Branversicherung nach Hauskauf

hallo,

A hat am 10.10.2011 ein haus gekauft. übergang nutzen und lasten ist am 01.04.2012.

jetzt bekommt A ein schreiben von der brandversicherung mit abrechnung der prämie vom 01.01.2012 - 31.12.2012.

muss A diese brandversicherung übernehmen ?

muss A nicht erst ab übergang nutzen und lasten den versicherungsbeitrag zahlen ?

danke

gruß inder

Hallo,

der Eigentumsübergang einer Immobilie findet mit dem Eintrag im Grundbuch statt. Erst ab diesem Zeitpunkt kann der neue Besitzer
Versicherungsverträge abschließen.
(Ausnahme - bei einer Zwangsversteigerung)

Der neue Eigentümer hat ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit die
vorherige Versicherung innerhalb von 4 Wochen ohne Angabe von Gründen zu kündigen und bei einem anderen Versicherungsunternehmen eine Gebäudeversicherung abzuschließen.

Für die Versicherungen bis zur Eigentumsübertragung ist der Verkäufer der Immobilie zuständig.

Gruß Merger

jetzt bekommt A ein schreiben von der brandversicherung mit abrechnung der prämie vom 01.01.2012 - 31.12.2012.

Da war der Verkäufer aber sehr schnell. Dieser ist nämlich noch bis zur Eigentumsumschreibung Versicherungsnehmer

muss A diese brandversicherung übernehmen ?

Ja, aber erst ab Eigentumsumschreibung. Mit Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes ist A Versicherungsnehmer, hat aber ein Sonderkündigunsgrecht.

muss A nicht erst ab übergang nutzen und lasten den versicherungsbeitrag zahlen ?

Wenn es so im Kaufvertrag geregelt isz, ja. Auf keinen Fall muß er zum 1.1.2012 den Beitrag zahlen.

Gruß

Nordlicht

Für die Versicherungen bis zur Eigentumsübertragung ist der
Verkäufer der Immobilie zuständig.

o.k. danke

heisst das, wenn z.b. übergang nutzen/lasten am 01.04.2012 ist, aber der grundbucheintrag erst am 01.06.2012 erfolgt, dass der alte eigentümer, dann die versicherung vom 01.04.-01.06. berappen muss ?

ich dachte immer, dass mit dem übergang von nutzen und lasten (deshalb heisst es ja so) auch der neue eigentümer alle risiken, pflichten usw. übernimmt…

gruß inder

Für die Versicherungen bis zur Eigentumsübertragung ist der
Verkäufer der Immobilie zuständig.

o.k. danke

heisst das, wenn z.b. übergang nutzen/lasten am 01.04.2012
ist, aber der grundbucheintrag erst am 01.06.2012 erfolgt,
dass der alte eigentümer, dann die versicherung vom
01.04.-01.06. berappen muss ?

wenn notariell geregelt wird, dass der Käufer die Versicherungsbeiträge ab 01.04. zu zahlen hat, wird er dies dann wohl tun müssen - allerdings an den Verkäufer.
Der Versicherungsvertrag selbst kann erst nach der Eigentumsübertragung von dem Käufer übernommen werden.

gruß inder

Gruß Merger

muss A nicht erst ab übergang nutzen und lasten den versicherungsbeitrag zahlen ?

Wenn es so im Kaufvertrag geregelt isz, ja. Auf keinen Fall
muß er zum 1.1.2012 den Beitrag zahlen.

Hallo,

zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch § 95 Abs. II VVG:

„Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.“

Dem kann der Erwerber nur entgehen, wenn er den Vertrag gem. § 96 Abs. II VVG gekündigt. Sofern die Prämie vom Veräußerer allerdings bereits bezahlt wurde, wäre es nicht besonders klug vom Erwerber das Kündigungsrecht sofort zu ziehen.

Gruß Knipser