Brandschutzverglasung

Hallo,

wir haben in unserem EFH eine Festverglasung 1,30 x 1,40 auf der Grundstücksgrenze eingeplant. In unserem Baugebiet ist Grenzbebauung grundsätzlich erlaubt, das Gebäude des Nachbarn ist von der Fensteröffnung ca. 8 m entfernt.
Ist es zwingend notwendig eine Brandschutzverglasung einzubauen oder gibt es da noch andere Alternativen (abgesehen von zumauern)?
Und mit welcher Betrags-Größenordnung muss man da rechnen ?

Joachim

Moin,
welches Bundesland?

vnA