesen in der Garagenstellplatzverordnung GaStellV und der Verordnung zur Verhütung von Bränden VVB.
Desweiteren sollte eine Hausordnung existieren, in der diese Tatsache nochmal explizit behandelt wird.
Das Lagern von brennbaren Stoffen stellt eine „verbotswiedrige Einbringug erhöhter Brandlast“ dar und ist je nach schwere eine Ordnungswidrigkwit mit Bußgeld bewehrt, im Brandfall stellt das schnell einen Straftatsbestand dar.

Ausserdem ist es unter Umständen eine Einengung von Flucht und Rettungswegen, die ebenfalls verboten ist(VVB §22)

Was kannst Du tun?
Weise den Hauseigentümer schriftlich daraufhin, dass solches tun verboten ist und er als Eigentümer dafür verantwortlich ist, dass das abgestellt wird.
Dies kann z.B. durch einen Brief vom Eigentümer an alle Mieter geschehen, in dem eine Frist bis zur Entfernung gesetzt wird.
Sollte das nicht funktionieren kann man auch eine Anzeige beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung machen (idealerweise mit Fotos), da kommt dann jemand vorbei und verteilt Anordnungen (schriftlich) und ggfls. Bußgelder bis zu 1000€.

Noch ein kleiner Hinweis: Ich finde das sehr gut von Dir, denn ich habe schon Brände in Tiefgaragen miterlebt, die durch solches Tun zusätzlich massiv erschwert wurden.
Allerdings muss Dir klar sein: Beliebt macht man sich bei den Mitbewohnern damit auch nicht gerade.

Viel Erfolg wünsche ich Dir

Hallo,

vielen Dank für die nette Antwort,ich weiß das ich mich nicht beliebt dadurch mache.Werde aber diesen weg erstmal unserem Hausverwalter erörtern, er sollte sich darum kümmern.Da wir alle Eigentümer sind finde ich es sowieso sehr traurig das unsere Garage so aussieht und habe eigentlich auch etwas Angst denn unsere Wohnung ist im Parterre wir sitzen wenn Du so willst auf einem Pulverfass .Nochmals vielen lieben Dank für die Antwort habe morgen wegen einiger Andere Sachen einen Termin mit dem Verwalter und will mal sehen wie weit ich komme.
leicht wird es nicht denn er selber ist auch einer Eigentümer im Haus !
D.M.

Halo D.M.,

um die Rechtsfrage zu klären, muss zuerst das Bundesland bestimmt werden (Landesverordnungen, zb. Garagenverordnung). Zweitens, wie groß ist die Garage? Bis zu 100m² handelt es sich noch um eine Kleingarage, alles darüber bezeichnet man als Mittel- oder Großgarage. Hier werden die Bestimmungen schon ziemlich streng.

Je nach Land und entsprechender Garagenverordnung gilt für Kleingaragen in etwa:
„Kraftstoffe und Kraftstoffbehälter dürfen in Garagen nicht aufbewahrt werden; der Tankinhalt
abgestellter Kraftfahrzeuge und die in ihnen mitgeführten Reservekanister bleiben
hierbei unberücksichtigt. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kleingaragen (bis 100 m2 Nutzfläche)
bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen,
bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern aufbewahrt werden, sofern nicht wegen
des Brandschutzes Bedenken geltend gemacht werden müssen.
Die Aufbewahrung anderer brennbarer Stoffe muss im Zusammenhang mit der Einstellung
eines Kraftfahrzeuges stehen. So sind z.B. die Aufbewahrung von Autoreifen als Wechselgarnituren
(4+1) eingestellter Kraftfahrzeuge (Winter- oder Sommerreifen), kleinere Behälter
aus brennbarem Material zur Unterbringung von Reparaturwerkzeug für Autos oder einzelne
Regalböden zur Aufbewahrung von sonstigem Autozubehör zulässig.“

Brennholz und Kaminkohle sollte also eigentlich nicht in der Tiefgarage gelagert werden.
Ob es sich lohnt einen Brandschutzsachverständigen zu beauftragen und ob dies ein Einsehen bei Ihren Nachbarn bewirken würde, kann ich leider nicht beurteilen. (Sachverständige können Sie am besten über die zuständige Architektenkammer des Landes finden.) Ich würde als erstes ein freundliches Gespräch mit dem Hinweis auf die Garagenverodnung versuchen.

Ich bin selbst Architekt und habe dieses Problem bei meiner Arbeit zusammen mit der Berufsfeuerwehr schon häufig erlebt. Bei privaten Kleingaragen (welche nicht kontrolliert werden müssen) wird allerdings dabei häufig ein Auge zugedrückt.
WIe sieht der Zugang/ Verbindung zur Tiefgarage und dem Treppenhaus aus? Ist die Tür eine Brandschutztür? Gibt es eine Schleuse? Wird die Tür häufig mit einem Keil offen gehalten? Die Abschottung zwischen den beiden Gebäudeteilen sollte gewährleistet sein.

