Ich würde meine Terrasse gerne überdachen. Verändere ich die Außenfassade soweit, als dass ich die Eiegntümergemeinschaft um Erlaubnis fragen muss? Dieser Spezialfall steht nicht im Eigentümervertrag.
Danke euch
Ich würde meine Terrasse gerne überdachen. Verändere ich die Außenfassade soweit, als dass ich die Eiegntümergemeinschaft um Erlaubnis fragen muss? Dieser Spezialfall steht nicht im Eigentümervertrag.
Danke euch
Selbst im Eigenheim müsstest Du ja je nach Fall eine Baugenehmigung haben. Das kann hier zusätzlich auch erforderlich sein, zusätzlich zur Zustimmung der Eigentümer.
Du hast doch sicherlich „nur“ ein Sondernutzungsrecht an der Terrassenfläche an sich.
übliche Gartenmöblierung, Blumenkübel, Sonnenschirm, Sonnensegel ist unkritisch und gehört zur Nutzung des Sonderrechts hinzu.
Eine ortsfest errichtete Überdachung sicher nicht mehr, das geht weit über die „normale“ Nutzung hinaus. Und nicht nur weil man auch an der Fassade, also am Gemeinschaftseigentum Bauteile montieren muss.
Auch bei einer Markise wäre das m.E. nach so.
MfG
duck313
Und das vor allem wenn die Fassade gedämmt wurde.
Dann geht schlichtweg garnichts mit irgendwo auch nur 1 Loch rein bohren. ramses90
Ich bin „kein Experte für diesen Bereich“, aber wir mussten damals für die Änderung einer Toreinfahrt von Handbetrieb auf elektrischen Antrieb sogar alle Eigner fragen. Und das ist sicherlich belangloser als Ihr Vorhaben! Denn Sie greifen ja in die Bausubstanz ein. Siehe Aussage DUCK313 - Und alle Kleinigkeiten oder größere Dinge können auch nicht in so einem Vertrag stehen, denke ich mal, weil sonst wäre alle Verträge kilometerlang
Es handelt sich um eine bauliche Veränderung und dafür brauchst Du einen Beschluß der Eigentümer, für den sogar Ein- bzw. Allstimmigkeit (und nicht nur die Stimmenmehrheit) erforderlich ist. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, daß den Beschluß dann jeder Eigentümer (inkl. derer, die auf der Versammlung mit „ja“ gestimmt haben) innerhalb eines Monats bei Gericht anfechten kann. Inkl. Postlaufzeit usw. usf. sollte man mit der Baumaßnahme nicht vor zwei Monaten nach Beschluß anfangen. Will sagen: hole den Beschluß bald ein, denn sonst ist der Sommer vorbei, bevor die Terrasse überdacht ist.
Da hast du sicherich recht - also gut, dann werd ich mal die Ansagetrommel rühren… Mal schuan, wann da was zustande kommt