Brandschutztüren zweiflüglig - kann man so was LEIHEN?

Hat jemand eine Ahnung, ob man irgendwo eine Brandschutztüre LEIHEN oder LEASEN kann? 4 Stück würden für eine Veranstaltung für 5 Wochen gebraucht werden. Und normalerweise ja nicht bennutzt, wenn es nicht brennt…

Bin für jeden Hinweis dankbar - der mit den Pferden flüstert

Hallo Fragewurm,

Hat jemand eine Ahnung, ob man irgendwo eine Brandschutztüre
LEIHEN oder LEASEN kann? 4 Stück würden für eine Veranstaltung
für 5 Wochen gebraucht werden. Und normalerweise ja nicht
bennutzt, wenn es nicht brennt…

Ein Brandschutztür ist nicht etwas was man einfach so gegen die Wand stellen kann!

Und ein provisorischer Einbau ist auch nicht einfach möglich, um dabei auch die Bestimmungen eingehalten zu können.
So ein Brandschutztür muss eingepasst werden, ist also an anderen Orten nicht mehr einfach brauchbar.
Schon gebohrt und nicht benutzte Befestigungslöcher, können die Brandschutzklasse einer Tür aufheben.

Hier geht es um die Sicherheit,

MfG Peter(TOO)

Hallo!

Rein informativ oder weil ich neugierig bin:

Was ist das für Gebäude(Größe, Abmessungen), was soll stattfinden, Personenzahl.

Und gibt’s behördliche Auflagen zum Brandschutz ? Was fordert man da genau, welche Art „Brandschutztür“, welche Klasse ? T-30 bis T-90 und in welcher Wand/Wandart soll die den rein ?
Soll mit der Tür verhindert werden, das Rauch/Feuer in den Veranstaltungsraum gelangt oder umgekehrt vom Veranstaltungsraum in angrenzende Nachbarräume ? Und Doppelflügel ? Ist das der normale Zugang oder ist das ein Ausgang(Notausgang).

Leihen oder für eine Kurzzeitnutzung provisorisch eingebaut geht m.E. nach nicht !
Das wäre auch kontraproduktiv. Entweder der Raum ist von Lage und Ausstattung grundsätzlich für Veranstaltung geeignet oder eben nicht.

MfG
duck313

Es handelt sich um eine Veranstaltung, die an 11 x in einem Zelt stattfindet, Fassung 3800 Personen. Ich bringe näheres über die genauen Auflagen in Erfahrung. bin da nur am Rande involviert.

Hier mal zur Info die Vorschriften für „Fliegende Bauten“ aus Niedersachsen, ist länderabhängig aber nicht grundverschieden.
http://www.recht-niedersachsen.de/21072/505,2,24157,…

Versammlungs-/Veranstaltungszelte haben eigene Bestimmungen, Siehe Punkt 5.

Brandschutztüren haben in Zelten keinen Sinn, weil man in Zelten keine Brandabschnitte schaffen kann. Was es braucht sind Notausgänge, weiteres zu Wegen,Lüftung,Licht usw. kann man unter dem Abschnitt 5 finden.

So ein großes Veranstaltungszelt liefert und stellt ja eine Fachfirma auf, die kennt die Vorgaben und liefert alles nötige mit, natürlich auch die nach außen aufschlagenden Türen in erforderlicher Breite und Anzahl. gewöhnlich kümmern die sich auch um die Baugenehmigung.

MfG
duck313