A ist Anfang November diesen Jahres aus der Mietswohnung ausgezogen. Übergabeprotokoll liegt A auch schon vor.
Nun kam aber Vermieterin B auf die Idee, dass A für den 2. Kellerraum (im Mietvertrag stehen 2 gemietete Kellerräume) monatlich rückwirkend für die letzten 2,5 Jahre 10 Euro zahlen sollen.
Das wäre eine mündliche Absprache bei Vertragsschluss gewesen.
A kann sich daran nicht erinnern, dass sowas beschlossen wurde.
Jetzt will B eigenmächtig einfach die 250 Euro von der von A hinterlegten Kaution abziehen.
B hat ja das Recht für noch ausstehende Nebenkostenforderungen einen angemessenen Teil einzubehalten, aber B kann doch nicht einfach streitige Forderungen (die für A so nie entstanden sind) einfach abziehen, oder?
Von den hinterlegten 1200 Euro will B der A nun nur noch 800 Euro ausbezahlen.
mündliche Absprachen sind nicht rechtsverbindlich und nicht nachweisbar.
Innerhalb eines Mietsvertrages werden alle Formalitäten und Absprachen schriftl. fixiert.
Nunmehr 2,5 Jahre später irgendwelche Forderungen zu stellen die nicht Gegenstand des Mietvertrages sind, sind nicht statthaft.
Ich würde dem Vermieter B klar machen das es eine solche Absprache nicht gab er entsprechend keine Forderungsaufstellung machen kann. Sollte er dennoch Geld unrechtmäßig einbehalten, würde ich die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben und einklagen.
als langjäriger Vermieter kann ich Dir sagen dass das Verhalten der Vermieterin keinesfalls zulässig ist.
Mündliche Vermietung wäre grundsätzlich zulässig, hier gibt es wohl aber einen schriftlichen Mietvertrag.
Evtl. steht darin sogar das mündliche ABsprachen nicht zulässig sind, steht sowas drin?
Hat der Vermieter in den letzten Jahren beweisbar die fehlenden Mieten „reklamiert“? Falls nicht ein weiteres Indiz dass das nicht stimmt.
Von der Kaution sind nur belegbare Mängel/Kosten abziehbar für welche ein Mieter verantwortlich wäre (sollte aber im Übergabeprotokoll meistens bereits festgestellt worden sein).
Ich sag mal so, der Mieter gewinnt hier jeden Prozess. In diesem Fall wohl auch rechtlich unbedenklich (was ja nicht immer so is, Vermieter haben ja wirklich teilweise wenig Rechte).
Hallo Cinderella1991,
also wenn im Mietvertrag 2 Kellerräume aufgeführt sind, dann gehören die auch zur Monatsmiete und nicht zu den Nebenkosten. Rückwirkend eine Mieterhöhung ist nicht statthaft und nicht rechtens.
Für 2,5 Jahre eine Nebenkostenforderung ist ebenfalls nicht rechtswirksam.
Eine mündliche Vereinbarung, sollte von A bestritten werden. Ist auch unglaubwürdig, sonst hätte B längst im zurückliegendem Zeitraum den Betrag angemahnt.
Sofort Widerspruch erheben , schriftlich. Dan die Kaution mit Zinsen innerhalb 8 Tagen einfordern, ansonsten mit Klage drohen. Gewinnt A sicher!!!
Frohes Fest
fragmich46
Na toll - Weihnachten uns solche Probleme - seltsam.
Aber nun zur Antwort: der Vermieter muß nachweisen, das es dieses „Vertrag“ gibt. Wenn mündlich was abgemacht wurde, müßten sich ja beide erinnern. Dies scheint nicht der Fall zu, sein, und so ist die Sache Null und nichtig. Die ganze Sache scheint auf einen Rechtsstreit hinzulaufen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Lasten des Vermieter laufen wird. Damit dürfe er mehr Geld verlieren, als gewinnen. Auf diesen Umstand würde ich ihn hinweisen.
Immerhin gibt es einen Mietvertrag und dieser ist bindend. Es ist sehr unüblich Nebenabsprachen zum Mietvertrag zu machen. Das ganze stinkt ein wenig nach Geldgier.
In dem Sinne, viel Erfolg und frohe Weihnachten - Gruss Barbara Natzschka
wenn B also Vermieter nichts schriftlich hat kann er auch keine Forderung stellen es sei denn er hat einen Zeugen für die mündliche Absprache. Ansonsten muss er dir die ganze Kaution zurückzahlen.
