Brauch ich gerichtsvollzieher bei zwangsräumung

Guten Morgen,
mal angenommen mann möchte ein Haus kaufen. In dem Kaufvertrag steht drin das der Verkäufer sich zum endgültigen Auszug und besenreiner Räumung bis zum Datum x verplichtet und sich durch diese Verpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Der Verkäufer unterschreibt diesen Vertrag. Er selbst ist nur noch ganz selten in dem Haus und es sind keine brauchbaren Möbel und ansonsten nur noch Müll im Haus. Muß der neue Besitzer jetzt erst einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder darf das Haus einfach von Ihm nach dem Datum geräumt und die Möbel und der Müll entsorgt werden?

Danke

Fordern Sie den Verkäufer auf, bis zu einen gesetzten Termin die Wohnung zu räumen. In diesem Schreiben drohen Sie bei Nichtvornahme an, Ersatzvornahme auf dessen Kosten vorzunehmen (Sie müssen ja dann später nicht die Kosten zwangsweise einfordern. Aber so erhöhen Sie den Druck!). Nach erfolglosen Ablauf räumen Sie selbst die Wohnung.

Aber vorher würde ich mit dem Verkäufer noch reden. Vielleicht löst sich ja alles in Wohlgefallen auf.

Ne ne…nicht einfach malso machen.
räumungsklage beim AG Einreichen dann hat der 2 wochen zeit darauf zu reagieren wenn nicht, dann wird durch GV geräumt.Das blöde ist . dass du die Einlagerung seines hab und gut bezahlen musst.
…es sei denn du einigsr duch mit dem im vorfeld über den freiwilligen auszug das ist allemal billiger.

Hallo,
für mich ist das Thema Zwngsräumung auch noch „Neuland“.
Ich würde sagen, daß es einer freiwilligen Besitzübergabe bedarf (freiwillige Übergabe der Haustürschlussel). Ohne diese freiwillige Besitzübergabe wäre es verbotene Eigenmacht und somit strafbar. Desweiteren könnten Probleme allein schon deshalb auftauchen, daß der Alteigentümer einfach behauptet es wären wertvolle Gegenstände im Haus gewesen. Das nachzuweisen, daß das nicht so war, könnte schwierig werden. D.h. man macht sich evtl. hier auch noch schadenersatzpflichtig. Also besser mit Gerichtsvollzieher. Oder noch besser, gleich im Notarvertrag eine Klausel rein, daß Kaufpreis beim Notar hinterlegt wird und erst mit Besitzübergabe der Kaufpreis vom Notar an den Verkäufer weitergeleitet wird.

Gruß
das-ist-jetzt-mein-haus