Brandweinmonopolgesetz und Zoll

Soweit ich mich auf der Homepage vom Zoll informieren konnte ist der Verkauf von Destilliergeräten in Deutschland zur Alkoholherstellung verboten wenn diese einen Kessel über 0,5 Liter Inhalt haben.

Dazu habe ich eine Menge Fragen.

1.) In Spanien sind die Destillen nicht verboten, muß ich als Großhändler/Händler in Spanien einen deutschen Kunden beim Zoll melden, oder muß sich der Kunde selbst melden? Angenommen ich müßte den Käufer melden, was wäre wenn ich es nicht tun würde? Muß ich mit Strafe rechnen und wie kann das aussehen?

2.) Gilt das auch für Zierdestillen oder Destillen die zur Herstellung von Kräuterölen, Pfanzenessenzen oder an Alchemisten / Laboratorien verkauft werden, oder nur für solche die direkt zur Alkoholherstellung verkauft werden?

Vielen Dank für alle Infos - ich hoffe das ich hier im richtigen Brett gelandet bin und ein paar Antworten finde
Dan

Soweit ich mich auf der Homepage vom Zoll informieren konnte
ist der Verkauf von Destilliergeräten in Deutschland zur
Alkoholherstellung verboten wenn diese einen Kessel über 0,5
Liter Inhalt haben.

Dazu habe ich eine Menge Fragen.

1.) In Spanien sind die Destillen nicht verboten, muß ich als
Großhändler/Händler in Spanien einen deutschen Kunden beim
Zoll melden, oder muß sich der Kunde selbst melden? Angenommen
ich müßte den Käufer melden, was wäre wenn ich es nicht tun
würde? Muß ich mit Strafe rechnen und wie kann das aussehen?

Nur zum Teil kann ich Dir antworten: Derjenige, der in Deutschland zoll- bzw. genehmigungspflichtiges erwirbt, in Verkehr bringt usw. haftet. Zollsachen gehören zum Steuerrecht und hier gilt, daß, von Ausnahmen abgesehen (Rauschgift u.ä.), an den deutschen Grenzen der Einfluß des Staates endet.

Beispiel: Wenn ich Verbotenes (Schnaps, Zigaretten) über die Grenze bringe, dann hafte ich als Einführer. Wenn der Zoll eine solche Sache per Postweg entdeckt, dann muß der Einführer Zoll zahlen oder das Zeugs wird vernichtet.

2.) Gilt das auch für Zierdestillen oder Destillen die zur
Herstellung von Kräuterölen, Pfanzenessenzen oder an
Alchemisten / Laboratorien verkauft werden, oder nur für
solche die direkt zur Alkoholherstellung verkauft werden?

„Gefährlich“ werden die Geräte erst dann, wenn man verbotenes destilliert. Zollrechtlich überwacht werden Destillen nur, wenn sie bekannt sind oder auffliegen. Wenn ich also in einer Kräuterdestille Schnaps herstelle, großzügig an Freunde und Bekannte verteile und mit meinen Fähigkeiten zur illegalen Herstellung prahle, brauche ich mich nicht zu wundern, wenn der Zoll plötzlich vor der Haustüre steht…

Die Strafen sind dann empfindlich!

Vielen Dank für alle Infos - ich hoffe das ich hier im
richtigen Brett gelandet bin und ein paar Antworten finde
Dan