Ein Freund von mir eröffnet bald eine Kneipe und ich soll da an der Tür stehen, also wäre ich direkt bei ihm angestellt nicht über eine andere Firma. Brauche ich dafür §34a?
Hallo
Wenn du Auf der Rechtlich richtigen Seite sein willst , dann brauchst du die IHK Sachkundeprüfung 34 a .
( es gibt für Anfänger eine Unterrichtung ohne Prüfung , die ist aber als Türsteher rechtlich nicht ausreichend )
Begründung : die arbeitest in öffentlich für jedermann zugänglichen Bereich .
Die Defenetion lautet , Für alle Berufszweige für die Berufsgruppe Fachkraft für Schutz und Sicherheit im öffentlichen Bereich , sprich City Streife , Festzelt-Security , Disko’s , Hausdetektive ist die IHK Prüfung 34a ZWINGEND erforderlich .
heisst der Bekannte der dich für den Job einstellen will , du aber diese Prüfung nicht hast , da macht sich der Arbeitgeber sogar AUCH STRAFBAR !
Was er für eine Übergangsphase machen kann , dich als Hausmeister oder als Servicekraft einstellen und dich Aushilfsweise mit SEINER Verantwortung an die Tür stellen.
Das Hausrecht kann jedem übertragen werden , deswegen heisst es ja auch JedermannsRecht.
wenn aber etwas passiert , dann wird von den Ordnungsbehörden geprüft.
und du weisst : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht .
wer dann keine Prüfung nachweisen kann …oh oh böse und teuere Falle .
ist genauso , wenn ein Hobbyschrauber eine Elektroinstalation macht , so lange nichts passiert … aber wehe es kommt etwas zu Schaden und es ist auf unwissenheit zurück zu führen , dann läuft die BG Amok und der Betreffende geht in den Bau
denke darüber nach , bevor du dich als Hausmeister einstellen lässt
gruss
toni
Ein Freund von mir eröffnet bald eine Kneipe und ich soll da
an der Tür stehen, also wäre ich direkt bei ihm angestellt
nicht über eine andere Firma. Brauche ich dafür §34a?
Nein!
In diesem Fall brauchst Du gar nichts.
Du bist über das Haus angestellt-
quasi wie ein Rausschmeißer.
Wichtig zu wissen ist:
das damit alle Probleme die an der Türe entstehen auf den Laden zurückfallen und nicht auf eine Firma abgeschoben werden können.
Soll heißen, baut ein Türsteher vom Haus Scheiße kann das Ordnungsamt den ganzen Laden dicht machen.
Stichwort „Entziehung der Konzession“ bzw. Schankgenehmigung aufgrund von Unzuverläßigkeit.
LG
Dany
Ein Freund von mir eröffnet bald eine Kneipe und ich soll da
an der Tür stehen, also wäre ich direkt bei ihm angestellt
nicht über eine andere Firma. Brauche ich dafür §34a?
da kann ich leider nicht weiterhelfen
Ein Freund von mir eröffnet bald eine Kneipe und ich soll da
an der Tür stehen, also wäre ich direkt bei ihm angestellt
nicht über eine andere Firma. Brauche ich dafür §34a?