Hallo Ricky,
ich finde es sehr erfreulich, daß Du Dir zu diesem Thema Gedanken machst. Es ist allerdings in der Tat unmöglich konkrete und vor allem umfassende Infos zu geben ohne das Objekt zu kennen. Aber ein paar Hinweise kann ich auch beisteuern.
Zum einen das Ziel des Ganzen: Brandschutzbestimmungen sind kein Selbstzweck und sollen auch nicht ein paar unterbeschäftigte Bürokraten ruhigstellen. In eigentlich allen Vorschriften ist immer auch gesagt, daß Abweichungen möglich sind, so lange die Schutzziele erreicht werden (so wurde z.B. in unserer Firma kürzlich ein Neubau fertiggestellt dessen Fluchtwege die zulässigen 35m überschreiten). Die Schutzziele sind:
- Brände verhindern
- Menschenrettung ermöglichen
- Brand- und Rauchausbreitung verhindern
- Löscharbeiten ermöglichen
(in dieser Reihenfolge)
Für das erste Ziel brauchst Du (so wie es sich mir hier darstellt) nicht viel machen. Evtl. ist ein Augenmerck auf das Rauchen zu richten, wenn Du es erlaubst solltest Du entsprechende Vorkehrungen treffen (selbstlöschende Aschenbescher und Abfalleimer). Solltest Du wärmeerzeugende Maschinen (Kaffemaschine o.ä.) aufstellen, wäre es gut diese auf eine nichtbrennbare Unterlage zu stellen. Ansonsten solltest Du den Umgang mit offenem Feuer schlicht untersagen (als Hausherr), also keine Kerzen, Räucherstäbchen u.ä.
Für das zweite Ziel sind zwei unabhängige Rettungswege erforderlich. Den ersten hast Du sicher mit dem Ausgang nach vorne. Ob der zweite Weg durch den Hausflur ausreicht kann man mit letzter Sicherheit nur anhand der Pläne oder vor Ort sagen, aber wahrscheinlich dürfte es reichen.
Du brauchst auch keine Paniköffner anbringen, so lange gewährleistet ist daß die Türen unverschlossen sind so bald sich Personen im Laden aufhalten.
Die Feuerlöscher dienen dem dritten Schutzziel. Hierfür gibt es auch Regeln, die aber nicht so einfach sind wie Du hoffst (x Löscher pro qm). Die Ausstattung mit Feuerlöschern ist in einer BG-Vorschrift (BGR 133) geregelt. Dabei ist entscheidend, welche Brandlast in Deinem Laden vorhanden ist (Menge und Art) und wie groß die Brandgefährdung ist.
Wenn ich davon ausgehe, daß im Laden nur Brandklasse A (feste, glutbildende brennbare Stoffe, keine brennbaren Flüssigkeiten, Gase oder Metalle) vorhanden ist würde ich prinzipiell zu Wasserlöschern raten. Sie zeigen hier die beste Löschwirkung bei geringstem Schaden.
Schwieriger ist es mit der Einstufung der Brandgefährdung, ich gehe aber mal von mittlerer Gefährdung aus. Dann wären 12 „Löscheinheiten“ erforderlich. Erreichbar wäre das z.B. mit folgenden Löschern:
3x W10 (Bezeichnung nach DIN 14406) oder
1x 43A (Bezeichnung nach DIN EN 3) oder
2x 21A oder
3x 13A oder
6x 8A
Die Löscher müssen regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre, von einem Fachkundigen geprüft werden. Wenn Du sie privat kaufst, sollte diese Prüfung unbedingt auch am Anfang erfolgen. Von eBay würde ich hier dringend abraten, Du hast keine Gewähr daß die Löscher den Anforderungen entsprechen und durch die Prüfung kommen. Du solltest Dich da auch nicht auf Aussagen oder Prüfprotokolle des Verkäufers verlassen - wenn der Löscher im Ernstfall nicht funktioniert wird Dir (und nicht dem Verkäufer) der Arsch aufgerissen…
Ob weitere Maßnahmen angezeigt sind, kann man aus der Ferne nicht sagen.
Noch eine Bemerkung: Gewerbetreibende, die den Brandschutz vernachlässigen haben erstmal nicht viel zu erwarten. Strafe wird da erst sehr spät fällig. Aber: wenn etwas passiert und womöglich sogar Menschen zu schaden kommen, klopfen Staatsanwalt und Gericht schnell an… Da geht es dann nicht mehr um die Mißachtung von regeln, sondern z.B. um fahrlässige Tötung…
Viele Grüße
Stefan
ich habe mir einen kleines Ladenlokal angemietet, welches
gerade mal 20 m2 gross ist und ich für Musik-Einzeluntericht
benutzen werde. Demnach werden in der Regel nicht mehr als 2
Personen und je nach dem ein interessierter Kunde in dem Raum
vor Ort sein. Ich denke, dass es für jemanden, der sich hier
mir der Materie auskennt, schwer sein wird konkrete
Information geben zu könnnen, da die Sachlage wohl bei jedem
Objekt anders ist. Aber vielleicht gibt es ja ein paar
generelle Dinge, die ich beachten kann im Vorfeld, um später
nicht vielleicht sogar Strafen zahlen zu müssen.
Die Vorderseite besteht aus einem grossen Schaufenster, dann
die Eingangstür und nochmals eine Scheibe daneben. Im Raum
befindet sich zusätzlich noch eine Tür zum Hausflur, durch den
man auch ins Freie gelangt wenn nötig…
Vielleicht kann mir jemand helfen…
Danke!