Brauche dringend Hilfe bezüglich Bauabnahme meines Neubaus! Wer kann helfen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines Neubaus.
Ich baue gerade eine DHH mit einem örtlichen Bauträger.
Im Wohnzimmer ist ein 3,20 breiter Erker geplant (Mittelteil 2,30m + 2mal Seitenteil jeweils 45cm).
Der Erker wurde letzte Woche eingesetzt, und ich musste feststellen, dass das Mittelteil 6cm kleiner ist (2,24m) als in der Baubeschreibung vorgesehen. Außerdem ist der Sockel zu groß für den Erker…von Außen schaut er auf der einen Seite gute 10 cm raus…An den Seiten wurde mit viel Bauschaum die Lücke zum Klinker geschlossen (pro Seite ca. 15 cm Luft)…Als ich dies monierte, wurde mir gesagt, dass dies nicht ausgetauscht wird und ich keinen Anspruch auf Schadensersatz habe, weil angeblich die 6cm im Toleranzbereich liegen. Ich müsste dies so hinnehmen.

Hat mein Bauträger Recht, oder will er mich mit der Aussage nur ruhig stellen? Muss ich dies wirklich akzeptieren?

Danke für die Antworten…

Beste Grüße aus Hamburg

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines Neubaus.
Ich baue gerade eine DHH mit einem örtlichen Bauträger.
Im Wohnzimmer ist ein 3,20 breiter Erker geplant (Mittelteil
2,30m + 2mal Seitenteil jeweils 45cm).
Der Erker …dies wirklich akzeptieren?

Danke für die Antworten…

Beste Grüße aus Hamburg

Guten Tag.

  1. Von „Schadenersatz“ sind wir noch weit entfernt, ein „Schaden“ ist ja hoffentlich noch nicht eingetreten.
  2. Wenn der Klinker 6cm in dem Grössenbereich, wie Sie Ihn so als Abmessung des Erkers beschrieben haben, vom Soll abweicht, sollten Sie den vielleicht besser auch nicht abnehmen…
  3. …und Sie haben doch wohl noch nichts abgenommen, oder?

Bei der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer kann man die Adressen aller Gutachter erfragen, dazu dann einen auswählen, der auf das Thema Fenster und Türen spezialisiert ist. Sofern es rechtlich zu undurchsichtig wird, sofort eine RA für Bausachen einschalten.
Bis zur förmlichen Abnahme haben Sie kaum Möglichkeiten der Einflussnahme (Was sagt Ihr Vertrag?)

Was so ein LV macht und sieht, können Sie z.B. auf dieser www sehen: http://www.sv-carden.de/

Mehr kann ich für Sie leider von hier aus nicht tun, wenn Sie weitere Fragen zu Details haben, vielleicht mit Foto.

Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg

p.s.: Muss mich jetzt weiter um den Abriss einer Teilverklinkerung einer DHH bzw. inzwischen 4 oder sogar 6 DHH kümmern, und zwar zum 2. Mal!!! mit Beteiligung von zwei SV, zwei Bauleitern des Bauträgers, Fachberatern der Mörtelindustrie und Spezialisten für Mauerwerksfugensanierung und natürlich „der Fachfirma“. Aber so weit sind Sie ja noch nicht. :smile:). Nebenbei gibt es noch undichte Keller und Dächer, falsch angeschlossenen Hebeanlagen etc. etc.

Bauen tut man mit ARCHITEKTEN, dass sind die Sachwalter der Bauherren. Mit den Themen, mit denen Sie sich da im Bauträgergeschäft eingelassen haben, sind Sie, so unterstelle ich einmal, buchstäblich „hoffnungslos“ überfordert (vorausgesetzt, Sie sind nicht selber Bauschaffender). Sie können das gar nicht technisch und formal richtig abnehmen, Sie können nur nach gefallen und nichtgefallen urteilen. das bedeutet in manchen Fällen aber auch, dass Sie etwas hinnehmen müssen, was Ihnen nicht gefällt!!

