**Hallo, kennt sich jemand mit Brandschutz aus???
Folgender Fall: Ich möchte (auf meine Kosten) bin Wohnungseigentümer, einen Treppenlift vom Keller bis in das 3. OG einbauen lassen. Das Treppenhaus ist 1,05 mtr. breit.
Ich wohne in Ba/Wü, in der Nähe von Freiburg/Brsg. Wie sind die gesetzlichen Vorschriften ?
Herzlichen Dank für jede Antwort im Voraus!
Löwe 41
Mal abgesehen vom Brandschutz wie soll das denn gehen in ´nem 105 cm breiten Treppenhaus ´nen Treppenlift unterzubringen und das über 3 Stockwerke?
Im besten Fall bleiben den Treppensteigern dann ca. 50 cm.
Die Paketzusteller bekommen keine umfangreichen Pakete mehr durchs Treppenhaus, von Möbeln garnicht zu reden.
Zudem müßte die Eigentümergemeinschaft dem Vorhaben zustimmen.
ramses90
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mich inzwischen beim Landratsamt Freiburg " schlau " gemacht und folgendes erfahren, das ich Dir nicht vorenthalten will: Eine Treppenhausbreite von 100 cm ist ausreichend !!!
Falls der Treppenlift in Betrieb ist, muss eine Restbreite von 60 cm zur Verfügung stehen. Da unser Treppenhaus 105 cm breit ist, die Sitztiefe des Aufzugs ca. 40 cm beträgt, verbleibt somit die vorgeschriebene Restbreite.
Ich hoffe hiermit Dein Wissen erweitert zu haben.
Freundliche Grüße
Löwe 41
P.S.: Die anderen Eigentümer brauchen dem Einbau nicht zuzustimmen, wenn jemand 40 Jahre in dem Haus wohnt, kann man den Einbau nicht verhindern, dazu gibt es entsprechende Gerichtsurteile.
Ja, das stimmt grundsätzlich.
Es geht aber auch um das sog. „untere Lichtraumprofil“ was max. 20 cm in den Treppenraum reinragen darf und zwar bis zu einer Höhe von 50 cm.
Denn die 1 m Breite ist nicht auf den Stufen gemessen wichtig, schließlich geht ja niemand ganz am Rand, es geht um die mittlere Lauflinie, die wegen der Schulterbreite und den Armen der Person so breit sein muss.
Das muss die fest montierte Schiene des Liftes im unteren Bereich noch gewährleisten.
Das mit den 60 cm Freiraum gilt noch nicht mal generell. Es kann auch weniger sein. Dann muss es aber auf den Etagen und Zwischenpodesten genug Platz als „Wartezone“ geben, um den Lift vorbeifahren zu lassen.
Und Lift in Ruheposition ist ja eingeklappt und damit weniger „sperrig“.
Es gibt noch einige weitere Anforderungen, etwa das man den Lift auch bei Stromausfall von Hand noch in Ausgangslage(oben/unten) schieben kann.
Und zum Brandschutz: Lift(auch Sitz und Polster) müssen nicht brennbar bzw. schwer entflammbar sein.
Da man hier den Lift sicherlich an der Geländerseite montieren muss um die Wohnungstüren nicht zu versperren, wird man auf der Gegenseite(Wand) einen neuen Handlauf montieren müssen, wenn es bisher nicht schon einen gibt.