Branntwein etc

Hallo.

Aufgrund von Übersetzungsschwierigkeiten ins Englische hat sich mir die Frage gestellt, was die verschiedenen Begriffe für gebrannte alkoholische Getränke im Deutschen bedeuten.
In der mir bekannten Umgangssprache hat Schnaps die Bedeutung von Branntwein, was alle gebrannten alkoholischen Getränke außer Likören umfaßt.
Ob der Begriff Spirituosen auch Likör beinhaltet, ist mir nich bekannt.
Weinbrand ist meines Wissens aus Wein gebrannter Branntwein.

Was ist die im Deutschen genaue Bedeutung der verschiedenen Bezeichungen? Dialekte sollen nicht berücksichtigt werden.

Grüße
Ostlandreiter

Hallo, OLR,
Ich bin sicher, dass die EU eine Verordnung darüber erlassen hat, welches alkoholische Getränk welche Bezeichnung tragen darf.
Vorerst mag dir vielleicht diese Seite in Wikipedia weiterhelfen: http://de.wikipedia.org/wiki/Branntwein#Deutschland

Grüße
Eckard

Auch Hallo!

Aufgrund von Übersetzungsschwierigkeiten ins Englische hat
sich mir die Frage gestellt, was die verschiedenen Begriffe
für gebrannte alkoholische Getränke im Deutschen bedeuten.
In der mir bekannten Umgangssprache hat Schnaps die Bedeutung
von Branntwein, was alle gebrannten alkoholischen Getränke
außer Likören umfaßt.

Ja, ich glaube, das kommt so hin.

Ob der Begriff Spirituosen auch Likör beinhaltet, ist mir nich
bekannt.

Spirituosen beinhaltet auch Likör und Alko-Pops. Bei Wein, Sekt und Bier bin ich mir grad nicht ganz sicher, aber ich glaube, auch die zählen zu den Spirituosen.

Weinbrand ist meines Wissens aus Wein gebrannter Branntwein.

Richtig. Wen sie aus einer bestimmten Gegend bekommen, können sie u.U. die Bezeichnung dieser Gegend haben (Cognac).

Es gibt dann noch die Unterscheidung „…wasser“ und „…geist“. „…wasser“ ist meines Wissens ein gebrannter Obstschnaps (Kirschwasser) und „…geist“ ein Aufgesetzter, also mit reinem Alk angesetzter Schnaps. Ausnahme Himbeergeist, das ist soweit ich weiß auch ein Branntwein.

Bitte mich nicht alle schlagen, wenn ich’s verwechselt habe, habe mein Dr.Oetker-Lebensmittellexikon nicht zur Hand und schreibs aus dem Gedächtnis auf!

Aber vielleicht ist ja besagtes Lexikon im auch Internet?

Grüßle
Regina

Hallo Ostlandreiter,

http://www.alkohol-lexikon.de schreibt dazu Folgendes:

SPIRITUOSEN
Spirituosen sind alkoholische Flüssigkeiten, die zum menschlichen Verbrauch bestimmt sind, besondere organoleptische Eigenschaften und - abgesehen von Eierlikör - einen Mindestalkoholgehalt von 15 Vol% aufweisen sowie nach bestimmten vorgeschriebenen Verfahren bzw. entsprechend den Begriffsbestimmungen gewonnen werden. Die Begriffsbestimmungen sind in der Verordnung (EWG)Nr. 1576/89 geregelt mit den Durchführungsbestimmungen (EWG)Nr. 1014/90. In Deutschland wurden 2001 3,854 Mio. hl Spirituosen produziert. Nicht als Spirituosen gelten Bier, Wein, Sekt und deren Erzeugnisse sowie vergällter Ethylalkohol sowie unvergällter Ethylalkohol mit mehr als 80 Vol% Alkoholgehalt.

BRANNTWEIN
Ursprünglich nur für Destillate aus Wein verwendeter Begriff, der jetzt generell für alle extraktfreien oder extraktarmen Spirituosendestillate verwendet wird. In der Gesetzgebung und im Sprachgebrauch allgemeiner Begriff für alkoholreiche Flüssigkeiten, bei Verdünnung auf Trinkstärke auch als Trinkbranntwein bezeichnet.
Branntweinmonopol
In Deutschland unterliegen Herstellung, Einfuhr, Reinigung und Handel dem staatlichen Branntweinmonopol (Gesetz v. 8.4.1922, letzte Fassung v. 29.10.2001, BGBl. I, 2785,2806), das auch die Besteuerung des Branntweins regelt, die rund 1 % des gesamten Steueraufkommens ausmacht. Das Steueraufkommen in Deutschland für Branntwein betrug im Jahr 2001 2,143 Mio. €. Mit der Durchführung ist die Bundesmonopolverwaltung in Offenbach/Main betraut. Neben dem steuerlichen Aspekt steht heute die Marktordung für Übernahme und Vermarktung von Agraralkohol, insbesondere zum Schutz kleinerer und mittlerer Betriebe, im Vordergrund. Da die Ankaufpreise über den Verkaufspreisen liegen, entstehen jährlich Verluste von ca. 100 Mio. €. Eine Harmonisierung der Branntweinsteuer innerhalb der EU wurde bereits 1993 beschlossen, bislang existieren jedoch noch unterschiedliche Steuersätze. Die Abschaffung des Monopols wird noch diskutiert. Die Mehrzahl der gewerblichen Brennereien schieden zum 30.9.2001 aus dem Monopol aus, per Gesetz (HSanG) spätestens bis 2006.
Branntweinverordnung
* Verordnung über Schaumwein und Branntwein aus Wein v. 15.7.1971 BGBl I, 939-943 (1971)
* Branntweinsteuerverordnung (BrStV) vom 21.1.1994 BGBl I, 104(1994), zuletzt geändert durch die 2. VO zur Änderung der Verbrauchssteuerverordnungen vom 20.10.1998 BGBl I, 3188 (1998)

