Hallo,
Richtig ist, dass Bauvorschriften die Bauausführung festlegen. Dazu kommt, dass Landesrecht gilt. Also:
Welches Bundesland, die haben dann eine Bauordnung, und danach muss der Bau, hier Zweifamilienhaus, ausgeführt sein.
Ist bereits in den Baugenehmigungen die Auflage getroffen, dass entsprechender Brandschutz vorhanden sein muss, so muss das realisiert werden.
Welche Brandwand, richtet sich nach den Auflagen oder der Bauornung.
So sind Gebäude meist in Klassen eingeteilt, für die Vorschriften und Paragraphen bei Bauvorhaben gelten. Welche Gebäudeklasse?
I.d.R. gilt, Einfamilienhäuser, die frei stehen, sind normalerweise in die Gebäudeklasse 1 einzustufen, Doppel- und Reihenhäuser in die Gebäudeklasse 2, Mehrfamilienhäuser mit mehr als 2 Wohnungen in die Gebäudeklasse 3.
Aus der Frage war nicht zu erkennen, wer die Auflage einer Brandwand gemacht hat. Wenn eine solche Auflage existiert, oder die Landesbauordnung für die Gebäudeklasse eine Trennung in einer bestimmten Qualität festlegt, ist die Wand zu errichten.
Zu den Kosten kann man auch nicht viel sagen, da diese entsprechend der Qualität F30 oder F90 ermittelt werden können.
Für die Brandwände gibt es exakte Vorschriften, die bis zu den zu verwendenden Materialien alles festlegeen.
Ich hoffe, es hat etwas weiter geholfen.
Beste Grüße