Brandschutz in Altbauwohnungen?

Hi,

wer ist eigentlich zuständig dafür, dass der Brandschutz in Wohnungen gegeben ist? Der Mieter, oder der Vermieter.
Ich lebe in einer Altbauwohnung, die wahrscheinlich seit Jahrzehnten nicht renoviert wurde und mache mir da meine Gedanken, bin aber nicht bereit selbst Geld zu investieren, wenn ich dafür nicht zuständig bin…

Hallo,

vielleicht hilft dir dies schon ein wenig weiter:

„Grundsätzlich ist bei Mietshäusern bzw. Altbauwohnungen der Eigentümer für den Brandschutz verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie als Vermieter auch alle Maßnahmen zur so genannten brandschutztechnischen Ertüchtigung von Altbestandsdecken ergreifen müssen. Dazu zählen entsprechende Modernisierungs- bzw. Renovierungsarbeiten, die den Einbau von bestimmten weiterentwickelten Sicherheitsvorkehrungen sowie die Verwendung von schwer entflammbaren Materialien vorsehen. Aber aufgepasst: Die entsprechenden Vorschriften sind bundesweit nicht einheitlich geregelt; daher sollten Sie sich beim ansässigen Brandschutzverband über die besonderen Verordnungen in dem Bundesland, in dem sich das Objekt befindet, kundig machen.“ (Quelle: http://brandschutzdecken.com/brandschutz-in-altbauen/ )

Schönen Tag noch!

Hallo!

Das ist richtig.

Aber es gibt im Bestand kaum einmal den Fall einer Nachrüstpflicht, solange man keine Nutzungsänderung plant oder wesentliche Umbauten und Modernisierungen durchführt.

Bleibt alles beim alten, dann eher keine Auflagen.

Eine der wenigen Nachrüstpflichten wäre der Rauchmelder, der in einigen Bundesländern inzwischen auch im Bestand nachgerüstet werden muss.

MfG
duck313

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