Brandstiftung

Hallo,
mir stellt sich folgende Frage:
Nach §306 ist es verboten, fremde Sachen abzufackeln.
§306a verbietet es, Sachen abzufackeln, die Menschen als Wohnung
dienen.

Bedeutet dies, dass ich mein eigenes Wohnhaus nicht anzünden darf (dient mir ja als Wohnung), wenn ich ausziehe es aber doch darf ?

Gruss

Hallo!

Bedeutet dies, dass ich mein eigenes Wohnhaus nicht anzünden
darf

So wird es jedenfalls die Feuerversicherung sehen, wenn sie den warmen Abbruch bezahlen soll.

Gruß
Wolfgang

darum geht es doch nicht
hallo wolfgang

die frage ist doch, ob es strafbar ist, wenn man sein eigenes gut abfackelt, OHNE dabei andere in gefahr zu begeben und OHNE die versicherung zur regulierung des schadens heranziehen zu wollen.

beispiel: man hat ein haus mitten in einem feld. gefährdung der nachbarn ausgeschlossen. mir erschliesst es sich auch nicht, warum das strafbar sein sollte? mein eigenes auto dürfte ich doch mit einem hammer zerschlagen.

im fall des wohnen zur miete, sollte das doch sache des vermieters und des mieters sein. wenn der mieter doch bereit ist, den schaden in höhe der forderung des vermieters zu bezahlen, was hat das dann die staatsanwaltschaft zu interessieren? feuerwehreinsatz bezahlt er auch und eine strafe wegen möglicher emissions- geschichten.

gruß
luise

Hi,

Nach §306 ist es verboten, fremde Sachen abzufackeln.
§306a verbietet es, Sachen abzufackeln, die Menschen als
Wohnung dienen.

Bedeutet dies, dass ich mein eigenes Wohnhaus nicht anzünden
darf (dient mir ja als Wohnung), wenn ich ausziehe es aber
doch darf ?

Du hast recht, wenn Du Dein eigens unbewohntes Haus anzündest, wirst Du nicht wegen Brandstiftung bestraft.
„Dürfen“ wirst Du es aber trotzdem nicht. Zumindest das Umweltrecht wird da etwas dagegen haben. Je nach Umständen kommen aber auch andere Paragrafen des StGB in Betracht (z.B. Körperverletzung wenn sich ein Feuerwehrmann bei dem Einsatz verletzt).
Und wenn der Brand auf fremde Gebäude übergreift, kommt auch die Brandstiftung wieder ins Spiel.

Gruß Stefan

Hallo,

unter der Voraussetzung, dass Du vorher:

  • alle Kunststoffe und Stoffe, die beim Verbrennen gegen die Emissionsvorschriften verstoßen können (z.B. Lacke) entfernst,
  • Du eine Abrissgenehmigung vom Bauamt in der Tasche hast,
  • sicher stellst, dass das Feuer nicht auf fremdes Eigentum übergreifen kann (Funkenflug) und
  • dann noch den Einsatz der Feuerwehr zahlst, die sicherheitshalber daneben stehen sollte falls doch was passiert:

Ja, dann kannst Du aus Deinem Haus ein schönes Sonnwendfeuer machen…

Viele Grüße

Lumpi

Ja, dann kannst Du aus Deinem Haus ein schönes Sonnwendfeuer
machen…

Hallole,

ich habe mal bei einer Firma gearbeitet, die ein altes Wohnheim hatte, das sie nicht mehr brauchte.

Das wurde dann für eine Filmszene im Tatort abgefackelt. Soviel ich weiss, stand aber die Feuerwehr daneben und hat dafür gesorgt, dass nichts passierte.

Gruß
PW

im fall des wohnen zur miete, sollte das doch sache des
vermieters und des mieters sein.

Nö.

den schaden in höhe der forderung des vermieters zu
bezahlen, was hat das dann die staatsanwaltschaft zu
interessieren?

Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei Offizialdelikten zu ermitteln, und bei Brandstiftung handelt es sich um ein Offizialdelikt. Aus gutem Grunde, denn sonst bräuchte der Mieter dem Vermieter nur ordentlich Prügel anzudrohen, und könnte ihm straffrei gegen Zahlung von 5 Euro (aber dann ist auch gut, gelle!) die Bude über dem Kopf abfackeln. Und umgekehrt natürlich erst recht…

Gruß

1 Like

Hallo Lumpi,

gut geschrieben.

Vielleicht sollte man noch hinzufügen, dass viele Ortssatzungen per se das offene Feuer verbieten bzw. für jedes offene Feuer eine (mit Auflagen versehene) Genehmigung erfordern.

Ich bin aber sicher, dass bei einem derartigen Brand (und sei dieser auch nur aus pyromanischem Interesse ohne jegliche Betrugsabsicht des Hauseigentümers am eigenen Haus gelegt worden)sich die Ordnungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft um den Brandstifter kümmern werden; sprich sie fangen an, zu ermitteln.

Gruss

Iru

Ja, aber ein Verstoss gegen eine Ortssatzung ist keine Brandstiftung …
Mir ging es eigentlich nur darum, dass man nach §306 keine FREMDEN
Dinge anzünden darf, §306a einem aber eigentlich auch verbietet, seine
eigenen Dinge anzuzünden, wenn man darin wohnt …

Wenn ich jetzt aus einer Laune heraus mein Auto anzünde so wird man mich
zumindest wegen der Umweltverschmutzung anzeigen, aber nicht wegen dem
anzünden meines Autos …

Gruss

Mir ging es eigentlich nur darum, dass man nach §306 keine
FREMDEN
Dinge anzünden darf, §306a einem aber eigentlich auch
verbietet,

das liegt daran, dass § 306a keine qualifikation des § 306 stgb darstellt, sondern ein selbstständiges delikt.
§ 306 stgb gehört eigentlich nicht unter die abstrakten gefährdungsdelikte (abschnittsüberschrift), sondern ist ein spezialfall der sachbeschädigung, § 303 stgb.

§ 306a stgb ist bereits bei einer abstrakten gefährdung von menschen erfüllt.

wenn du nun § 306a II stgb betrachtest, kann man sich die frage stellen, ob auch hier das merkmal „fremd“ eine rolle spielt. das ist umstritten, man wird es wohl nicht voraussetzen, d.h. wird ein eigener gegenstand iSd § 306 stgb in brand gesetzt und dabei eine gesundheitsgefährung nach § 306a II stgb verursacht, dann ist es nach § 306a II stgb strafbar.

seine
eigenen Dinge anzuzünden, wenn man darin wohnt …

zündet man seine eigene wohnung an (vorausgesetzt man wohnt dort alleine), dann wird man eine (zumindest) eine konkludente aufgabe der wohnung bejahen, so dass keine wohnung angezündet wird , § 306a I Nr.1.