Brandschutzbestimmungen/ kleines Ladenlokal?

Hallo,

ich habe mir einen kleines Ladenlokal angemietet, welches gerade mal 20 m2 gross ist und ich für Musik-Einzeluntericht benutzen werde. Demnach werden in der Regel nicht mehr als 2 Personen und je nach dem ein interessierter Kunde in dem Raum vor Ort sein. Ich denke, dass es für jemanden, der sich hier mir der Materie auskennt, schwer sein wird konkrete Information geben zu könnnen, da die Sachlage wohl bei jedem Objekt anders ist. Aber vielleicht gibt es ja ein paar generelle Dinge, die ich beachten kann im Vorfeld, um später nicht vielleicht sogar Strafen zahlen zu müssen.

Die Vorderseite besteht aus einem grossen Schaufenster, dann die Eingangstür und nochmals eine Scheibe daneben. Im Raum befindet sich zusätzlich noch eine Tür zum Hausflur, durch den man auch ins Freie gelangt wenn nötig…

Vielleicht kann mir jemand helfen…

Danke!

Hi Ricky

Aber vielleicht gibt es ja ein paar
generelle Dinge, die ich beachten kann im Vorfeld, um später
nicht vielleicht sogar Strafen zahlen zu müssen.

So schnell mußt Du keine Strafe zahlen. Allerdings kann es natürlich erhebliche Probleme geben, falls ein Brand ausbricht und jemand zu Schaden kommt. Du brauchst in dem Lokal zwei unabhängige Flucht-/Rettungswege. Die hast Du. Einen vorne raus, den anderen in den Hausflur. Jetzt mußt Du nur noch darauf achten, daß die Tür in den Flur und die vom Flur ins Freie, sobald sich jemand in Deinem Laden befindet, von innen auch ohne Schlüssel zu öffnen sind.- Eventuell einfach aufschließen. Nen Feuerlöscher brauchst Du auch noch. Gibts bei ebay. Ich empfehle Schaum. Gibt nicht so eine Sauerei.

Freibad

Jetzt mußt Du nur noch
darauf achten, daß die Tür in den Flur und die vom Flur ins
Freie, sobald sich jemand in Deinem Laden befindet, von innen
auch ohne Schlüssel zu öffnen sind.- Eventuell einfach
aufschließen. Nen Feuerlöscher brauchst Du auch noch. Gibts
bei ebay. Ich empfehle Schaum. Gibt nicht so eine Sauerei.

Danke für die Infos… Frage: Reicht es wenn ich die Tür immer bei Beginn des Arbeitstages aufschliesse oder muss da so ein Selbsöfnender Griff/Schloss dran? Gibts bei dem Feuerlöscher auch irgend welche Regeln von wegen so und so viel Liter Inhalt auf so und so viele Quadratmeter Fläsche? Hab mich mal bei ebay umgesehen… wie kann man vermeiden da ein Misst zu kaufen? Die Dinger haben doch auch Verfallsdatum oder und müssen kontroliert werden etc. ? Sorry kenn mich da überhaupt nicht aus :frowning:

Hallo Ricky,

ich finde es sehr erfreulich, daß Du Dir zu diesem Thema Gedanken machst. Es ist allerdings in der Tat unmöglich konkrete und vor allem umfassende Infos zu geben ohne das Objekt zu kennen. Aber ein paar Hinweise kann ich auch beisteuern.
Zum einen das Ziel des Ganzen: Brandschutzbestimmungen sind kein Selbstzweck und sollen auch nicht ein paar unterbeschäftigte Bürokraten ruhigstellen. In eigentlich allen Vorschriften ist immer auch gesagt, daß Abweichungen möglich sind, so lange die Schutzziele erreicht werden (so wurde z.B. in unserer Firma kürzlich ein Neubau fertiggestellt dessen Fluchtwege die zulässigen 35m überschreiten). Die Schutzziele sind:

  1. Brände verhindern
  2. Menschenrettung ermöglichen
  3. Brand- und Rauchausbreitung verhindern
  4. Löscharbeiten ermöglichen
    (in dieser Reihenfolge)

