Müssen in einem Großraumbüro Türen auf Grund des Brandschutzes vorhanden sein?
Müssen in einem Großraumbüro Türen auf Grund des Brandschutzes
vorhanden sein?
hi,
wie das Wort „Großraumbüro“ schon sagt, handelt es sich um einen „Großraum“. Innerhalb dieses Raumes sind grundsätzlich keine Türen und deshalb auch keine Brandschutztüren vorgeschrieben. Für die Abtrennung des Großraumbüros zu anderen Bereichen, Brandabschnitten, oder Fluchtwegen gibt es aber sehr wohl Vorschriften. Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg verlangt, dass nach 40 m eine Brandwand kommen muß. Das heißt, theoretisch kann ein zusammenhängender Brandabschnitt 40 x 40 m groß sein. Aber eben nur theoretisch. Das Ganze hängt auch von anderen Faktoren ab. So könnte der Brandabschnitt bei vorhanden sein zusätzlicher Brandschutzeinrichtungen (z.B. automatische Löschanlagen, automatische Brandmeldeanlsge, vermehrter Rauchabzug etc.) auch größer sein. Sollten aber besondere bauliche oder betriebliche gefahrerhöhende Umstände vorhanden sein, kann von der unteren baubehörde durchaus eine Verkleinerung eines Brandabschnittes verlangt werden. Das müsste dann aber in der Baugenehmigung für das betroffene Gebäude enthalten sein. Da ich die näheren Umstände aber nicht kenne, kann meine Antwort leider auch nur sehr pauschal gehalten sein. Dazu kommt, dass das Baurecht Ländersache ist und ich nicht weiß, in welchem Bundesland es sich hier handelt. Eine Nachfrage beim örtlich zuständigen Baurechtsamt, Landratsamt oder Kreisbrandmeister könnte hier mehr Klarheit schaffen. Wichtig wäre vielleicht erst einmal zu prüfen, ob das betroffene Großraumbüro baurechtlich überhaupt genehmigt ist.
MfG
Joh. Pfeiffer
Das kann man so einfach nicht beantworten.
Grundsätzlich sind im Büro keine Türen erforderlich.
Evtl kann es sein dass Rauchabschlusstüren zum Stiegenhaus erforderlich sind. Dies hängt jedoch von der Größe des Gebäudes ab.
Müssen in einem Großraumbüro Türen auf Grund des Brandschutzes
vorhanden sein?
Hallo,
so eine kurze Frage zu einem komplexen Sachverhalt kann man nicht so einfach beantworten. Wenn es sich von der Definition des Brandschutzes um ein Großraumbüro handelt (was man so aus der Ferne nicht beurteilen kann), kann mann innerhalb dieser Fläche „machen, was man will“, d.h. im Großraumbüro keine Brandschutztüren. Natürlich können in den Begrenzungswänden diese Türen notwendig sein. Da müsste ich schon mehr Einzelheiten wissen bzw. mir Pläne ansehen.
Viele Grüße aus Kiel von
Thomas Börner
Brandschutz-Sachverständiger
Müssen in einem Großraumbüro Türen auf Grund des Brandschutzes
vorhanden sein?
Um eine Antwort zu erhalten, müßte Ihre Fragestellung schon etwas genauer sein und die Problematik ausführlicher beschrieben sein.
Müssen in einem Großraumbüro Türen auf Grund des Brandschutzes
vorhanden sein?
nein
Hallo,
schau in deine Baugenemigung oder erstellten Branschutzplan oder Flucht- und Rettungsplan. Dort sollte es stehen bzw. eingetragen sein.
Gruß M
Hallo Sunnyb83,
ohne nähere Informationen (zu Gesamtgebäude, Fläche, Nutzung, Baugenehmigung) kann ich hierzu keine Aussage treffen.
Generell lässt sich jedoch feststellen, dass Brandschutz-Auflagen immer in der jeweiligen Baugenehmigungen festgelegt werden.
Also: EInfach mal einen Blich in die Baugenehmigung werfen…
Viele Grüße
Grisu
Müssen in einem Großraumbüro Türen auf Grund des Brandschutzes
vorhanden sein?
Müssen in einem Großraumbüro Türen auf Grund des Brandschutzes
vorhanden sein?
Hallo,
kommt immer darauf an,
wohin die jetzt vorhandenen Türen führen ( direkt ins Freie oder in einen notwendigen Flur / Flucht und Rettungsweg )da gibt es viele Parameter welche zur 100% Beantwortung deiner Frage relevant sind ! das fängt mit dem Bundesland an, denn nicht alle Vorschriften sind in jedem Bundesland gleich !
Du kannst Dir Hilfe bei der zuständigen Feuerwehr oder bei einem vorzugsweise Ortsansässigen Sachverständigen holen.
Damit ich Dir diese Frage zuverlässig und nachhaltig beantworten kann brauche ich mehr Infos über dein Objekt.