Brauche dringend Hilfe!

Hallo.
Ich habe eine Frage und zwar habe ich eine neue Anstellung und habe bei meiner alten Firma „gekündigt“ in Form eines Aufhebungsvertrages. Dieser wurde auch von der Personalleiterin unterschrieben. Sie schrieb noch Voraussetzungen unter ihre Unterschrift. Eine davon war Dienstplan-Erfüllung nach Plan, d.h. das ich nicht krank werden soll.
Ist so was überhaupt rechtens. Was soll den passieren, wenn ich jetzt noch krank werde? Kann mir da bitte jemand helfen??
Tausend dank im voraus.
LG Aniko

Hallo.

Zunächst einmal wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen,der von beiden Parteien unterschrieben wurde.Aber ein vertragliches Verbot nicht krank zu werden oder nur unter der Bedingung einen Aufhebungsvertrag zu schliessen dass Sie nicht krank werden ist schlicht sittenwidrig und nichtig ( § 138 BGB ).Und dann noch etwas hat die Personalleiterin nach der Unterschrift BEIDER Parteien noch etwas geändert ? ( Urkundenfälschung ? ; § 267 Stgb )

Nur ein paar Denkanstöße.Mfg,

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!!
Konnt mir sowas fast schon denken, das es nicht rechtens sein kann, aber nach 3 h Suche im Internet, war ich auch nicht viel schlauer:smile:
Also ich hatte den Aufhebungsvertrag geschrieben und unterschrieben und habe in ihr zum unterschreiben gegeben. Sie hat unterschrieben und diese " Voraussetzungen" handschriftlich dazu geschrieben. Fand ich schon sehr merkwürdig.

hallo aniko, ich kenne mich damit leider nicht aus,aber kann mir beim besten willen nicht vorstellen das eine klausel wie du sie beschrieben hast vor einem richter bestand hätte.
wenn du auch einen betriebsrat hast sprich ihn an, ebenso wenn du in der gewerkschaft bist, erkundige dich dort.
wenn du eine rechtsschutzversicherung mit arbeitsrecht hast, ruf dort an.
viel erfolg wünscht uwe

„Nicht krank werden“ ist eine nicht zulässige Klausel, da Sie keine Möglichkeit haben, das zu beeinflussen. Sie ist also nicht bindend, wenn Sie krank werden, sind Sie krank. ich würde Ihnen allerdings empfehlen, bereits am 1. Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuholene und dem Arbeitgeber einzureichen.

Hallo, da steht doch bestimmt nicht, dass Du nicht krank werden solltest!? Wenn ja, dann ist das nicht rechtens. Lg

Hallo Aniko,
nein, so eine Ergänzung ist nicht rechtens.
Aber steht da tatsächlich, daß du nicht krank werden darfst/sollst? Oder ist das deine Interpretation von „Dienstplan-Erfüllung nach Plan“?
MfG
Borkuschter

Liebe Anika,

dies ist ein sittenwidriger Satz. Wenn Du echt krank bist, bist Du krank. Du bringst ja schließlich auch ein ärztliches Attest und hast Dir ansonsten nichts zu Schulden kommen lassen.
Mach Dir da mal keine Sorgen, gekündigt werden kann Dir nicht, wenn Du einmal krank werden solltest.

Ich wünsche Dir viel Gesundheit und alles Liebe

Uli

Hallo,

also ich definiere Dienstplanerfüllung nach Plan so, dass die Personalleiterin damit meint, dass Sie bei Ausfall von Kollegen z.B. wegen Krankheit zur Erfüllung des Dienstplanes bis zu Ihrem Austritt herangezogen werden können und sich bereit erklären, auch entsprechend zur Verfügung zu stehen wenn Sie beispielsweise gerade frei haben oder (Rest-)Urlaub. Eine Arbeitsunfähigkeit ist ja nicht vorhersehbar und Arbeitsfähigkeit kann nicht als Voraussetzung / Bedingung für die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages dienen. Ich bin ziemlich sicher, dass das auch so gemeint ist. Ansonsten würde ich auch einfach noch mal unverbindlich bei der Personalleitung nachfragen, was sie darunter versteht.

mfg

Hallo, Sie hat doch nicht geschrieben dass Sie nicht krank werden dürfen! ODER?
Das wäre auf jeden Fall nicht zulässig.

