Brauche dringend eine Antwort- WBS!

Hallo!

Ich habe da mal einige Fragen bzgl. des WBS.

Ziehe mit Person A und Person B in eine 3 Zimmer Wohnung. Für die Wohnung war ein WBS erforderlich.

Im Mietvertrag sind allerdings nur die Person A drin+ eine Person XY.(die Personen die im Mietvertag sind stimmen also nicht mit den Personen überein die im WBS stehen: Ein Problem?)

Die Wohnung hat 3 Zimmer. Die Person A hat erstmal die Wohnung für sich, Person B und eine andere Person beantagt(nicht XY).
Da diese aber nicht im Mietvertrag stehen dachten wir es wäre falsch, dass Person B+ andere Person mit drin sind und haben jetzt nur das WBS für Person A beantragt.

Beim heutigen Gang zum Bezirksamt wurde Person A jedoch mitgeteilt, dass es nicht möglich ist, eine 3 Zimmer Wohnung zu beziehen( auch wenn diese geteilt wird), da dieser generell nur 1 Zimmer mit einer Gesamtfläche von max. 50qm zusteht.

Sind nun mehr als verwirrt, zumal der Vermieter zu der Person A gemeint hat,er braucht nur den WBS von dieser(sind davon ausgegangen von Ihnen heißt nur von Person A).

Kann Jemand was dazu sagen? Oder wurden ähnliche Erfahrungen gemacht??

Vielen Dank im Voraus,
Arene

Hallo,

es ist so, dass einer einzelnen Person, je nach Bundesland nur zwischen 45 bis max. 50 qm Wohnfläche gestattet sind; pro weiterer Person dann jeweils weitere 15 qm; es gibt allerdings Unterschiede in den einzelnen Bundesländern.

Alle -3- Mieter müssten die Voraussetzungen für den WBS erfüllen mit den Ausnahmen, dass bei einem Ehepaar einer der Eheleute den WBS erfüllen muss.
Der Vermieter kann es nicht so bequem und einfach sehen, denn er muss den WBS nach Vermietung dann vorlegen und wenn er als Vermieter die Auflagen nicht einhält, gibt das größere Probleme , die allerdings nur den Vermieter betreffen.

lG

[MOD: Vollzitat entfernt]