Guten Morgen,
mal angenommen mann möchte ein Haus kaufen. In dem Kaufvertrag steht drin das der Verkäufer sich zum endgültigen Auszug und besenreiner Räumung bis zum Datum x verplichtet und sich durch diese Verpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Der Verkäufer unterschreibt diesen Vertrag. Er selbst ist nur noch ganz selten in dem Haus und es sind keine brauchbaren Möbel und ansonsten nur noch Müll im Haus. Muß der neue Besitzer jetzt erst einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder darf das Haus einfach von Ihm nach dem Datum geräumt und die Möbel und der Müll entsorgt werden?
Danke