Brauche dringend hilfe

Guten Tag ich stelle mich erst mal kurz vor.
ich bin vanessa 18 jahre alt und habe einen fünf monaten alten sohn.
nun zu meiner frage:
Noch bin ich über meinen Vater krankenversichert aber dies endet mitte oktober. dsa ich im mom vom sozialamt lebe habe ich dort nach gefragt wie es mit der versicherung aussieht da wurde mir gesagt das ich diese selbst bezahlen müsste das wären 160€ aber ich bekomme grade mal 209€ für miete und 70€ für sachen wie essen, trinekn und unteranderen krankenversicherung.
da frage ich mich wie das funktionieren soll.
Weis einer von euch ob ich mich und meinen kleiner über meinen stiefvater versichern lassen kann ohne das er mich adoptiert?
Oder bleibt mir nur die möglichkeit meinen partner und den vater meines kindes zu heiraten…?

Oder bin ich trotzdem über meinen vater versichert obwohl er keinen unterhalt bezahlt?!

Sage schonmal danke im vorraus

Hallo Vanessa,

wenn Du derzeit Hartz IV beziehst, bist Du über das Sozialamt krankenversichert. Hart IV Empfänger müssen den Beitrag nicht separat bezahlen. Wieso Du EUR 209 vom Sozialamt bekommt - ist mir ein Rätsel, da ich dachte der Satz liege bei EUR 340,-- zzgl. Miete. Fakt ist den Beitrag für die Krankenversicherung zahlt das Finanzamt neben dem Hartz IV-Satz und der Miete.
Der freiwillige Beitrag für Menschen ohne Einkommen bei der Krankenversicherung liegt bei etwa diesem Satz von EUR 160,–.

Ich wünsche Dir viel Erfolg in der Zukunft - bitte versuche aber so schnell wie möglich Deinen Schulabschluss und eine Lehr zu absolvieren, denn ansonsten gehst Du in der Zukunft ganz schnell unter.

Alles Gute!

Grüße
Steffen

Halo Vanessa,

da habe ich keine Ahnung!

Mein Tipp: Gehe zur örtlichen AOK, die haben zu meist eine fundierte Ausbildung und kennen sich im SGB V gut aus.
Viel Erfolg
pe sturm

Hallo Vanessa,

um Dir weiterhelfen zu können müsste ich wissen ob Du alleine wohnst oder bei wem.
Wenn Du mit jemanden zusammen wohnst müsste ich wissen wie hoch dessen Einnahmen sind.
Gruß
Franjo

Hallo Vanessa,

aufgrund unseres besch… Krankenversicherungssystems in Deutschland kommt das leider oefter vor, dass man Beitraege zahlen muss, die man sich gar nicht leisten kann. Es gibt z.B. auch genuegend aeltere Selbstaendige, die nicht mehr in die GKV kommen und sich fuer 500-600 Euro im Monat privat versichern muessen und sowieso schon kaum genug fuer’s Leben ohne diesen horrenden Versicherungsbeitrag verdienen. Aber so ist das im Leben, die Tatsache dass du kein Geld hast bedeutet nicht, dass Dinge umnsonst sind.

Aber nun zu deinem Problem: Da bin ich leider ueberfragt. Ich wuerde dir empfehlen, dich bei deiner Krankenkasse und der deines Stiefvaters oder vielleicht auch noch bei anderen Krankenkassen ueber den Sachverhalt zu informieren. Ausserdem wuerde ich auch mal Gesetzestexte waelzen, denn bei Faellen die etwas ausserhalb der Norm liegen sind Sachbearbeiter bei den Kassen als auch beim Amt oft ueberfragt und erzaehlen einem dann irgendetwas…habe das selbst schon oft erlebt. Deshalb muss man gut informiert sein. Google mal Sozialgesetzbuch, da wirst du dann ein Unterbuch zur gesetzlichen Krankenversicherung finden und da wirst du einiges erfahren koennen. Unter Familienversicherung muesste stehen, wer wen familienversichern kann, also ob dein Stiefvater dich mitversichern kann. Ich denke es ist auch wichtig, mit wem du zusammen wohnst, falls du nicht mit deiner Mutter und deienm Stiefvater in einem Haushalt lebst denke ich wird das bestimmt nichts. In Gesetzestexten kannst du aber auch herausfinden, ob das Amt nicht doch fuer dich die Kasse zahlen muss, davon gehe ich ehrlichgesagt naemlich aus, oder sagen die dass das nicht so ist wenn man noch bei den Eltern wohnt??? Das koennte evtl. sein, ich weiss es nicht.

