Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meines Neubaus.
Ich baue gerade eine DHH mit einem örtlichen Bauträger.
Im Wohnzimmer ist ein 3,20 breiter Erker geplant (Mittelteil
2,30m + 2mal Seitenteil jeweils 45cm).
Der Erker …dies wirklich akzeptieren?
Danke für die Antworten…
Beste Grüße aus Hamburg
Guten Tag.
- Von „Schadenersatz“ sind wir noch weit entfernt, ein „Schaden“ ist ja hoffentlich noch nicht eingetreten.
- Wenn der Klinker 6cm in dem Grössenbereich, wie Sie Ihn so als Abmessung des Erkers beschrieben haben, vom Soll abweicht, sollten Sie den vielleicht besser auch nicht abnehmen…
- …und Sie haben doch wohl noch nichts abgenommen, oder?
Bei der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer kann man die Adressen aller Gutachter erfragen, dazu dann einen auswählen, der auf das Thema Fenster und Türen spezialisiert ist. Sofern es rechtlich zu undurchsichtig wird, sofort eine RA für Bausachen einschalten.
Bis zur förmlichen Abnahme haben Sie kaum Möglichkeiten der Einflussnahme (Was sagt Ihr Vertrag?)
Was so ein LV macht und sieht, können Sie z.B. auf dieser www sehen: http://www.sv-carden.de/
Mehr kann ich für Sie leider von hier aus nicht tun, wenn Sie weitere Fragen zu Details haben, vielleicht mit Foto.
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg
p.s.: Muss mich jetzt weiter um den Abriss einer Teilverklinkerung einer DHH bzw. inzwischen 4 oder sogar 6 DHH kümmern, und zwar zum 2. Mal!!! mit Beteiligung von zwei SV, zwei Bauleitern des Bauträgers, Fachberatern der Mörtelindustrie und Spezialisten für Mauerwerksfugensanierung und natürlich „der Fachfirma“. Aber so weit sind Sie ja noch nicht.
). Nebenbei gibt es noch undichte Keller und Dächer, falsch angeschlossenen Hebeanlagen etc. etc.
Bauen tut man mit ARCHITEKTEN, dass sind die Sachwalter der Bauherren. Mit den Themen, mit denen Sie sich da im Bauträgergeschäft eingelassen haben, sind Sie, so unterstelle ich einmal, buchstäblich „hoffnungslos“ überfordert (vorausgesetzt, Sie sind nicht selber Bauschaffender). Sie können das gar nicht technisch und formal richtig abnehmen, Sie können nur nach gefallen und nichtgefallen urteilen. das bedeutet in manchen Fällen aber auch, dass Sie etwas hinnehmen müssen, was Ihnen nicht gefällt!!