Brandschutzordnung Teil B - Wer unterschreibt?

Hallo Gemeinde,

in der DIN 14096:2014-05 ist unter Punkt 7.2.2 Absatz „Zu a) Einleitung“ beschrieben, dass die BSO mit Datum und Unterschrift in Kraft tritt.

Aber wer unterschreibt diese? Der Ersteller, der Geschäftsführer oder der Bereichs- / Abteilungsleiter?

Hat jemand hier Erfahrung?

Danke für die Rückmeldung. Am besten, wenn ihr dazu auch Auszüge aus Normen und Vorschriften mitbringen könnt.

Gruß

Thorsten

Hallo!

wer ist denn rechtlich verpflichtet, einen BSO aufzustellen, bekanntzumachen und auszuhängen ?
Und die Mitarbeiter jeweils darauf hinzuweisen, bei Neueinstellungen etwa.

Das wird doch wohl der „Chef“ sein, sei es Inhaber, Geschäftsführer oder Leiter.

Und die BSO tritt mit „Bekanntgabe“ in Kraft. denn es leuchtet doch wohl ein, die in der BSO genannten Anweisungen/verhaltensweisen können nur dann beachtet werden, wenn alle Mitarbeiter sie kennen.

Ob in dem Plan nun 1.1. 2015 steht oder nicht. Ab wann wurde ausgehängt und ab wann wurden alle informiert ist wichtig.
Siehe Neueinstellung, da muss der „Neue“ ein Exemplar bekommen und quittieren „Zur Kenntnis genommen“. Für ihn gilt sie ab Kenntnis des Inhalts. Die BSO selbst kann dann schon 2 Jahre alt sein.

Muster B :http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/tng_de/Brandsch…

Mfg
duck313