Für das erste Ziel brauchst Du (so wie es sich mir hier darstellt) nicht viel machen. Evtl. ist ein Augenmerck auf das Rauchen zu richten, wenn Du es erlaubst solltest Du entsprechende Vorkehrungen treffen (selbstlöschende Aschenbescher und Abfalleimer). Solltest Du wärmeerzeugende Maschinen (Kaffemaschine o.ä.) aufstellen, wäre es gut diese auf eine nichtbrennbare Unterlage zu stellen. Ansonsten solltest Du den Umgang mit offenem Feuer schlicht untersagen (als Hausherr), also keine Kerzen, Räucherstäbchen u.ä.
Für das zweite Ziel sind zwei unabhängige Rettungswege erforderlich. Den ersten hast Du sicher mit dem Ausgang nach vorne. Ob der zweite Weg durch den Hausflur ausreicht kann man mit letzter Sicherheit nur anhand der Pläne oder vor Ort sagen, aber wahrscheinlich dürfte es reichen.
Du brauchst auch keine Paniköffner anbringen, so lange gewährleistet ist daß die Türen unverschlossen sind so bald sich Personen im Laden aufhalten.
Die Feuerlöscher dienen dem dritten Schutzziel. Hierfür gibt es auch Regeln, die aber nicht so einfach sind wie Du hoffst (x Löscher pro qm). Die Ausstattung mit Feuerlöschern ist in einer BG-Vorschrift (BGR 133) geregelt. Dabei ist entscheidend, welche Brandlast in Deinem Laden vorhanden ist (Menge und Art) und wie groß die Brandgefährdung ist.
Wenn ich davon ausgehe, daß im Laden nur Brandklasse A (feste, glutbildende brennbare Stoffe, keine brennbaren Flüssigkeiten, Gase oder Metalle) vorhanden ist würde ich prinzipiell zu Wasserlöschern raten. Sie zeigen hier die beste Löschwirkung bei geringstem Schaden.
Schwieriger ist es mit der Einstufung der Brandgefährdung, ich gehe aber mal von mittlerer Gefährdung aus. Dann wären 12 „Löscheinheiten“ erforderlich. Erreichbar wäre das z.B. mit folgenden Löschern:
3x W10 (Bezeichnung nach DIN 14406) oder
1x 43A (Bezeichnung nach DIN EN 3) oder
2x 21A oder
3x 13A oder
6x 8A

Die Löscher müssen regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, von einem Fachkundigen geprüft werden. Wenn Du sie privat kaufst, sollte diese Prüfung unbedingt auch am Anfang erfolgen. Von eBay würde ich hier dringend abraten, Du hast keine Gewähr daß die Löscher den Anforderungen entsprechen und durch die Prüfung kommen. Du solltest Dich da auch nicht auf Aussagen oder Prüfprotokolle des Verkäufers verlassen - wenn der Löscher im Ernstfall nicht funktioniert wird Dir (und nicht dem Verkäufer) der Arsch aufgerissen…

Ob weitere Maßnahmen angezeigt sind, kann man aus der Ferne nicht sagen.

Noch eine Bemerkung: Gewerbetreibende, die den Brandschutz vernachlässigen haben erstmal nicht viel zu erwarten. Strafe wird da erst sehr spät fällig. Aber: wenn etwas passiert und womöglich sogar Menschen zu schaden kommen, klopfen Staatsanwalt und Gericht schnell an… Da geht es dann nicht mehr um die Mißachtung von regeln, sondern z.B. um fahrlässige Tötung…

Viele Grüße
Stefan

ich habe mir einen kleines Ladenlokal angemietet, welches
gerade mal 20 m2 gross ist und ich für Musik-Einzeluntericht
benutzen werde. Demnach werden in der Regel nicht mehr als 2
Personen und je nach dem ein interessierter Kunde in dem Raum
vor Ort sein. Ich denke, dass es für jemanden, der sich hier
mir der Materie auskennt, schwer sein wird konkrete
Information geben zu könnnen, da die Sachlage wohl bei jedem
Objekt anders ist. Aber vielleicht gibt es ja ein paar
generelle Dinge, die ich beachten kann im Vorfeld, um später
nicht vielleicht sogar Strafen zahlen zu müssen.

Die Vorderseite besteht aus einem grossen Schaufenster, dann
die Eingangstür und nochmals eine Scheibe daneben. Im Raum
befindet sich zusätzlich noch eine Tür zum Hausflur, durch den
man auch ins Freie gelangt wenn nötig…

Vielleicht kann mir jemand helfen…

Danke!

