für folgendes Problem interessiert mich eure Meinung und v.a. auch die zugehörige deutsche Rechtsprechung:
In einem Mehrfamilienwohnhaus hängt ein relativ großer Zettel: „Bitte Nachts Haustüre zusperren“. Einige der Hausbewohner halten sich äusserst pflichtbewusst an diese Anweisung, andere nicht. So ergeben sich hier und da Diskussionen über den Sinn der genannten Anweisung.
Standpunkt 1: Potentiellen Einbrechern soll der Zutritt zum Haus erschwert werden.
Standpunkt 2: Im Falle eines Brandes ist so ein Fluchtweg versperrt.
Nach Laienmeinung kann die Haustür (mal abgesehen vom regulären Weg mit dem passenden Schlüssel) nur mit Gewalt oder entsprechendem Fachwerkzeug (=> Schlüsseldienst) geöffnet werden - egal ob abgeschlossen oder „nur“ eingerastet. In allen Fällen verzögert die abgeschlossene Tür gegenüber dem nur eingeschnappten Schloss die Zeit zum Öffnen geringfügig, bringt aber keinen merklichen Sicherheitsvorteil.
Wie sehen bei diesem Thema die gesetzlichen / gerichtlichen Regelungen aus?
das ist leider kein einfaches Thema, eindeutige rechtliche Vorschriften zu dem Thema gibt es nicht.
Ich betrachte es aber als Fakt, daß das Abschließen der Haustür (sofern damit die Benutzung des Rettungsweges eingeschränkt wird) gegen geltendes Recht verstößt.
In einem Mehrfamilienwohnhaus hängt ein relativ großer Zettel:
„Bitte Nachts Haustüre zusperren“.
Im Grunde ist die Lösung recht einfach: es gibt Türschlösser, die sich zuschliessen lassen - und dann trotzdem in Fluchtrichtung durch normales Drücken der Klinke wieder öffnen lassen.
Wir haben diese Beschläge in allen Fluchttüren installiert. Von aussen verschlossen - von innen öffenbar.
Damit wären eigentlich alle Probleme gelöst!
viel Erfolg!
Ulli