Brauche dringend Hilfe, hoffe auf schnelle Antwort

Kurz und knapp:
Wie kann man es formulieren, wenn man jmd. was in Rechnung stellen möchte.

Hiermit berechne ich mir laut § in Höhe von 30,00 Euro für …??? Wie muss der Satz enden???

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von …Euro auf folgendes Konto:

Bitte den ersten Satz vervollständigen oder ändern!

Danke

Hallo,

Hiermit berechne ich mir

dann müsstest Du selbst bezahlen. Wenn schon, dann: „berechne ich Ihnen“ oder einfach nur: „berechne ich“.

Gern verwendet wird die Formel:

Für … erlaube ich mir* (ggf.: laut § XY) zu berechnen:

1 Std. beliebige Tätigkeit à 99 Euro = 99 Euro.

Bitte überweisen Sie den GesamtBetrag in Höhe von …Euro auf
folgendes Konto:

*In dem Fall gehört „mir“ zu „erlauben“: Ich erlaube mir…
Ist Geschmackssache, ich mag es schlichter und würde nur schreiben:

Für …berechne ich Ihnen - dann weiter wie oben.

Viele Grüße,

Jule

Dankeeeee hast mir wirklich geholfen bin aber auch für andere Vorschläge offen!

LG

Um es zu vervollständigen:

Es fehlen Steuernummer und MwSt.

  • aber das ist kein Sprachproblem :wink:

Gruß,
Anja

Hallo,

Es fehlen Steuernummer und MwSt.

soweit ich weiß: nur, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist! Sonst sollte man das tunlichst bleiben lassen, denn wenn man Mehrwertsteuer kassiert, muss man sie auch abführen. Es gibt da wohl Bagatellgrenzen. (Ich hoffe, das stimmt jetzt so, im Steuerrecht kenne ich mich nicht wirklich aus. Bitte mit Vorsicht genießen, vielleicht schreibt ja noch wer was Genaueres.)

Ein Bekannter hatte mal auf Rechnungen für Honorartätigkeiten in kleinem Umfang eine Steuer ausgewiesen, obwohl er nicht steuerpflichtig gewesen wäre - daraufhin wurde er dann bei der Steuererklärung insgesamt als umsatzsteuerpflichtig eingestuft, und es gab ein größeres Kuddelmuddel, bis alles wieder bereinigt war. (Was da steuerrechtlich genau war mit Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer - keine Ahnung!)

Im Zweifelsfall kurz beim Finanzamt anrufen und nachfragen.

Viele Grüße,

Jule

Hallo,

ich würde den Satz beenden mit „für erbrachte Leistungen“.

Gruß,

Susanne

Nach UStG § 19 fällt keine Umsatzsteuer (=MwSt) an, wenn der Umsatz des Kleinunternehmers im Jahr 17.500 Euro nicht übersteigt.

Wer dennoch MwSt auf die Rechnung aufschlägt, muss sie auch abführen. Das kann ökonomisch sinnvoll sein, wenn man größere Investitionen tätigt, deren MwSt man im Gegenzug ebenfalls geltend machen kann.

lg hahu

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