Brandstiftung oder Massenmord ?

Ich habe mich gefragt, wie wohl das Recht hier aussehen würde:
Wenn man z.B. ein Haus anzündet und daraus ein viel größerer Schaden entsteht, also z.B dabei Menschen ums Leben kommen und weitere Häuser abbrennen (vergleiche: Enschede !).

Wie sieht nun das Strafrecht aus?
Wird man dann wegen Brandstiftung verurteilt oder auch wegen Massenmord u.v.m. ???

Es kommt darauf an, was der Täter für Absichten hatte. Wollte er nur ein Feuer machen kommt nur die Brandstiftung (schwere) in Betracht, hat er jedoch in Kauf genommen das evtl. Menschen zu Schaden kommen, dann kann er vielleicht sogar wegen Totschlag etc. verurteilt werden.

Wie sieht es mit dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion aus? § 308 StGB(Link:http://www.eufi.de/gesetze/stgb/p308.htm), wollte ich nur anmerken.

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Hallo,
wenn Sie ein Wohnhaus anzünden und Sie sich nicht absolut vergewissert haben, dass durch den Brand kein Mensch zum Schaden kommt, ist es Brandstiftung und und und.
Wenn Sie in Kauf genommen haben, dass hiebei Menschen zu Schaden kommen könnten, ist es schwere Brandstiftung mit versuchter Körperletzung bzw. versuchter Tötung.
Wenn Sie in der Absicht, dass Menschen zu Schaden kommen könnten, den Brand gelegt haben,ist es gemeingefährliche Brandstiftung mit vorsätzlicher Tötung, mithin Mord.

Was bewegt Sie dazu, hier eine juristische Definition zu suchen?

Auf alle Fälle gehören solche Irre lebenslang in die Psychatrie, und dies ohne Freigang.
Allein der Gedanke, ein Haus anzuzünden, ist doch schon „krank“
peter

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