Brandschutzmauer errichten

Hallo zusammen,

wir möchten eine Doppelhaushälfte kaufen. Der Dachboden ist von „unserer“ Seite bisher noch nicht ausgebaut, beim Nachbarn schon. Nun wurde uns mitgeteilt das verlangt wird, noch eine Brandschutzmauer im Dachgeschoss zu errichten.
Kann uns jemand sagen was wir dabei beachten müssen (z.B. Material, Anbindung ans Dach, Stärke der Wand usw.) und kann jemand vielleicht sogar die Kosten schätzen? Wer überprüft sowas eigentlich bzw. erteilt da Auflagen?

Ich weiß, viele Fragen, aber wir sind wirklich für jede Hilfe dankbar BEVOR wir dieses Haus kaufen.

P.S. Falls es von Bedeutung ist: wir wohnen in M-V.

Hallo,

Richtig ist, dass Bauvorschriften die Bauausführung festlegen. Dazu kommt, dass Landesrecht gilt. Also:
Welches Bundesland, die haben dann eine Bauordnung, und danach muss der Bau, hier Zweifamilienhaus, ausgeführt sein.

Ist bereits in den Baugenehmigungen die Auflage getroffen, dass entsprechender Brandschutz vorhanden sein muss, so muss das realisiert werden.

Welche Brandwand, richtet sich nach den Auflagen oder der Bauornung.

So sind Gebäude meist in Klassen eingeteilt, für die Vorschriften und Paragraphen bei Bauvorhaben gelten. Welche Gebäudeklasse?
I.d.R. gilt, Einfamilienhäuser, die frei stehen, sind normalerweise in die Gebäudeklasse 1 einzustufen, Doppel- und Reihenhäuser in die Gebäudeklasse 2, Mehrfamilienhäuser mit mehr als 2 Wohnungen in die Gebäudeklasse 3.

Aus der Frage war nicht zu erkennen, wer die Auflage einer Brandwand gemacht hat. Wenn eine solche Auflage existiert, oder die Landesbauordnung für die Gebäudeklasse eine Trennung in einer bestimmten Qualität festlegt, ist die Wand zu errichten.

Zu den Kosten kann man auch nicht viel sagen, da diese entsprechend der Qualität F30 oder F90 ermittelt werden können.

Für die Brandwände gibt es exakte Vorschriften, die bis zu den zu verwendenden Materialien alles festlegeen.

Ich hoffe, es hat etwas weiter geholfen.

Beste Grüße

Hallo Marc also erstmal dient es zur eurer eigenen sicherheit diese brandwand , und schall isolierung mindestanforderung bei tragenden wänden ist F - 60 heist hält dem feuer 60 min stand teuerste variante 11,5 kalksandstein mauer alternativ gips karton platten (fermacell, oder rigips ) DOPPELTE LAGEN eventuell dämstoff dazwischen also ständerwerk kosten pro qm 10 -20 € wenn du noch fragen hast schreib ruhig

Hallo,

dazu müsste einiges in der Landesbauordnung stehen. In der regel gelten Standards wie

  • eine massive Mauer,
  • die keinerlei Durchbrüche (oder entsprechend geschottete Durchbrüche) haben darf,
  • in doppelter Ziegelstärke
  • bis mindestens unmittelbar unter die Dachhaut.

Soviel ich weiß, muss die Brandmauer nicht mehr wie frühger die Dachhaut der beiden Häuderteile trennen und mindestens 1 m über die Höhe der Dachhaut ragen.

Hoffe, das hilft etwas.

Viele Grüße
Frank Hachemer

Hallo, also zum einen ist es von Bedeutung wo Sie wohnen, da jedes Bundesland seine eigenen Bauvorschriften hat (LBO /Landes Bauordnung)
Zu Brandwänden kann ich Ihnen folgendes sagen:
Sie müssen feuerbeständig, komplett durchgängig sein, von Ug bis 30cm über Dach. Sie dürfen keine Öffnungen besitzen und nicht überbaut werden. Spezielle Anforderungen ergeben wich ggf. aus der LBO.
Mauern können auch nachträglich brandschutztechnisch aufgewertet werden. Hierzu werden meist spezielle Trockkenbauplatten mit entsprechendem Feuerwiderstand genutzt und einfach vor die Mauer gesetzt. Hierzu kann Ihnen ein entsprechendes Bauunternehmen weitere Informationen, sowie Kosten nennen.

Anforderungen an den Bau werden durch die LBO gestellt. Ein fertiges Gebäude hat Bestandsschutz, d.h. es muss nicht zwangsläufig was für den Brandschutz gemacht werden. Außer: Sie sanieren oder benötigen eine Baugenehmigung. Was gemacht werden muss kann Ihnen ihr örtliches Bauamt mitteilen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.
Mfg

Hallo Marc,
ich nehme an, M-V ist Mecklenburg.
Das ist auf jeden Fall von Bedeutung aber leider kenne ich die Landesbauordnung von MV nicht.
Eine Brandschutzmauer ist eine 24er Mauer bis 30cm über das höchste Gebäudeteil ausgeführt.
Was mich wundert, daß sie nun im nachhinein von dir gefordert wird. Kommt dies vom Bauamt??

Gruß Fritz

Hallo Marci83,

solche Fragen sind immer recht schwierig zu beantworten, wenn man das Objekt nicht kennt. Ich versuche dennoch mal, allgemein weiter zu helfen.

Im welchem Rahmen soll denn die Brandmauer errichtet werden? Eigentlich sind ja beide Gebäude offensichtlich im Bestand vorhanden und müssten somit eigentlich in genehmigtem Zustand sein. Wenn das Gebäude nicht entsprechend der Baugenehmigung gebaut wurde, dann kann hier verlangt werden, die Mängel zu beseitigen. Die Kosten sollte aus meiner Sicht dann aber der Verkäufer tragen :wink:.

Oder soll diese Brandwand im Rahmen des Ausbaus eures Dachgeschosses errichtet werden? Dann müsst ihr wegen der Nutzungsänderung des Dachgeschosses ohnehin einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsicht einreichen. Dazu braucht ihr auch einen Entwurfsverfasser (Architekt), der sich dann um solche Sachen kümmert.

Wann eine Brandwand erforderlich ist und welche Anforderungen an sie gestellt werden, regelt § 30 eurer Landesbauordnung (http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsm…). Um das zu beurteilen, müsste ich noch mehr über das Gebäude wissen.

Wie dick dann eine Wand sein muss, um Brandwandqualität zu erfüllen, hängt vom Material ab. Geregelt ist dies in DIN 4102 (zB 240 mm Mauerwerk). Dabei gibt es aber noch mehr zu beachten. Die Wand muss im Brandfall standsicher sein, d.h. sie muss u. A. statisch vom Tragwerk entkoppelt werden. Zum konstruktiven Brandschutz kann ich aber nicht mehr sagen, da muss ein Statiker ran.

Also…Zusammenfassung: Schaut noch einmal genau, woher diese Anforderung kommt, dass die Brandwand errichtet werden soll. Um diese dann auszuführen, wendet euch am Besten an einen Architekten in eurer Nähe.

Viele Grüße,
Nico