… dafür rangezogen werden?
Eins vorweg.
Es ist kein Hilferuf oder Beratung.
Es ist nur rein hypotetisch und es wird
auch nichts gerichtlich verwertet.
Nun zum fiktiven „Fall“: (wurde auhc schon beim Stammtisch dirskutiert)
Also, ein Brandstifter zündet ein Haus/Gebäude Stall etc an.
Alles niedergebrand, nichts steht mehr.
Und nach ein paar Tagen verstirbt der Brandstifter bzw. bringt sich um die Ecke. Ok, die Versicherung kommt ja erst einmal für den Brandschaden auf. Aber die versucht ja das Geld von den BS zurückzuholen.
Soweit war das in de rDiskusionsrunde uns allen auch soweit klar.
Aber was ist, wenn es den BS nicht mehr gibt?
Müssen die Kinder, Eltern, Verwandschaft etc. dafür aufkommen?
Das wäre so die wichtigste Frage.
Oder muss dann die Versicherung in diesem Fall in die Röhre schauen?
Hoffe das hier jemand etwas Licht ins Dunkel bringen kann.
Und ich hoffe das dieser Tread nicht gleich gelöscht wird.
Hoffe auf vernünftige Antwort.
Mfg
Hoffe auf vernünftige Antwort.
sollten gegen den brandstifter ansprüche bestehen (z.b. aus § 823 I, II bgb) und mittels cessio legis auf die versicherung übergehen, dann handelt es sich um erblasserschulden, die in den nachlass fallen und gem. § 1967 I bgb auf die erben (soweit vorhanden) übergehen. die erben haften grds. unbeschränkt für die verbindlichkeiten, es sei denn, es liegt eine beschränkte haftung vor…
Hallo.
Ah, ok, danke.
Soweit bin ich noch mitgekommen.
Aber wenn diese Schulden weitergehen und somit seine Kinder ode rEltern etc. dafür grade stehen müssten, können die doch das Erbe und auch die Schulden ausschlagen, oder?
Dann wären die doch fein raus und die Versicherung bliebe auf den Schaden sitzen, oder?
Mfg
Ah, ok, danke.
Soweit bin ich noch mitgekommen.
Aber wenn diese Schulden weitergehen und somit seine Kinder
ode rEltern etc. dafür grade stehen müssten, können die doch
das Erbe und auch die Schulden ausschlagen, oder?
Dann wären die doch fein raus und die Versicherung bliebe auf
den Schaden sitzen, oder?
ja, die erben können ausschlagen.
und nochmals ja, das risiko, dass der schuldner illiquide ist/wird, trägt dann die versicherung. aber dasselbe „risiko“ würde die versicherung tragen, wenn der brandstifter weiterlebt und nicht liquide ist. ob das wirklich ein risiko für die versicherung, ist in anbetracht der beitragszahlungen der mitglieder dahingestellt…