Hallo,
es stimmt, dass man SGBII-Leistungen erst beantragen muss und dann bewilligt bekommt.
Sind die Sachen schon vorhanden, kann man keine Gelder mehr bekommen.
Bei ihnen ist es eine verzwichte Situation. Für die Sachbearbeiter ist die Sachlage klar. Wenn sie ein gemeinsames Kind haben und die Sachen von ihrem Freund dort sind.
Wenn ihr Freund wirklich nicht bei ihnen wohnt, würde ich eine Erklärung diesbezüglich beim Amt abgeben, also dass ihr Freund nur ab und zu bei ihnen ist, und um weitere Prüfung bitten.
Leider weiss ich auch keinen anderen Rat für sie.
mfg