Seit Jahren wird in der Hausabrechnung auch anteilmässig die Barandversicherung umgelegt. Dies ist im Mietvertrag aber nicht geregelt.
Seit 30 Jahren wurde dies von allen Parteien so akzeptiert. Nach Übergabe des Anwesen an den Sohn der alles nach wie vor so belassen hat gibt es plötzlich Probleme. Ein Mieter möchte die Brandversicherung von nun an aber nicht mehr bezahlen schließlich stehen diese ja nicht im Mietvertrag.
Kann man den Mieter dazu zwingen? Gibt es ein Gewohnheitsrecht das einen in dieser Hinsicht unterstützt?
Ober bleibt der Vermieter nun auf der Brandversicherung selber sitzen?
Sorry Nanu11,
ich könnte Ihnen etwas zu Gebäudebrandversicherung sagen/schreiben - in Ihrer geschilderten Problematik
handelt es sich allein um Mietrecht bzw. Vertragsauslegung - dies ist somit ein rein juristisches und kein bauliches bzw. versicherungstechnisches Problem.
Dafür sollten Sie im Zweifelsfall einen Juristen
konsultieren - ich würde nur die Vertragsinhalte erfüllen - die Ableitung in Richtung Gewohnheitsrecht ist sicherlich sehr dünnes Eis aber abschließend kann ich dies nicht beurteilen…
Unimogschmied