Hallo,
nein,das ist unzulässig.im vertrag steht, dass die räume in der miete enthalten sind.danach muss sich die vermieterin richten.sie darf keine kosten von der kaution abziehen!drohen sie mit rechtlichen schritten,das recht ist auf ihrer seite!!
trotzdem frohe weihnachten!
Also, zuerst ist einmal ausschlaggebend, welcher Betrag als Gesamtmiete im Vertrag steht, egal wie viele Kellerräume im Vetrag stehen.
Was dann mündlich abgemacht wurde ist zawr ebenfalls rechtlich gesehen ein rechtmäßiger Vertrag, jedoch wird B es schwer haben dies vor Gericht auch zu beweisen, das soetwas gesagt wurde.
Stehen im Mietrvertrag 2 Keller und sind die Beträge für Nebenkosten und Kaltmiete ausgeweisen, so ist doch schwer vorstellbar, das extra mündliche Absprachen getroffen wurden.
Zur Not muss hier ein Rechtsanwalt eingeschalten werden, aber es lohnt sich.
Hat der Vermieter schriftlich nichts festgehalten, hat er sie A-karte gezogen!
Ich würde sagen, das der Vermieter schon nach einem Jahr keine Nachzahlung hätte mehr fordern können, da er ja wußte, das dieser Raum genutzt wird. Er hat also geduldet, das er unentgeldlich genutzt wird.
Aus eigener Erfahrung weiß ich wie schwer es ist an dieses Geld trotzdem heran zu kommen. Meistens ist hier ein Anwalt nötig. Statt dessen ist aber auch der Mieterbund sehr hilfreich. Der Beitrag lohnt sich in jedem Fall!
Hallo verehrte Userin,
Sie sollten sich mit diesem Problem sinnvollerweise an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO
Hallo,
nein!! das ist nicht statthaft und für den genannten Zeitraum schon garnicht. Wenn der Vermieter die ersten 3 Monate von den 2,5Jahren das geduldet hat und keinerlei Aufforderung/Mahnung zur Zahlung dieser 10€ geschickt hat,ist das eine DULDUNG der kostenlosen Nutzung. Klagen Sie, wenn es hart auf hart kommt, Sie bekommen auf jeden Fall Recht.
MfG und noch nette Feiertage wünscht Ihnen
Maximilian123
Ich sehe Ihr Problem so: Sie haben zu Beginn der Mietzeit einen Mietvertrag mit der Vermieterin abgeschlossen. Darin scheinen die einzelen Räume aufgeführt worden zu sein, u. A. zwei Kellerräume. Ich nehme an, dafür wurde dann ein Gesamtmietzins von (als Beispiel) 350,00 Euro festgesetzt.
Der MV ist zwischenzeitlich gekündigt worden, die Wohnung wurde von der Vermieterin abgenommen und ein Übergabeprotokoll angefertigt. Haben Sie als Mieter dieses unterschrieben?
Jedenfalls kommt jetzt nach Schlüsselübergabe die Vermieterin und will rückwirkend von Ihnen für die Mietzeit für den zweiten Kellerraum (der ja wohl auch mit im Mietvertrag aufgeführt war) 10,00 Euro für jeden Mietmonat haben.
Meine Meinung: Dazu hat sie kein Recht, schon garnicht hat sein ein Recht, dieses Geld von der Kaution einzubehalten.
Mein Rat: Schriftlich an die Vermieterin wenden, eine Frist zur Auszahlung der gesamtem 1200,00 Euro Kaution setzen und abwarten. Nach Ende der Frist Mahnbescheid losschicken und im schlimmsten Fall vor Gericht klagen.
mach dir keinen Kopf. Da die Wohnung in der Zwischenzeit schon zurückgegeben wurde, und seit 2,5 Jahren diese 10€ nicht eingefordert wurden, gibt es keine Berechtigung von der Kaution für diesen Vorgang etwas einzubehalten.
Sicher steht im Mietvertrag eine Miete, diese wurde vermutlich monatlich bezahlt, sonst hätte der Vermieter ja schon ausstehende Beträge mahnen müssen.
A sollte die komplette Kaution - plus Zinsen - einfordern. Nötigenfalls mit einem Rechtsbeistand.
Hallo,
für mein Verständnis ist das durchaus statthaft.
Du kannst natürlich über eine zivilrechtliche Klage dein Geld zurück holen.Aber, wie Du schon schreibst, ist dafür ja die Kaution da und der Vermieter kann grundsätzlich erst einmal Ansprüche mit der entsprechenden Einbehaltung der Teilkaution bis zur richterlichen Klärung. Du solltest dich auf jedenfall anwaltlich beraten lassen oer alternativ an den Mieterbnd wenden.