Wie gesagt, mach dich selber schlau, das ist das beste, auch wenn es lange dauert und die Texte nicht einfach zu verstehen sind.

Hallo Vanessa,

Noch bin ich über meinen Vater krankenversichert aber dies
endet mitte oktober.

Aus welchem Grund endet die Familienversicherung?
Ist die Familienversicherung über den Vater oder den Stiefvater?

Die Familienversicherung istb entweder über den leiblichen Vater oder die Mutter möglich (Unterhaltszahlungen sind hierbei ohne Bedeutung). Über den Stiefvater nur, wenn er überwiegend für dich aufkommt (mehr als 50% der Nettoeinnahmen).

Die Familienversicherung für erwachsene Kinder endet spätestens mit dem 23. Geburtstag (bei Schülern/Studenten mit dem 25. Geburtstag).

Das Kind kann über den leiblichen Vater versichert werden. Wenn das nicht geht, gibt es die Familienversicherung über einen leiblichen Großelternteil. Ob eine Familienversicherung auch über ein „Stief-Großelternteil“ möglich ist, bin ich mir im Moment nicht sicher.

Gruß
RHW

Hallo Vanessa,

mal eine Frage warum endet die Versicherung von Deinem Vater? Oder endet nur Deine Versicherung? Du kannst bei Deinen Eltern bis zum 23 Geburtstag versichert sein. Was ist mit Deiner Mutter?

Aber ich habe auch noch nicht gehört, dass das Sozialamt sich nicht um Deine Krankenversicherung kümmert. Entweder die sind der Meinung, dass Du bei Mutter oder Vater versichert werden kannst oder sie tragen in der regel die Beiträge. Oder lebst Du mit dem Vater des Kindes zusammen und er verdient zuviel.

Bei Deinem Stiefvater kannst Du nur versichert werden, wenn er Dich finanzell überwiegend unterhält. Dass heißt er müßte Dir Geld zum Leben zur Verfügung stellen, dies müßtes Du aber wieder dem Sozialamt melden…dass überprüft aber dann die Krankenkasse Deines Stiefvaters.

Grüße Katja

Hallo,
ohne genauere Angaben über die Familienverhältnisse ist die Frage nicht zu beantworten, daher rate ich zu einem Besuch der nächsten AOK oder Ersatzkasse. Dort kann alles genau geprüft werden und Sie bekommen kompetente Auskünfte.

Mit freundlichen Grüßen

medici0208

Sorry ist eher eine Frage für einen Sozialversicherungsexperten…
Habe aber diesen interessanten Link gefunden:
http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_77_kr…

Guten Tag,

Keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht bei Bezug von Sozialgeld

Während das Gesetz für ALG II Bezieher die Versicherungspflichtigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung anordnet (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V), werden die Empfänger von Sozialgeld von dem Träger der Grundsicherung nicht versichert.

Bei dem Bezug von Sozialgeld kommt aber gleichfalls eine Familienversicherung über einen stammversicherten Angehörigen nach § 10 SGB V in Betracht.

Liegen die diesbezüglichen Voraussetzungen nicht vor, muss der Leistungsempfänger selbst entsprechenden Krankenversicherungsschutz abschließen und kann hierzu grundsätzlich den Zuschuss nach § 26 Abs. 2 SGB II beanspruchen.

Fazit: Zuschuss zur Krankenversicherung bei „Amt“ beantragen. Der Zuschuss ist genau so hoch wie der Beitrag.

Das „Amt“ zahlt also über den Umweg (SIE) den Beitrag doch.

Grüße und viel Erfolg bei Beantragen.

Hinweis: Persönlich vorsprechen und den Zuschuss beantragen. Vorher einen Beitragsbescheid von der Krankenkasse anfordern und mitnehmen.

Hallo,

bitte rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich beraten. Dieser Sachverhalt ist zu wichtig als das es zu Spekulationen über Möglichkeiten kommen könnte. Keine Angst, die Krankenkasse wird Sie da schon korrekt beraten.

am besten beim Sozialamt erkundigen und Antrag auf Zuschuss stellen.

Hallo,

Sie sollten direkt zu Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gehen und sich dort beraten lassen!

Beste Grüße
Jörg Kersken

Hallo Vanessa,
rufe bitte hier sofort die KV deines Vaters an und kläre dies mit Ihnen.

Viele Grüße
S.Lukas