Dürften in einem Mehrparteienhaus, mit sagen wir mal 6 Parteien, das Haus hat nur einen Stock, am Gang Möbel wie z.B. Schuhkästchen u.Ä. aufgestellt werden, ohne dass diese den Fluchtweg versperren bzw. behindern?
Oder kann die Feuerpolizei eine komplette Räumung des Stiegenhauses verlangen, auch wenn die Fluchtwege nicht beeinträchtigt sind.
Oder kann die Feuerpolizei eine komplette Räumung des
Stiegenhauses verlangen, auch wenn die Fluchtwege nicht
beeinträchtigt sind.
Feuerpolizei ist Landessache, daher: welches Bundesland?
Aber grundsätzlich: ja, weil es auch darum geht, dass auf Fluchtwegen keine brennbaren Sachen stehen dürfen.
Grüße, Peter
Oder kann die Feuerpolizei eine komplette Räumung des
Stiegenhauses verlangen, auch wenn die Fluchtwege nicht
beeinträchtigt sind.
Ja, kann sie - zumindest in Wien.
Wir hatten Probleme mit unserer Holzbank, die bei uns im Laubengang (also Außen!) im „toten“ Eck stand - zur „Fluchtstiege“ geht’s in die andere Richtung.
Feuerpolizei ist Landessache, daher: welches Bundesland?
Das Bundesland wäre die Steiermark
Aber grundsätzlich: ja, weil es auch darum geht, dass auf
Fluchtwegen keine brennbaren Sachen stehen dürfen.
Die Fluchtwege wären dadurch nicht verstellt, teilweise sogar abseits des Fluchtweges. Ich hab bislang nur eine Verordnung für Hochhäuser gefunden, worin enthalten war, dass die Stiegenhäuser frei sein müssen. Dieses Haus wäre nur 1-stöckig.
Danke für deine Bemühungen, vielleicht kannst du mir ja einen Ansatz nennen, wie man ein Verbot umgehen kann.