HALLO Hamburger/in,

das ist kein Problem des öffentlichen Baurechtes, sondern zivilrechtlich zu klären.
Wenn von den Unterlagen zur Baugenehmigung abgewichen worden ist, sollte aber trotzdem mit der zuständigen Baugenehmigungsbehörde Kontakt aufgenommen werden, um dort die Veränderungen anzuzeigen.
Ggf. wird bei der Baukontrolle durch das „Amt“ festgestellt, ob die Abweichung „unwesentlich“ ist. Bei zu großer Toleranz zwischen den genehmigten Bauunterlagen und der Realität, wir dieses dann aktiv (ggf. stimmt auch die Baustatik nicht mehr).
Ansonsten ist der Architekt zuständig für die Beurteilung der Toleranzen. Ich gehe davon aus, dass der Architekt nicht gleichzeitig das bauausführende Unternehmen (für die Ungenauigkeit verantwortlich) ist

mfg db

Sorry, dass ich erst jetzt antworte … ich war im Ausland!!!

Nein, 6 cm liegt außerhalb jeder Toleranz … Ihr Bauträger lügt. Er soll Ihnen das schriftlich
zeigen. Es gibt eine DIN, die die Toleranzen regelt. Sie heißt, Maßtoleranzen im Hochbau!!!
Schauen Sie doch mal im Internet (google Suche)unter dem Begriff Maßtoleranzen im Hochbau.

Gruß A. Genrich

Hallo Ihr Hamburger

Bei Eurem Erker dürfte einiges „ungewöhnlich“ gelaufen sein.
Zunächst einmal sind Maßabweichungen in den von Euch geschilderten Dimensionen nicht hinzunehmen. Es geht hier wohl um das sogenannte Grenzabmaß nach DIN 18201. Das ist die Maßabweichung von dem ausgeführten Maß zu dem geplanten und vorgegebenen Maß. Die zulässige Abweichung ist abhängig von der Gesamtlänge eines Bauteils.
Eure 3,20 m liegen da an einer Grenze. Bis 3,0 m darf das Istmaß um 12 mm vom Sollmaß abweichen. bei 3,0 bis 6,0 m bis 16 mm. Ich denke, daß hier wohl noch die 12 mm gelten sollten.

Im allgemeinen sind Maßabweichungen für die Nutzung aber nicht besonders problematisch.
Die Überstände und Maßabweichungen im Sockel geben nach Eurer Schilderung aber ein bleibendes schlechtes Bild des Bauwerks. Sie müssen auf jeden Fall nachgebessert werden.
Unklar ist mir aber, warum hier ein Erker erst zu einem Zeitpunkt eingesetzt wird, wenn bereits eine Verklinkerung fertig ist. Im Normalfall werden die Türen, Fenster und solche Erker nach dem Ist-Maß angefertigt und vor der Verklinkerung eines Hauses eingesetzt. Dann nämlich können in etwa 90 % aller Fälle die Maßabweichungen in der vorangegangenen Bauphase von den folgenden Gewerken ausgeglichen werden - und es entstehen dafür bestenfalls Mehrkosten, die ausgeglichen werden müssen, aber keine dauerfahft sichtbare Schandflecke.
Der eingebaute Erker paßt sich im Normalfall also dem falschen Rohbaumaß an und die Verklinkerung paßt sich mit gewollter sauberer Fugenbreite dem gesamten Bauwerk an.
Bauschaum zum Ausgleich offener Fugen geht gar nicht. Der ist nämlich nicht UV-beständig. Er ist in wenigen Jahren einfach zersetzt.

Die Frage, wer die Verantwortung für die Mängel und damit die Kosten für deren Beseitigung trägt (Planungsfehler oder Ausführungsfehler), stellt sich hier wohl nicht, weil Planung, Bauleitung und Verantwortung für die Ausführung beim Bauträger in einer Hand liegen. Ihr braucht das Haus so auf gar keinen Fall abnehmen und könnt eine optisch gelungene Nachbesserung vom Bauträger erwarten.
Ich würde Euch da gerne weiter helfen. In meinem Arbeitsgebiet werde ich als Berater und kontrollierender Baufachmann sehr oft zu solchen Bauabnahmen hinzugezogen. Die Entfernung Heidelberg - Hamburg ist aber doch entschieden zu weit.
Ich wünsche Euch viel Erfolg beim Verhandeln mit dem Bauträger und dennoch viel Freude im neuen Haus.
Dipl.-Ing. (FH) Adolf Dei
Ingenieur für Bauwesen