Brauche dringend hilfe

Hallo,

es stimmt, dass man SGBII-Leistungen erst beantragen muss und dann bewilligt bekommt.
Sind die Sachen schon vorhanden, kann man keine Gelder mehr bekommen.
Bei ihnen ist es eine verzwichte Situation. Für die Sachbearbeiter ist die Sachlage klar. Wenn sie ein gemeinsames Kind haben und die Sachen von ihrem Freund dort sind.
Wenn ihr Freund wirklich nicht bei ihnen wohnt, würde ich eine Erklärung diesbezüglich beim Amt abgeben, also dass ihr Freund nur ab und zu bei ihnen ist, und um weitere Prüfung bitten.
Leider weiss ich auch keinen anderen Rat für sie.

mfg

Entschuldige, dass ich so spät antworte.

  1. Es gilt immer Antragstellung vor Leistung. D.h. die Dinge, die Du bereits gekauft hast (und damit dein Konto überzogen hast) wirst Du nicht vom JC erstattet bekommen. Es sei denn, dein JC hat eine Pauschalsumme für Erstausstattung fest gelegt. Wenn Du dann noch eine Sache brauchst, kriegst Du die gesamte Summe.
  2. Es war richtig, die Leute reinzulassen. Du möchtest ja etwas haben, da macht es keinen Sinn, nicht mitzuarbeiten.
  3. Nachzuweisen, dass Dein Freund nicht bei Dir wohnt, müsste auch möglich sein. Aber klar, da wird genau geschaut. Es gibt genung leute, die zusammen wohnen und behaupten, nicht füreinander einzustehen und somit die Solidargemeinschaft betrügen. Aber mal ein Hemd waschen heißt nicht zusammen leben und gemeinsam wirtschaften. Falls ein entsprechender Bescheid kommt, einfach Widerspruch einlegen. Das ist legitim.
    Gruß
    R.

Hallo,
sooo ich habe heute das schreiben im briefkasten gehabt, die arge meint mein freund würde bei mir wohnen und will nun alles mögliche von ihm an unterlagen haben!!! HALLO??? er wohnt doch aber nicht bei mir. ich habe gleich die SB angerufen u sie gefragt was das soll und das das nicht der warheit entspricht!! sie meinte nur der aussendienst hätte das so angegeben. ich habe ihr nochmal die sachlage erklärt u sie sagte ich solle ein schreiben mit einer stellungsnahme azufsetzen u sie würde das ihrem vorgesetztem vorlegen… was ache ich denn jetzt? wie soll ich denn da was schreiben ohne wieder fehler zu machen?? Bitte hat jemand einen tip für mich???

hallo, du mußt das schreiben so fertig machen, das es der wahrheit entspricht also

  • der vater deines kindes wohnt bei seinen eltern
  • besucht euch am wochenende um den kontakt zum kind zu halten
  • zwangsläufig ist natürlich eine zahnbürste da, denn man nimmt ja die zahnbürste nicht wieder mit -albern-
  • wenn er über nacht bei dir bleibt und du eh wäsche waschen mußt ist ja wohl logisch das es dann auch mal sein kann, das du auch von ihm was mit in die waschmaschine steckst
  • eins zwei sachen sind logischerweise auch da - wenn er am wochende regelmäßig kommt
  • nochmals darauf hinweisen, das er bei seinen eltern gemeldet ist und das es nicht als lebensgemeinschaft zählt, wenn er euch am wochenende besuchen kommt

Liebe fionaa,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst jetzt sehe. Ich vermute, sie ist Schnee von gestern und daher nicht mehr aktuell - oder?
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch