Liebe/-r Experte/-in,
seit der Hessischen Bauordnung (HBO) 2002 ist für Umbauten an Sonderbauten die Erstellung eines Brandschutzkonzepts gefordert. Weiß jemand, ob dies auch vor 2002 (1998) gesetzlich gefordert wurde. Auch Hinweise/mögliche Quellen werden dankbar angenommen.
Fred
Hallo,
da ich in NRW tätig bin, bin ich mit den landserechtlichen Feinheiten in Hessen nicht betraut. Auskunft kann sicherlich die entsprechende Bauaufsichtsbehörde, bzw. Brandschutzdienststelle geben.
Mit freundlichen Grüßen
Kephas Gatzen
Danke.
kann leider nicht dazu stellung nehmen
Danke.
kann leider nicht dazu stellung nehmen
sorry, kann da leider nicht weiter helfen!
Brandschutz sollte in jedem Bau beachtet werden!
Zum eigenen Schutz und denen die ein und aus gehen
besonders auch Fluchtwege ins Freie!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Kobel
PS: Warum erst bei einer gesetzlichen Forderung?
Hallo Herr Dr. Korn
Leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.
Ich wohne in Berlin, und für jedes Bundesland gibt es eigene Brandschutz Bestimmungen.
Vielleicht ein Tip von mir. Rufe Sie eine grosse Firma
für Brandschutztechnik oder einen Sachverständigen an.
Mit freundlichem Gruss
Axel Roenneper