Brauche dringend eine Antwort

Angenommen ein Rechtstreit zwischen zweier Parteien wurde geschlossen. Dem Kläger wurde Prozesskostenbeihilfe gewährt. Nun wird 4 Jahre geprüft ob die wirtschaftlichen Verhältnisse sich nicht doch verbessert und der „Kläger“ die Kosten in Raten zahlen kann.
Der Antrag soll ausgefüllt werden; der Kläger kommt mit dem zugeschicktem Formular nicht klar. Das erste mal wurde der Antrag vom Anwalt beim Amtsgericht ausgefüllt.

Da es sich um ein bereits erledigten Fall aus dem Jahr 2006 handelt, möchte ich gerne wissen, ob der Anwalt über diesen Fall Honorarfrei weiterhin Auskunft/Hilfestellung leisten muss.
Oder können weitere Leistungen berechnet werden?

Es handelt sich um eine wirklich dringende Frage!!!

Hallo,

fragen Sie doch mal bei dem Anwalt nach! Wenn die Sache aber schon abgeschlossen ist, wird er Ihnen neue Gebühren berechnen…

Gruß,

Caroline

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Die Rechtspfleger bei Gericht helfen in solchen Fällen gerne, falls sich der Anwalt weigern sollte.

Grundsätzlich sollten von Seiten des Anwalts keine neuen Gebühren anfallen, da es sich um ein- und denselben Rechtsstreit handelt.