Hi,

die Löscher müssen zugelassen sein, und alle 2 jahre geprüft werden, daher Vorsicht bei Ebay-Angeboten.
Es gibt auch nicht prüfbare Löscher für Privatgebrauch und Ersatzteile bei Noname sind vorprogrammiert. GGf. wird auch Altmaterial verkauft, welches gleich durch die erste Prüfung durchfällt.

Bis 50m² brauchst Du 12 „Löscheinheiten“. Das wäre ein 12 kg Pulverlöscher (es gibt auch welche mit 6k von gleichem Löschvermögen).
Bei so kleinen Lokalitäten wird aber auch ein 6kg Pulver bzw. 10l Schaumlöscher akzeptiert. CO2-Löscher allein gehen nicht, da 1 normaler Löscher gerade 3 Löscheinheiten hat.

hier steht alles dazu:

http://www.recht.com/CGI-BIN/om_isapi.dll?clientID=1…

A.

Hi,

Bis 50m² brauchst Du 12 „Löscheinheiten“. Das wäre ein 12 kg
Pulverlöscher (es gibt auch welche mit 6k von gleichem
Löschvermögen).
Bei so kleinen Lokalitäten wird aber auch ein 6kg Pulver bzw.
10l Schaumlöscher akzeptiert.

Gibt es einen speziellen Grund für Deine Empfehlung Pulver oder Schaum? Bei dem hier beschriebenen Laden würde ich davon ausgehen, daß nur Brandklasse A (in nennenswertem Umfang) vorhanden ist, wozu dann die Sauerei mit Schaum oder gar Pulver?
Übrigens: ein S10-Löscher hat gerade mal 4 LE, da würde ich im Zweifel schon Schwierigkeiten erwarten.

CO2-Löscher allein gehen nicht,
da 1 normaler Löscher gerade 3 Löscheinheiten hat.

Dann könnte man ja 4 Löscher nehmen. Aber CO2 wäre hier völlig ungeeignet - versuche mal Brandklasse A mit CO2 zu bekämpfen… (flüchten kannst Du doch, oder? *gg*) CO2 ist nur für Klasse B und C geeignet.

Gruß Stefan

Hi,

Pulver: hohes Löschvermögen, da einzusetzen wo es voraussichtlich nicht brennt und die Verluste durch Löschmittelschäden zu verschmerzen sind
Schaum: nach CO2 die geringsten Löschmittelschäden und universell einsetzbar.
CO2 geht für >Kleinst

Hallo Goosi,

DANKE für die ausführliche Antwort!! Wo besorge ich mir am besten einen vernünftigen Feuerlöscher?

Gruss

ricky

Hi Ricky,

na, nach all diesen Postings bist Du ja schon fast schon selber ein Brandschutzexperte. Ich will Dir jetzt keine Bange machen, aber mit Brandschutz alleine ist es nicht getan. Stell Dir vor in Deinem Laden wäre ´ne Glastür und da läuft einer durch. Schau doch mal auf www.p-ol.de. Da findest Du echt alles im Bezug auf Unfallschutz etc…

Viel Spaß und Erfolg mit Deinem Laden
Freibad

Hallo,

ich war zwei Tage unterwegs und eigentlich ist das Thema ja durch. Aber eine kurze Erwiderung will ich noch geben:

Pulver: hohes Löschvermögen, da einzusetzen wo es
voraussichtlich nicht brennt und die Verluste durch
Löschmittelschäden zu verschmerzen sind

Pulver (ABC-Pulver) ist sehr universell. Es hat eine sehr gute Löschwirkung, vor allem sehr schnell. Vorteilhaft, wenn man es mit Bedingungen zu tun hat bei denen die Brandausbereitung sehr schnell sein kann. Nachteil ist die fehlende Kühlwirkung, bei Löschpulver ist immer mit Rückzündungen zu rechnen.

Schaum: nach CO2 die geringsten Löschmittelschäden und
universell einsetzbar.

Was die Schäden durch Schaum angeht, da kommt es auf die Umstände an. Da kann einiges verklebt werden…
Schaum ist für Brandklassen A und B geeignet.

CO2 geht für >Kleinst