Mit freundlichen Grüßen
simonsays

Sehr geehrter simonsays,

also die Garage ist für 10 Autos Gebaut, hat leicht über 250 qm, liegt in Hessen, ich gehe von einer Mittelgarage aus. Es gibt eine Schleuse, allerdings schließt nur die Tür direkt zum Treppenhaus mit einem Türschließer, die andere steht immer offen oder fast immer.Mich stören ja in keiner Weise die reifen der Autos, aber wissen Sie wenn Nachbarn meinen dort Kartonagen /Verpackungen oder Gartenstühle sowie eine riesige Holzbox in der Kohle gelagert wird unterbringen zu müssen, da schwillt mir der Kamm und ich bekomme ein mulmiges Gefühl im Bauch, weil wir im 1.Stock wohnen also eigentlich oben drüber. natürlich werde ich versuchen mit unserm Hausverwalter erstmal ein Gespräch zu führen und mal sehen wie weit ich komme, aber Ihnen erstmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung
Freundlicher Gruß
D.M

Hallo Dobrila,
wende dich doch einmal vertrauensvoll an deine örtliche Feuerwehr. Die haben Experten für vorbeugenden Brandschutz und helfen dir sicher gerne. Das ist i.d.R. auch kostenfrei. Die Feuerwehren haben den gesetzlichen Auftrag zur Brandschutzaufklärung (zumindest NRW)
Meist lassen sich die Sammler und Horter vom Mann in Uniform einfach überzeugen.
Die Tür zur Garage muss in jedem Fall in F90 ausgeführt werden. Das bedeutet sie muss auch einfach und selbsttätig schließen und natürlich geschlossen gehalten werden.
VG
T.

Hallo

In einer TG hat was brennbares nichts verloren in der bayerischen bauordung stent das.Und als Müllplatz schon gar nicht.
Der Hauseigentümer ist dafür verantworlich (eventuel Hausmeistersevice abgeteten)

Auf der Gemeinde nachfragen.
Der Brandschutz ist eine gemeindliche Aufgabe.

Die TG ist als Garage gebaut und geplant und sollte auch dafür genutzt werden.

MFG

Sperber Otto

Guten Tag,
hier geht es glaube ich eher um mietrechtliche Belange, als um den reinen Brandschutz. Ich würde hier den Vermieter ansprechen, in wie weit er Vorgaben hat. Einen Sachverständigen würde ich hier noch nicht hinzuziehen, da dann u.a. auch das Treppenhaus unertsucht wird. Hier darf sich z.B. nichts Brennbares befinden da es im Brandfall als Rettungsweg dient, aber von Deko bis zum Kinderwagen steht hier ja auch meist viel.
mfg Rogge

Tut mir leid, dass weiss ich nicht.
Gibt es keine Keller, dass so viel in der Tiefgarage gelagert wird? Und ist wirklich Brandschutz das Problem, oder eher, dass es unordentlich aussieht? Man sollte ehrlich sein, worum es einem geht.
Ansonsten würde ich mich mal bei der Feuerwehr erkundigen, bei uns gibt es da so eine Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“.

Hallo,

Wer kennt sich mit Brandschutz aus, hier meine Frage:

Als Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz sollte ich mich auskennen… :wink:

Wir leben als Eigentümer in einem 8 Familienhaus mit großer
Tiefgarage die unmittelbaren Zutritt ins

Da stellt sich die Frage, was verstehst Du unter „groß“?

Meine Frage: Kann ich einen Brandschutzbeauftragten bemühen,
der unseren Eigentümer erklärt wie gefährlich das ganze
ist.Kostete so ein Beauftragter und wie viel ? Wer weiß wie
mann es am besten anstellt die Garage endlich wieder nur als
Parkmöglichkeit zu nutzen ?

Zu Deinen Fragen:
Natürlich kannst Du jederzeit einen Sachverständigen bemühen (einen Brandschutzbeauftragten dürfte Euer Haus kaum haben, oder?). Zu Preisen kann ich Dir aber nicht viel sagen.
Das Problem ist, es sind zunächst einige Unbekannte zu klären (Was sagt die Baugenehmigung, wo steht das ganze, wie groß ist die Garage wirklich etc.). Erst dann kann man etwas dazu sagen, ob die Lagerung von Brandlast verboten ist oder nicht (in meiner privaten Doppelgarage habe ich auch jede Menge Brandlast gelagert: Brennholz, Grillkohle, alte Möbel und was sonst noch so abgestellt werden will - gefährlich wird das aber erst wenn die Garage eine gewisse Größe und Geometrie erreicht). Du hast zwar wahrscheinlich recht mit Deinen Befürchtungen, per se ist das Abstellen von Brandlast in Garagen aber keine Gefahr.

