Brandschutzwand

Wir bauen zur Zeit ein Holzblockhaus. Daran anschließend soll ein Carport errichtet werden. Dieser Carport grenzt mit der einen Seite
direkt an das Nachbargrundstück bzw. die Garageneinfahrt des Nachbarn.
In unseren Bauplänen hat der Architekt aus diesem Grund eine Brandschutzwand eingezeichnet.
Ist diese Brandschutzwand unbedingt erforderlich ?

Bei Grenzbebauung (auch bei einem Carport) muß sowieso ein Bauantrag gestellt werden. Ist in diesem die Brandwand nicht vorhanden, wird der Carprot nicht genehmigt.

Gruß, Udo.

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Brandschutzwände, Brandschutztüren und dergleichen unterliegen dem Baugesetz, bzw. der Bautechnischen Verordnung. Das jedenfalls gilt in Österreich und da sind diese Gesetze von Bundesland zu Bundesland verschieden. Da mußt du in deinem Bundesland beim Bauamt (heißt das so?) nachfragen.

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