Angenommen ein Rechtstreit zwischen zweier Parteien wurde geschlossen. Dem Kläger wurde Prozesskostenbeihilfe gewährt. Nun wird 4 Jahre geprüft ob die wirtschaftlichen Verhältnisse sich nicht doch verbessert und der „Kläger“ die Kosten in Raten zahlen kann.
Der Antrag soll ausgefüllt werden; der Kläger kommt mit dem zugeschicktem Formular nicht klar. Das erste mal wurde der Antrag vom Anwalt beim Amtsgericht ausgefüllt.
Da es sich um ein bereits erledigten Fall aus dem Jahr 2006 handelt, möchte ich gerne wissen, ob der Anwalt über diesen Fall Honorarfrei weiterhin Auskunft/Hilfestellung leisten muss.
Oder können weitere Leistungen berechnet werden?
Es handelt sich um eine wirklich dringende Frage!!!