Wenn es in Eurem Wohnort eine Berufsfeuerwehr gibt, könntest Du Dich an die dortige Abteilung für vorbeugenden Brandschutz wenden.
Wohnt ihr nicht in einer solchen Stadt, bleibt noch die Brandschutzdienststelle, oft bei der Kreisverwaltung angesiedelt (aber wer weiss das schon bei 16 Bundesländern).

Ob es in einer lokalen freiwilligen Feuerwehr entsprechende Fachleute gibt, weiss ich natürlich auch nicht, ein Versuch ist es wert (aber nicht enttäuscht sein, wenn die nicht bereit sind etwas zu sagen - man kann sich bei solchen Fragen sehr schnell auf juristisches Glatteis begeben).

Ein freier Sachverständiger könnte zwar versuchen die Mitbewohner zu überzeugen, eine echte Handhabe hat er aber nicht. Insofern musst Du selbst wissen, ob Dir das das Geld wert ist (Stundensätze bis zu 100 Euro).

Gruß Stefan

Hallo Dobrila Miletic,

das Problem kann eigentlich nur im Hause selbst gelöst werden und nicht damit, dass einer ein Schreiben aufsetzt. Die interne Überwachung fehlt bei Ihnen.

Rein rechtlich ist der Brandschutzingenieur des Kreises bzw. der Brandschutzprüfer des Landratsamtes (je nach Bundesland kann das abweichen, ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie leben). Wenn Sie in einer (größeren) Stadt mit einer Berufsfeuerwehr wohnen, ist dort die Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“ zuständig. Die könnten Sie informieren, dass in der Tiefgarage andere Sachen unzulässig gelagert werden. Die könnten den Eigentümer anschreiben und zur Beseitigung auffordern.

Viele Grüße aus Kiel von
Thomas Börner

Hallo,
leider gehr Dein „Wohnbundesland“ nicht hervor.
Aber es ist eigentlich in allen Ländern gleich:
Für Garagen bis 100m² gilt bereits die Garagenverordnung. Die, abhängig vom Bundesland als eingeführte technische Baubestimmung sozusagen Gesetzeskraft hat.
Ab 100 m² heißt das sogar Mittelgarage und es gelten höhere Anforderungen.
In der Garage dürfen ausschließlich KFZ abgestellt werden. Allerdings erlaubt man auch, dass auch ein beladenes KFZ dort stehen darf.
Wenn also dort Müll oder anderes Material gelagert wird, besteht eine Umnutzung, die sicher nicht baurechtlich genehmigt worden ist.
Die Baugenehmigungsbehörde müsste sich folglich dafür interessieren.
Mit dem Brandschutz ist das so eine Sache: Das KFZ besitzt eine sehr hohe Brandlast. Die lagernden Materialien fallen da nicht so ins Gewicht.
Allerdings ist einer hohen Brandausbreitung Tür und Tor geöffnet, wenn man eine „Zündschnur“ legt.
Ich würde erst mal an den Eigentümer des Gebäudes heran gehen und ihn das hier Beschriebene mitteilen.

mit freundlichen Grüßen

hm

Hallo,

die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.
Laut Muster Garagenverordnung:

„3. diese Räume keine Zündquellen oder leicht entzündlichen Stoffe enthalten und von Räumen mit
Feuerstätten oder leicht entzündlichen Stoffen durch Türen abgetrennt sind“

Zusätzlich handelt es sich bei dieser Art der Lagerung brennbarer Stoffe um eine nicht identifizierbare Brandlast, die in der von Ihnen geschilderten Art und Weise nicht wirklich zu einer Garage passt.

Ein Brandschutzexperte wäre sicherlich in der Lage Ihre Mitbewohner einmal zu sensibilisieren, da ein Brand in einer Tiefgarage eine ziemlich heikle Angelegenheit sein kann. Ich würde empfehlen evtl. mal mit der örtlichen Feuerwehr Kontakt aufzunehmen, evtl bieten die eine Art Sensibilisierung für Ihre Mitbewohner an. Ansonsten ist diese Art der Lagerung nicht einwandfrei geregelt oder verboten in der Muster Garagenverordnung, bestimmungsgemäß kann Sie jedoch auf gar keinen Fall sein.

Ich würde evtl. auch mal schriftlichen Kontakt zur Hausverwaltung aufnehmen und sie über diesen Zustand informieren. Sollte im Brandfall festgestellt werden, dass diese Lagerung nicht ordnungsgemäß oder bestimmungsgemäß ist, bekommt die Hausverwaltung sicherlich massiv Probleme wenn Sie nachweisen können dies angezeigt zu haben und die Hausverwaltung hat nicht reagiert.

Mit freundlichen Grüßen

H. Bräuer