Hallo!
Ich habe da mal einige Fragen bzgl. des WBS.
Ziehe mit Person A und Person B in eine 3 Zimmer Wohnung. Für die Wohnung war ein WBS erforderlich.
Im Mietvertrag sind allerdings nur die Person A drin+ eine Person XY.(die Personen die im Mietvertag sind stimmen also nicht mit den Personen überein die im WBS stehen: Ein Problem?)
Die Wohnung hat 3 Zimmer. Die Person A hat erstmal die Wohnung für sich, Person B und eine andere Person beantagt(nicht XY).
Da diese aber nicht im Mietvertrag stehen dachten wir es wäre falsch, dass Person B+ andere Person mit drin sind und haben jetzt nur das WBS für Person A beantragt.
Beim heutigen Gang zum Bezirksamt wurde Person A jedoch mitgeteilt, dass es nicht möglich ist, eine 3 Zimmer Wohnung zu beziehen( auch wenn diese geteilt wird), da dieser generell nur 1 Zimmer mit einer Gesamtfläche von max. 50qm zusteht.
Sind nun mehr als verwirrt, zumal der Vermieter zu der Person A gemeint hat,er braucht nur den WBS von dieser(sind davon ausgegangen von Ihnen heißt nur von Person A).
Kann Jemand was dazu sagen? Oder wurden ähnliche Erfahrungen gemacht??
Vielen Dank im Voraus,
Arene