Branntweinmonopole?

Die Gesetzeslage scheint eindeutig, denn wer eine Destille verkauft muß in BRD - Österreich - und in der Schweiz angeblich den Käufer melden. Wenn man sich aber beim Zoll (Deutschland) nach dem Sachverhalt erkundigt, wird nur kurz mitgeteilt das seit der Öffnung des EU Binnenmarktes keine Meldepflicht mehr besteht.
Mit was muß jemand der Destillen aus dem EU Ausland in diese drei Länder einführt und verkauft rechnen, wenn er die Käufer nicht meldet? Wobei zu beachten ist das die Schweiz kein EU-Land ist. Können länderübergreifende Verbote oder Strafen verhängt werden und wie wird das gehandhabt?

ich hatte schon bei Rechtsfragen gepostet aber keine Antwort bekommen - jetzt hoffe ich das mir hier jemand meine Frage beantworten kann. Ich bedanke mich jedenfalls schon mal im voraus.

Hi Dantalion,

der Besitz einer Destille ist nicht relevant, sondern deren Benutz.
Wenn Du mit dieser Destille ätherische Öle herstellst, wer will Dir das Verbieten. Wenn Du Dir aber hochgeistiges herstellst, begehst Du ein Steuerdelikt.

Gandalf

Hallo Gandalf,
ist das wirklich so? Im Branntweinmonopolgesetz steht es wäre schon verboten Destillen herzustellen oder zu verkaufen ohne dabei auch den Käufer beim Zoll zu benennen. Wir verkaufen etliche Destillen ohne den Käufer zu benennen und möchten das noch weiter ausbauen - aber wir wollen auch nicht mit dem gesetz in Konflikt geraten.

Aber es kann uns offensichtlich niemand wirklich beraten. Kein Zoll, kein Anwalt und wir haben Angst uns das Lager mit Destillen vollzupacken und diese dann plötzlich nicht mehr verkaufen zu dürfen…

Hallo Gandalf,

ist das wirklich so?

in D scheint es so zu sein, denn ein Kollege hat sich vor Jahren eine Destille gekauft und vorsichtshalber beim Zoll nachgefragt. Da er die Destille nur als Dekostück nutzt, war das kein Problem. Wie das in Espania ist kann ich nicht sagen.

Gandalf

Wir lassen unsere Destillen in Spanien und Portugal anfertigen, aber verkaufen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz und Holland.

danke jedenfalls für Deine Info
Dan

Hi Dan,

gibt es denn keine EU-Verordnung oder -Gesetz, das so was regelt, sonsten wird doch sogar die Zahl der Sesamkörner auf den Brötchen vorgeschrieben.

EU-weite Sicherheit würde ich mir auf jeden Fall holen.
Frag mal im Agrarministerium in Brüssel rum, hartnäckig bleiben.

Gandalf

Hallo Dantalion!
Ich muss Galdolf recht geben. Je nach dem, was du mit deiner Destille herstellen willst, wird es verschiedene Fragen aufwerfen. Bei hochprozentigem z.B. wird es schon recht kompliziert.Wenn du hochprozentiges, je nach dem ob in Flaschen oder lose, verkaufen willst, benötigt der Empfänger der Ware „das Recht zum Bezug von verbrauchssteurpflichtigen Waren im Verfahren der Steueraussetzung“ = einen Erlaubnisschein (Steueraussetzungsverfahren) von seinem Hauptzollamt.Da es sich um eine verbrauchssteuerpflichtige Ware handelt, ist auch das „Verbringen“ der Ware mit nicht unerheblichen Sicherheitsleistungen verbunden.Frage bei deinem zuständigen Zollamt nach dem „vereinfachten Versandverfahren für steuerpflichtige Waren“. Auch im Internet wirst du unter diesem Begriff entspr. Informationen finden. Siehe auch Amtsblatt der EU, Verordnung (EG) Nr. 670/2003. Desweiteren wird es notwendig (geänderte Gesetzeslage seit 2003) eine Ausfuhrlizenz zu beantragen. Ansonsten gelten die Zölle des gemeinsamen Zolltarifs. Also, du siehst, es ist ein unerschöfpliches Thema.
Gruß Natter

Ich will eigentlich nur die Destillen verkaufen, was die Empfänger dann damit anfangen ist mir unbekannt. viele dekorieren damit ihr Schaufenster oder Ihre Bar, andere Destillieren Kräuteröle - aber sicher brennen einige damit auch Alkohol.

Nach Auskunft vom Zoll muß ich die Einfuhr nicht deklarieren innerhalb der EG - aber nach dem Text im Branntweinmonopolgesetz muß ich doch. Ich bin völlig verunsichert - aber das mit der Anfrage in Brüssel halte ich für eine gute Idee. Vielleicht können die ja helfen.

Danke jedenfalls erst mal

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Hi Gandalf,
ich bewege mich da offensichtlich in einer Grauzone und keiner kennt sich aus, nicht mal der Zoll selbst. Ich will aber auch keine schlafenden Hunde wecken, denn ich verkaufe die Destillen sehr gerne :wink:
Aber die Anfrage in Brüssel ist eine geniale Idee, das werde ich gleich tun.
Danke für den Tipp

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