Brandschutzrechtl. Auflagen bei einer Tiefgarage

in unserer Wohnanlage besteht außerhalb der Wohngebäude eine separate Gemeinschafts-Tiefgarage.
Was müssen die Eigentümer bzw. Mieter brandschutz-rechtlich zwecks Einhaltung der gesetzlichen
Bedingungen beachten?
Die Hausverwaltung beabsichtigt, kurzfristig alle in der TG
abgestellten Gegenstände außer PKWs, Motorrädern und Fahrrädern
kostenpflichtig entfernen zu lassen, wenn die Nutzer nicht selbst
eine Entfernung veranlassen. Ist das erlaubt?
Gehört eine speziell für ein Motorrad angefertigte Abdeckplane
auch zu widerrechtlichen Gegenständen in der Tiefgarage?

in Spanien oder in Deutschland? Wenn Deutschland, welches Bundesland?

vnA

in Spanien oder in Deutschland? Wenn Deutschland, welches
Bundesland?

vnA

Danke für die schnelle Antwort.
Es ist in Deutschland und zwar in NRW ( Nordrhein-Westfalen )

MfG
ruevne

Hi,

Danke für die schnelle Antwort.
Es ist in Deutschland und zwar in NRW ( Nordrhein-Westfalen )

sofern die Garage größer als 100m² ist, gilt: „Brennbare Stoffe dürfen außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden“. ( http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauverwaltun… - §134(4))
Eine Abdeckplane für ein Motorrad ist ein brennbarer Stoff. Ob sie „außerhalb von Kraftfahrzeugen“ aufbewahrt wird, wenn sie das Mopped bedeckt, könnte man diskutieren (imho nein). Liegt sie aber in der Ecke, erfüllt sie die Bedingung ganz sicher.

Gruß Stefan

Es gibt für jedes Bundesland eine Garagenverordnung. Dort steht drin, wann und bei welcher Grösse was gelagert werden darf.
Meist haben die Gemeinden noch eine spezielle Garagenverordnung.
Google mal!
Anlaß der Hausverwaltung ist meist eine (Garagen-)Begehung der Feuerwehr oder des Ordnungsamtes und des dann erstellten Mängelberichtes.