Brauche dringend eigene Wohnung

Hallo Leute,

ich fang einfach mal an.

Ich bin mittlerweile 25. Mit knapp 20 hatte ich einen Verkehrsunfall der mich finanziell ruinierte. Job verloren, in Hartz4 gerutscht, und nun Schulden hier, Schulden da.
Ein großer Punkt sind Mietschulden aus meiner ersten Wohnung. Aus dieser musste ich ausziehen und bin dann mittels Bürgen in eine neue Wohnung gezogen, In der Wohnung die ich mittels Bürgen bekommen habe sind KEINE Mietschulden entstanden. Aus dieser bin ich jedoch wieder ausgezogen weil ich sie mir als Lehrling nicht leisten konnte und vielleicht überheblich war. Nun wohne ich aktuell bei meinem Bruder und dort fällt mir die Decke auf den Kopf. Ich halte es dort nicht mehr aus, kann mich nicht auf meine Berufsschule konzentrieren und ebenso auf meine Ausbildung. Ich fühle mich dort in keinster weise wohl und möchte dort einfach NUR NOCH RAUS.

Durch meine Mietschulden beim ersten Vermieter werde ich wohl keine Wohnung bekommen die ich auf meinen Namen laufen lassen kann, beim 2ten Vermieter sind ja keine Mietschulden.

Wenn ich jetzt eine neue Wohnung finden sollte reicht denn da die Auskunft vom 2ten Vermieter dass ich keine Mietschulden habe? Und durch das hartz4 stehe ich auch nicht gut in der Schufa.
Solche Sachen will der doch alles sehen…

An welche Ämter kann ich mich denn wenden? Welche Ämter oder Einrichtungen können mir denn helfen??

Ich muss da einfach raus…

Ich hoffe ihr könnt mir hilfreiche Tipps geben,…

Hallole,
muß es denn wirklich gleich eine eigene Wohnung sein? Tuts nicht erst mal ein Zimmer zur Untermiete? Die nehmen das erfahrungsgemäß nicht so genau mit Bürgschaften und so, solange die Miete ordentlich läuft, kommt auch billiger als ne ganze Wohnung…

Hallo,

also die Bescheinigung der Mietschuldenfreiheit genügt vom letzten Vermieter, etwas anderes habe ich noch nie gehört…

Hartz 4 hat mit der Schufa gar nichts zu tun, da können Einträge über unregelmäßige Zahlungen sein. Man kann kostenlos eine Selbstauskunft bei der Schufa anfordern (www.schufa.de).

Was dfie Kosten einer neuen Wohnung anbelangt, solltest Du bei Deinem Jobcenter nachfragen, was da akzeptiert wird, das ist in jeder Stadt anders.

Ansonsten wirst Du Dir schon selbst helfen müssen, es gibt kein Amt, das Dir eine Wohnung sucht…

Du kannst bei Deiner Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung fragen, ob es einen WBS gibt (Wohnberechtigungsschein), in manchen Gegenden kann man einige Wohnungen (Sozialwohnungen) nur damit mieten. Ob das dann aber preiswerter ist, ist eine andere Frage.

Gruß

Servus,

etwas anderes habe ich noch nie gehört…

na siehste - kannste was lernen hier.

Es gibt viele Wege und Möglichkeiten, die Bonität von Mietinteressenten zu prüfen, darunter auch solche, von denen der Mietinteressent überhaupt nichts mitkriegt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

auch wenn der Vermieter als Beleg für die Mietschuldenfreiheit nur einen Nachweis vom letzten Vermieter haben will, heißt dass nicht, dass damit die Frage ausreichend und richtig beantwortet wäre. D.h. kommt es auf anderem Wege heraus, könnte allein dies schon zur Kündigung wegen arglistiger Täuschung führen. Noch schlimmer könnte es werden, wenn es dann beim neuen Vermieter zu Mietschulden käme, und erst dann die Altschulden bekannt würden. Dann könnte einem das Verschweigen sogar im Sinne eines Betruges ausgelegt werden.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

das stimmt so natürlich nicht. Wer einmal im Leben einen Fehler gemacht hat, kann dafür nicht sein Leben lang bestraft werden…

Betrug setzt Vorsatz voraus, das zu beweisen dürfte schwierig sein. Auch eine arglistige Täuschung liegt nicht vor, wenn ich mal vor Jahren eine Miete nicht bezahlt hätte.

Also immer schön „die Kirche im Dorf“ lassen…

Gruß

Hallo,

sorry, aber Du scheinst nicht verstanden zu haben. Die Frage des Vermieters lautet: „Haben sie Mietschulden?“ und nicht „Haben sie Mietschulden beim letzten Vermieter?“.

Dementsprechend muss die Antwort bei Schulden bei einem beliebigen früheren Vermieter immer lauten: „Ja!“ Es ist vollkommen irrelevant, dass zufällig gerade beim letzten Vermieter keine Schulden bestehen. Und insoweit wäre eine Antwort „Nein“ falsch und eine arglistige Täuschung des neuen Vermieters, aufgrund der dieser den Vertrag erfolgreich anfechten kann.

Wäre ja auch noch schöner, über Jahre x-Vermieter zu prellen, dann mal eben für drei Monate irgendwo einzuziehen, wo man die Miete bezahlt, und dann sanktionslos jeden weiteren Vermieter über die noch bei diversen früheren Vermietern bestehenden Mietschulden täuschen zu dürfen.

Und wer diesbezüglich täuscht, und dann weitere Mietschulden bei einem so getäuschten neuen Vermieter produziert, wird sich insoweit dem Vorwurf eines Eingehungsbetrugs http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug sehr schnell ausgesetzt sehen. Ob das im konkreten Einzelfall dann vor Gericht zu einer Verurteilung kommt, muss man immer sehen, aber wer über bestehende Mietschulden bewusst täuscht, um einen neuen Mietvertrag zu bekommen, muss zumindest "viel erklären.

BTW: Diesen Fall nicht mit dem verwechseln, dass ein Mieter erstmals Mietschulden anhäuft, was nur selten zu Verurteilungen wegen Eingehungsbetrug führt.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

Also 1. schreibt man eine Antwort unter und nicht über den, dem man antworten will

das stimmt so natürlich nicht. Wer einmal im Leben einen
Fehler gemacht hat, kann dafür nicht sein Leben lang bestraft
werden…

Betrug setzt Vorsatz voraus, das zu beweisen dürfte schwierig
sein. Auch eine arglistige Täuschung liegt nicht vor, wenn ich
mal vor Jahren eine Miete nicht bezahlt hätte.

Also immer schön „die Kirche im Dorf“ lassen…

Und 2. falls es Dir entgangen sein sollte und wenn ich mich nicht furchtbar irren sollte, ist der Wiz Rechtsanwalt und man ist gut beraten seine fundierten Antworten nicht anzuzweifeln. Jedenfalls nicht wenn man keine schlagkräftigen §§ oder höchst richterliche Urteile als belegbares Gegenargument zur Hand hat!
Also selbst mal vorsichtiger sein mit Antworten und Zuweisungen.
ramses90

Gruß