WEINBRAND
Branntwein aus Wein, der mindestens ein Jahr in Eichenholzfässern gelagert wird (erst ab 12 Jahren Lagerung darf auf das Alter hingewiesen werden). Alkoholgehalt im „Deutschen Weinbrand“ 38 Vol%, sonst mind. 36 Vol%. Der Gehalt an höheren Alkoholen (Fuselalkohole) muß mindestens 150 g/hl betragen. Gesetzliche Grundlage ist die Branntweinverordnung sowie §§ 1 bis 7 der Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke (Alkoholhaltige Getränke-Verordnung, AgeV) vom 29.1.1998. Begriffsbestimmungen finden sich in der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates vom 29.5.89.
Die wichtigsten Produktionsländer sind neben Frankreich (Cognac, Armagnac) und Deutschland die europäischen Mittelmeerländer Spanien und Italien (Metaxa®).

SCHNAPS
Umgangssprachliche Bezeichnung für gebrannte Spirituosen (Branntwein) mit in der Regel 40 Vol% Alkoholgehalt, die meist auch eine Quantifizierung beinhaltet: ein „einfacher“ Schnaps entspricht 20 ml, ein „doppelter“ Schnaps 40 ml. Im Gastronomiegewerbe sind die Ausschankgläser mit entsprechenden Markierungen (2 cl, 4 cl) versehen.
Die Bezeichnung Schnaps leitet sich von „schnappen“ ab, was sich darauf bezieht, dass der Schnaps mit einem Schluck getrunken wird.

LIKÖR
Sammelbezeichnung für stark versüßte und gewürzte Spirituosen, die aus Alkohol, Wasser, Zucker, Aromen, ätherischen Ölen und Extrakten aus Gewürzen, Pflanzenteilen oder Fruchtsäften hergestellt werden. Der Name leitet sich vom lat. „liquor“ (Flüssigkeit) ab. Der Zuckeranteil muß mindestens 100 g/l betragen (Emulsionsliköre: 250 g/l). Der Alkoholgehalt liegt bei Eierlikör bei mindestens 14 Vol%, sonst mindestens 20 Vol%. Der Alkoholzusatz erfolgt meist in Form von 96 vol%igem Primasprit, kann aber auch in Form von gereinigtem Kernobstalkohol, Kirschwasser ober Weinbrand erfolgen. siehe auch Fruchtliköre Kräuterlikör Bitterlikör Emulsionslikör.

Grüße
Christiane

Es gibt dann noch die Unterscheidung „…wasser“ und
„…geist“. „…wasser“ ist meines Wissens ein gebrannter
Obstschnaps (Kirschwasser) und „…geist“ ein Aufgesetzter,
also mit reinem Alk angesetzter Schnaps. Ausnahme
Himbeergeist, das ist soweit ich weiß auch ein Branntwein.

Hi,

das Lebensmittellexikon sagt:
Obstgeist = durch Destillation nachstehender unvergorener, mit Alkohol
angesetzter Früchte hergestellt: 1. Heidelbeeren, 2. Himbeeren, 3. Brombeeren, 4.
Erdbeeren, 5. Johannisbeeren, 6. Vogelbeeren, 7. Aprikosen, 8. Pfirsiche, 9.
Schlehen. Zuckerzusatz und Färbung verboten. Mindestalkoholgehalt 40 Vol.-%, den
Edelbranntweinen zugerechnet.
Edelbranntwein = Spirituose, die sich durch Güte, Materialwert und/oder eine der
Art des Erzeugnisses entsprechende lagerung und Reifung von
Durchschnittserzeugnissen gleicher Art erheblich unterscheidet.
Mindestalkoholgehalt 38 Vol.-%.
Kirschgeist = nicht zulässige Bezeichnung für Kirschwasser, nur noch vereinzelt
mundartlich verwendet (s. Obstgeist)
Zwetschgengeist = unzulässige Bezeichnung für Zwetschgenbranntwein (s. Obstgeist)
Zwetschgenwasser = (Syn.: Zwetschenwasser), Obstbranntwein aus reifen Zwetschgen,
Aroma wird wesentlich durch längere Lagerung ausgebaut und verfeinert. In der
Bundesrepublik hergestelltes Zwetschegnwasser darf auch als (s.) Slibowitz
bezeichnet werden.

gruß
Bolo2L

Ups, tschulljung!

Da hab ich wohl doch ein bißchen was durcheinander geschmissen. Wie gesagt, hatte meinen Dr. Oetker nicht zur Hand.

Danke für die Korrektur!

Regina