wir haben am sonntag um ca. 11.00 uhr Gegenstände auf dem Flur abgestellt,
die wir später in den Keller bringen wollten.
gegen 15.00 Uhr haben wir das Haus verlassen um nach der Oma zusehen, die gegenstände (Koffer, Eimer, Kleider) lagen noch immer vor unserer Haustür im 1.OG.
Gegen 19.30 Uhr Kamen wir zurück und die Sachen waren Verbrannt.
Wir haben keine Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung, wer übernimmt die Kosten ??
Welche Kosten sollen übernommen werden? Der Ersatz der beschädigten Sachen, die Kosten für die (evtl. gerufene) Feuerwehr?
Grundsätzlich gilt: Wird der Übeltäter gefasst, muss dieser die Kosten übernehmen. Wird kein Übeltäter ausfindig gemacht, so hat man selbst die Kosten zu tragen. Bei der Feuerwehr kann es ggf. anders aussehen.
wir haben am sonntag um ca. 11.00 uhr Gegenstände auf dem Flur
abgestellt,
die wir später in den Keller bringen wollten.
gegen 15.00 Uhr haben wir das Haus verlassen um nach der Oma
zusehen, die gegenstände (Koffer, Eimer, Kleider) lagen noch
immer vor unserer Haustür im 1.OG.
Gegen 19.30 Uhr Kamen wir zurück und die Sachen waren
Verbrannt.
nur diese Sachen?
Wir haben keine Hausratversicherung oder
Haftpflichtversicherung, wer übernimmt die Kosten ??
Welche Kosten?
die verbrannten Sachen: Brandstifter, wenn ermittelbar, sonst niemand.
Feuerlöschkosten Feuerwehr: zahlt die Gemeinde.
Sanierungskosten im Hausflur: Brandstifter, wenn ermittelbar, sonst ggf. Wohngebäudeversicherung
Eine etwas präzisere Frage würde eine Antwort leichter machen.
grundsätzlich haben Sie einen Anspruch gegen denjenigen, der Ihnen den Schaden zugefügt hat. Da dieser - so schließe ich das aus Ihrer Schilderung - nicht bekannt ist, können Sie Ihre Ansprüch nicht entsprechend geltend machen.
Leider wird Ihnen der Schaden daher derzeit niemand ersetzen.
Der Schuldige des Feuers! Entweder seine Private Haftpflicht, sofern es kein Vorsatz war. Wenn kein Schuldiger gefunden wird, dann gehen Sie leer aus
good luck
pe sturm
Wenn, dann wäre es bestenfalls ein Fall f. d. Hausratversicherung, nicht Haftpfflicht.
Da eine solche nicht besteht, kann höchstens ein Schadenersatzanspruch gegen den Brandstifter gerichtet werden, wozu man sich einen Anwalt nehmen sollte.