Brauche dringend hilfe für die uni

also ich kenn mich bei einigen sachen bzgl körperschaftssteuerrecht nicht wirklich aus, ich verstehe hier den zusammenhang glaub nicht so ganz.

frage 1
also ich hab die x-ag und die ist zu 20% an der A-GmbH beteiligt (beide sind in österreich)

  • x-ag unterliegt der eigentlich der köst, aber die beteiligungserträge sind gem §10 (1) Z 1 von der köst befreit, soweit noch klar, allerdings geht es in weiterer folge um die kest, die gmbh behält die kest ein, weil § 94 Abs 2 estg nicht zutrifft und diese kest wird bei der x-ag angerechnet

ich verstehe nicht, wie man von der köst auf die kest kommt, dass es zwei verschiedene steuern sind, is mir schon klar…

frage 2
eine gruppenbesteuerung ist gem § 9 kstg möglich, diese bringt allerdings nur etwas bei verlusten, da dadurch der gewinn (buchmäßig) gemindert wird --> wieso?

frage 3
wie schaut das eigentlich ganz allgemein mit der gewinn/verlust zurechnung in folgenden situationen aus? idf auch mit der besteuerung, wer zahlt dann wann welche steuer?

frage 4
betriebe gewerblicher art --> wenn etwas ein hoheitsbetrieb ist, zb wasserwerk zur versorgung von trinkwasser --> kann es dann auch ein bga sein oder nicht und ist es auch ein versorgungsbetrieb
warum sind versorgungsbetriebe bga?

frage 5 (je ertragssteuerlich + verkehrssteuerlich)
ich habe eine kapitalgesellschaft und diese veräußert ein unbebautes grundstück um 500.000, es wurde vor 5 jahren um 200.000 erworben

  • § 5(1) ermittler
  • aufdeckung der stillen reserven?
  • grunderwerbssteuer berücksichtigen
  • noch etwas?

kapitalgesellschaft veräußert streubesitzaktien um 30.000
erworben wurden diese
v1 vor 6 monaten um 20.000
v2 vor 6 monaten um 50.000
v3 vor 2 jahren um 20.000

  • ich weiß hier nicht so recht was verlangt ist
  • muss ich hier eventuell auf die bewertung eingehen?

veräußerung einer 20% beteiligung an einer ausländischen gmbh, erworben vor 6 jahren

  • hat das etwas mit dem internationalen schachtelprivileg zu tun
  • welchen zusammenhang hat es mit der veräußerung

ich wäre für jede hilfe dankbar, da ich hier selber einfach ned weiterkomme

lg kungfu

Die Erwähnung des § 94 EStG in diesem Zusammenhang lässt vermuten, dass es sich um ein österreichisches Steuerproblem handelt.

Das wird in diesem deutschen Forum vermutlich niemand beantworten können.

auch wennn es arrogant klingt: sollte man als Student nicht auch die Rechtschreibung beherrschen? Permenante Kleinschreibung nervt und führt dazu, dass man nicht weiterliest!
"Schul"arbeiten sollte man schon selber machen oder etwas anderes studieren!

liebe eugenie die allgemeine kleinschreibung im internet ist, so viel ich weiß anerkannt und es ist keine schande sich irgendwo mal nicht auszukennen und nachzufragen und ja, dein posting ist schon sehr arrogant! weiters ist es auch nicht verboten eine normale frage zu stellen, aber es muss wohl immer menschen wie dich geben eugenie …

tja das stimmt es handelt sich um ein öst. steuerproblem allerdings greift dieses in großem ausmaß auf das deutsche zurück … mir wäre ja schon sehr geholfen, wenn mir jemand diesen kest und köst zusammenhang etwas verständlicher machen könnte, der bei diesen beteiligungen immer wieder vorkommt…

lg kungfu

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ach ja und wenn du dich schon über meine rechtschreibung auslässt, dann solltest du zuerst mal deine überdenken, denn das wort permenant ist mir völlig neu, meintest du vll nicht etwa permAnent!?

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österreichisches Steuerrecht
Hi,

Gibt es in Österreich wirklich kein Forum für österreichisches Steuerrecht?

http://www.google.com/search?hl=de&q=%C3%B6sterreich…

Ich mag kein Kest und kein Köst, denn Abkürzungen sind e Quatsch.

http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#%C3%96sterr…

Schöne Grüße
C.

danke für den link, aber in ö gibts echt kaum foren, die so einen regen zulauf haben - zu diesem thema…

danke für den link, aber in ö gibts echt kaum foren, die so
einen regen zulauf haben - zu diesem thema…

und hier sind hauptsächlich experten des deutschen steuerrechts unterwegs…

wie wäre es dann damit einen österreichischen steuerberater zu kontaktieren oder direkt das finanzamt oder kommilitonen?

viel erfolg!

mein schreibt allenfalls aus bequemlichkeit und nicht aus dummheit klein. und ist dieses forum tatsächlich fundament, beleidigungsähnliche vorwürfe zu diskutieren? was ist falsch daran, sich hilfe zu holen???

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