Hallo, akzeptierter Aufhebungsvertrag ist gültig. Der Zusatz: Voraussetzung zur Dienstplanerfüllung bis zum Ende dieser Arbeit ist aus in Ordnung, der Zusatz jedoch: „Sie dürfen nicht krank werden“ dagegen ist nicht erlaubt und ungültig. Niemand kann eine Krankheit oder einen Unfall voraussehen. Es kann wohl niemand verlangen, aufgrund eines solchen Zusatzs, mit einem gebrochenen Bein oder Arm zur Arbeit zu kommen! Insofern keine Angst, falls Du krank wirst (was wir nicht hoffen wollen), hier greifen ganz normal gesetzliche Regeln und nicht eigene Regeln einer Personalleiterin.
Mach Deine Arbeit nach bestem Gewissen bis zum Ende weiter und tritt dann die neue Stelle frohgemut an. Viel Glück

Nein, weiß ich leider nicht, ob so was rechtens ist. Wa ist, wenn z.B. höhere Gewalt, ich meine in einen Unfall verwickelt zu werden ohne Schul zu sein.

Hallo Aniko,
das hält keiner Überprüfung vorm Arbeitsgericht stand!
Steht der Quatsch vor oder hinter Deiner Unterschrift?
Wenn er dahinter stehht ist er ohnehin nur wirksam, wenn vor der Unterschrift ein Passus steht, wie etwa: „Die anliegend aufgeführten Regelungen zur Dienst- bzw. Arbeitszeiterfüllung sind Bestandteil dieses Vertrages“
Ansonsten könnte ja jeder nach der Unterschrift einfügen, was immer er mag!
Aber wie gesagt: solche Regelungen sind ohnehin rechtswidrig!
Gruß
Hans

Genaueres mal bei der Polizei nachfragen,zwecks Urkundenfälschung.
Arbeitsrechtlich vom Anwalt (Fachanwalt Arbeitsrecht beraten lassen , ca 50 € - +/- )
Mfg,

Hallo Aniko,
ich bin unsicher, aber ich denke, das geht so nicht. Was passieren könnte aus Sicht der Personalleiterin, wäre dass Du eventuelle Krankheitszeiten nacharbeiten sollst. Aber wie bereits erwähnt: ich denke nicht, dass das statthaft ist. Hast Du denn eine Gegenleistung erhalten?
Schöne Grüße
phantomin

Vielen lieben Dank für die vielen Tipps!!!
Ich hatte das Schreiben unseren Betriebsrat gegeben und die meinten auch das es überhaupt nicht geht. Es kann mir also nix passieren falls ich doch krank werde.
Tausend Dank nochmal an euch alle!!!
LG Aniko

Hallo,
ich glaube nicht, dass das rechtens ist. Die Firma möchte halt nur sicherstellen, dass du dich nicht einfach krank meldest. Zur Sicherheit würde ich also eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dagegen kann niemand etwas sagen.

Aufhebungsvertrages. Dieser wurde auch von der
Personalleiterin unterschrieben. Sie schrieb noch
Voraussetzungen unter ihre Unterschrift. Eine davon war
Dienstplan-Erfüllung nach Plan, d.h. das ich nicht krank
werden soll.
Ist so was überhaupt rechtens. Was soll den passieren, wenn
ich jetzt noch krank werde? Kann mir da bitte jemand helfen??

Gerngeschehen :wink:

Hallo,
Krankheit, d.h. vom Arzt mit AU-Bescheinigung bestätigt, sind davon nicht betroffen.
Das wäre ja sittenwidrig. Kein Richter würde dem AG Recht geben.
Allerdings würde ich mich davor hüten beim neuen Arbeitgeber vor Auslaufen des alten Vertrages anzufangen etc.!

MfG
KKl

Hallo.
Ich habe eine Frage und zwar habe ich eine neue Anstellung und
habe bei meiner alten Firma „gekündigt“ in Form eines
Aufhebungsvertrages. Dieser wurde von der
Personalleiterin unterschrieben. Sie schrieb noch
Voraussetzungen unter ihre Unterschrift. Eine davon war
Dienstplan-Erfüllung nach Plan, d.h. das ich nicht krank
werden soll.
Ist so was überhaupt rechtens. Was soll den passieren, wenn
ich jetzt noch krank werde? Kann mir da bitte jemand helfen??
Tausend dank im voraus.
LG Aniko

Hallo habe keine Ahnung.K.H.