Hier mal zur Info die Vorschriften für „Fliegende Bauten“ aus Niedersachsen, ist länderabhängig aber nicht grundverschieden.
http://www.recht-niedersachsen.de/21072/505,2,24157,…
Versammlungs-/Veranstaltungszelte haben eigene Bestimmungen, Siehe Punkt 5.
Brandschutztüren haben in Zelten keinen Sinn, weil man in Zelten keine Brandabschnitte schaffen kann. Was es braucht sind Notausgänge, weiteres zu Wegen,Lüftung,Licht usw. kann man unter dem Abschnitt 5 finden.
So ein großes Veranstaltungszelt liefert und stellt ja eine Fachfirma auf, die kennt die Vorgaben und liefert alles nötige mit, natürlich auch die nach außen aufschlagenden Türen in erforderlicher Breite und Anzahl. gewöhnlich kümmern die sich auch um die Baugenehmigung.
MfG
duck313