Hallo Janine !
Ich denke, es wird hier das Datenschutzgesetz angesprochen.
Das Gesetz geht davon aus, daß alle Informationen zu sachlichen und persönlichen Angelegenheiten von Bürgerínnen und Bürgern in deren Eigentum stehen, und jede behördliche Nutzung vom Moment der ersten Datenaufnahme an davon abhängt, ob sie erlaubt ist. Um den Bürger vor informationeller Ausspähung zu schützen, hat der Gesetzgeber klug vorgeschrieben, dass einer Einwilligung normalerweise klare, von den betroffenen Personen nachvollziehbare Hinweise und Informationen voranzugehen haben, so daß eine verständige Einschätzung von Folgen möglich ist, und eine Einwilligung Hand und Fuß hat.
Mit der Harausgabe unseres Namens, Adresse, Konto-Nummer etc. aber auch andererweitiger Daten, geben wir unsere persönliche Situation preis (Gläsernen Menschen). Das Datenschutzgesetz hat also nicht den Schutz der Daten, sondern den der Bürger im Auge, nämlich den Schutz vor Einblick in ihr Leben. Und hier kommt es auf die Sensibilität der Informationen an. Oft kann am Anfang einer Informationsbeschaffung und - verarbeitung gar nicht geklärt werden, in welchem Zusammenhang Daten genutzt werden sollen. Aber daraus erst bestimmt sich, ob sensible oder nur unsensible Aussagen möglich sind. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, Daten bereits dann unter datenschutzgesetzlichen Erlaubnisregelungen zu stellen, wenn sie personenbezuogen sind, und dann nur Daten, die den Schluß auf eine bestimmte oder im Informationszusammenhang bestimmbare Person zulassen, können Sensibilität entfalten. Allerdings gibt es auch Daten, die von vornherein als sensible gelten, denn Sie würden es sicherlich nicht gern sehen, wenn Ihre Einkommensverhältnisse auf der Basis ihrer Steuerleistung ermittelt und bekanntgemacht würden, jedermann wüßte, ob und warum Sie welche Sozialleistungen beziehen, ob und wie Sie gewählt haben, und welche ansteckende Krankenheiten sie quälen. Es steht fest, dass Informationen über Sie erlaubt verarbeitet werden dürfen, und nichts anderes damit geschieht, als vorgesehen. Es wird also unter dem Wortlaut, die Sensibilität unserer Daten gemeint sein. Und hier tummeln sich schwarze und weiße… Zum Beispiel klingelt am Sonntagmorgen das Telefon, und irgendeine Firma möchte einem ein Angebot aufschwatzen, oder wenn man mehr unerwünschte emails in seinem email-System vorfindet. Man fragt sich, welches Recht all diese Unternehmen haben, dauernd anzurufen oder zu schreiben. Wo bleibt der Staat ? Wer z.B. bei der Anmeldung des Telefonanschlusses bei der Telekom die vertraglichen Voreinstellungen nicht beachtet, welche besagen, dass grundsätzlich alle private Rufnummern in grundsätzlich allen Medien publiziert werden (Telefonbuch,CD-ROM und Internet), der hat verloren. Fazit: Der Bürger steht vor der unangenehmen Tatsache, dass die bestehenden Datenschutzgesetze nicht mehr helfen, wenn man sich schon durch ganz normales Verhalten ungewollt gläsern macht.
Ich hoffe Dir einen richtigen Tipp gegeben zu haben !
Gruß Thomas !
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]