Bei einer Brandschutztür was ist da Vorgeschrieben zum schließen der Türe.
Langt da ein Federband oder muss da ein Türschließer eingebaut sein?
(zb. Geze TS4000)
Gibt es da einen Unterschied zw. Privat-Gewerblichen Gebäuben?
MFG: Ingo
Hallo !
Im Privathaus wirst Du keine „Brandschutztüren“ haben,das wäre sehr ungewöhnlich.
Es werden „feuerhemmende“ Türen der Klassen T-30 sein, bekanntes Beispiel ist der Heizungsraum mit Öltank im Hauskeller.
Die haben zum Selbstschließen ein Federband in einem der Türscharniere.
Die öffentlichen Gebäuden einiger Größe findet man „rauchdichte Türen“
die sich oft optisch kaum von „normalen“ Glastüren unterscheiden.
Die haben andere Schließer,aber die Funktion ist die selbe,sie sollen nach dem Durchschreiten selbst schließen und einschnappen.
Sollen diese Türen betriebsbedingt offenstehen,dann haben sie spezielle Türfeststeller mit Auslösemechanismus über beidseitig vor der Tür angebrachte Rauchmelder. Es gibt auch einen Handauslöser über Taster.
Ist von der Genehmigungsbehörde eine bestimmte Rauch- oder Brandschutztür gefordert,dann steht dort auch etwas über die Schließanlage dafür. Grundsätzlich sind das typengeprüfte Türen,zu denen ein Schließer gehört,mit dem zusammen ist die Tür geprüft.
Zum Nachrüsten haben Türschließer eigene Typengenehmigungen.
Dann ist auch eine regelmäßige Überprüfung der Selbstschließanlage gefordert,i.d.R. jährlich durch einen Fachbetrieb(ist dann meist der Betrieb,der die Türen einbaute,bzw. der Kundendienst des Herstellers).
MfG
duck313
Bei einer Brandschutztür was ist da Vorgeschrieben zum
schließen der Türe.
Das steht in den Zulassungspapieren zur Tür.
Langt da ein Federband oder muss da ein Türschließer eingebaut
sein?
(zb. Geze TS4000)
Gibt es da einen Unterschied zw. Privat-Gewerblichen Gebäuben?
Es ist völlig gleichgültig, wo eine Tür eingebaut wird. Ist für sie eine bestimmte Brandschutzqualität gefordert, reicht es nicht eine entsprechende Tür zu kaufen und einzubauen.
Die Zulassung der Tür erstreckt sich auch auf alle Zubehörteile und den Einbau. Der Einbau darf auch nur von einem entsprechenden Fachbetrieb vorgenommen werden, der den korrekten Einbau (in Übereinstimmung mit den Herstellervorgaben) anschließend bescheinigen muß.
Gruß Stefan
Hi,
Im Privathaus wirst Du keine „Brandschutztüren“ haben,das wäre
sehr ungewöhnlich.
Es werden „feuerhemmende“ Türen der Klassen T-30 sein,
Du bringst da die Begriffe durcheinander. Ein „Brandschutztür“ ist einfach nur eine Tür mit einer geprüften Brandschutzqualität. Ob sie nun T30, T60 oder T90 erreicht, ist gleichgültig. Gemeinsam ist diesen Türen, daß sie selbstschließend sein müssen.
Sollen diese Türen betriebsbedingt offenstehen,dann haben sie
spezielle Türfeststeller mit Auslösemechanismus über
beidseitig vor der Tür angebrachte Rauchmelder.
Ob der Rauchschalter beidseitig angebracht werden muß, nur einseitig oder ob neben dem Sturzmelder sogar noch ein Deckenmelder benötigt wird, hängt von den Einbaubedingungen ab - sehr häufig reicht ein einzelner Rauchschalter. In modernen Türen wird der in den Türschließer integriert (und ist optisch kaum noch erkennbar).
Ist von der Genehmigungsbehörde eine bestimmte Rauch- oder
Brandschutztür gefordert,dann steht dort auch etwas über die
Schließanlage dafür.
Nein, die Behörden dürfen nur eine bestimmte Qualität vorschreiben, nicht aber ein eine konkrete Technik, ein Produkt oder einen Hersteller.
Die gesuchte Information ist nur in den Zulassungspapieren zur Tür zu finden.
Gruß Stefan
Der Einbau darf auch nur von
einem entsprechenden Fachbetrieb vorgenommen werden, der den
korrekten Einbau
Gruß Stefan
Hallo,
schön und gut aber was weist denn einen Fachbetrieb aus ?
Also meines wissens nach darf jeder Trottel so ne Tür einbauen und wenn er dem Bauherren eine unterschriebene ÜE gibt ist die Welt in Ordnung solange wie nix passiert…
In der Hinsicht sind die Türenhersteller und Bauaufsichtsbehörden zu langsam hoffe das sich das mal ändert… spätestens wenn es mal richtig Leben gekostet hat.
MFG
Hi,
Im Privathaus wirst Du keine „Brandschutztüren“ haben,das wäre
sehr ungewöhnlich.
Es werden „feuerhemmende“ Türen der Klassen T-30 sein,Du bringst da die Begriffe durcheinander. Ein „Brandschutztür“
ist einfach nur eine Tür mit einer geprüften
Brandschutzqualität. Ob sie nun T30, T60 oder T90 erreicht,
ist gleichgültig. Gemeinsam ist diesen Türen, daß sie
selbstschließend sein müssen.
Naja ich will mal so sagen Duck Hat mit der Äusserung als solches schon recht T30 gilt eigentlich nur als feuerhemmend aber trotz allen ist es ein Geprüftes Element (Die Zarge gehört immer dazu und die Meisten hersteller sagen auch nur in Verbindung mit ihrer Zarge T??)
das 30 minuten lang dem Feuer ausgesetz ist und sich danach noch öffnen lassen muß…
immer froh sein wenn man solche türen nicht im ernstfall braucht…
MFG
T30 gilt eigentlich nur als feuerhemmend
Nicht nur „eigentlich“ - die Begriffe „feuerhemmend“, „hochfeuerhemmend“ und „feuerbeständig“ stehen auch offiziell für die Feuerwiderstandsklassen 30, 60 und 90. Das vorangestellte T kennzeichnet einen öffenbaren Abschluß von Öffnungen in Wänden (Tür, Tor, Revisionsklappe o.ä.).
Allen Türen mit einer solchen Bezeichnung ist aber gemeinsam, daß sie eine „Brandschutztür“ sind - dies ist schlicht der Oberbegriff für Türen mit einer brandschutztechnischen Qualität - daher stimmt natürlich auch die Bemerkung nicht, in Privathäusern wären Brandschutztüren ungewöhnlich. Es ging mir aber nur um die Begriffsverwendung.
Gruß Stefan