Brauche dringend Rat

Hallo,ich habe eine sehr dringende Frage.  Ich bin 2011 mit meiner Ausbildung zur Altenpflegerin fertig geworden bekam einen unbefristeten Vertrag nach Beendigung der Ausbildung. Da ich im Okt 2011 schwanger wurde bin ich ins Beschäftigungsverbot gegangen. Dann folgte die Elternzeit. In der Elternzeit wurde ich erneut schwanger. Meine Tochter erblickte am 3.9.13 das Licht der Welt. Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Diese ist ja nun vorbei. Ich habe Vollzeitkrippenplätze für beide Kinder die Krippenzeit ist von 7-15.30. Mein Dienstbeginn ist von 6.30 bis 13.30. Leider weiß mein Arbeitgeber schon seit etwa 3-4 Monaten das ich erst eine stunde später anfangen kann da ich für die Zeit bis die Krippe beginnt keine Betreuung meiner Kinder habe. Sie können oder möchten mir das aber nicht ermöglichen. So am 3.9.14 hätte ich eigentlich wieder arbeiten müssen leider sind wir bis heute zu keiner Lösung gekommen, also ließ ich mich krankschreiben und habe diese am 2.9.14 eingereicht. Krankschreibung gilt bis 15.9.14. Nun wurde ich heute zu einem Gespräch in die Arbeit zitiert wo man mir mitteilte, dass ich Ende September keinen Lohn bekomme da ich kein Anrecht darauf habe und mich bis morgen Entscheidung muss wie ich weitermachen möchte. Diese Möglichkeiten wurden mir aufgezählt: - Antritt zur Arbeit am Montag zu den üblichen Arbeitszeiten ( Hinfällig, da ich meine Kinder nicht alleine lassen kann sie sind 27 und 12 Monate alt.) - Möglichkeit 2: Aufhebungsvertrag unterschreiben Möglichkeit 3: Elternzeit verlängern ( auch hinfällig habe Elternzeit für ein Jahr beantragt und ja somit keinen Anspruch mehr auf das Geld)Nun zu meinen Fragen:- Ist es wirklich wahr, dass ich trotz Krankschreibung keinen Lohn Ende September bekomme? Ich habe nichts unterschrieben in Sachen Vertragsstilllegung oder so)

  • Was soll ich meinem Arbeitgeber den nun morgen sagen was ich mache? Die 3 Möglichkeiten scheiden leider aus…
    Bitte um eine schnelle Antwort und vielen Dank!

Hallo,

Was soll ich meinem Arbeitgeber den nun morgen sagen was ich mache?

Meine
Krankschreibung gilt bis 15.9.14.!
und dann schaun wir mal…
16BIT

Hi!

Wenn der Arbeitgeber mitbekommen hat, dass du dich hast arbeitsunfähig schreiben lassen ohne arbeitsunfähig zu sein (so, wie du es hier beschrieben hast), kann er natürlich den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern.

Ganz so einfach ist das nicht, aber er wird so, wie du es hier beschreibst, dem rechtlichen Streit vermutlich nicht ausweichen.

Zum eigentlichen Thema:
Einfach gesagt kann es dem Arbeitgeber relativ egal sein, ob man seine Kinder vernünftig versorgt weiß, da es nun einmal das private Problem des Arbeitnehmers ist und mit der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht wirklich etwas zu tun hat.
Zwar muss der AG bei einer Änderung (!) der Arbeitszeit (oder bei flexiblen Schichtplänen) nach billigem Ermessen die Interessen des Arbeitnehmers mit einbeziehen, hier scheint es aber um eine Änderung nicht zu gehen.

Da nicht bekannt ist, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, ob eine Betriebsvereinbarung existiert, was im Arbeitsvertrag festgehalten ist oder ob ein Betriebs-/Personalrat existiert, kann dir hier niemand einen serösen Tipp geben.
Deshalb würde ich den Termin aus gesundheitlichen Gründen absagen und einen Anwalt befragen!

Gruß
Guido

Hallo,

ohne Anwalt oder ev. Mediator wird wohl hier kaum etwas zu lösen sein. Der Wiedereintrittstermin stand sicher nicht von heute auf morgen fest und die Öffnungszeiten der Kita sicher auch nicht. Da hätte man im eigenen Interesse auf eine Lösung drängen müssen.

Und wenn keine Einigung geht, dann muss man sich eben trennen. Ich kenne die Dienstpläne von Krankenhäusern und Schulen ganz gut und kann mir vorstellen, dass das Stundengeschiebe kein Ende nimmt, wenn man auf die persönlichen Interessen von jedem Arbeitnehmer eingehen würde. Der AG kann Rücksicht darauf nehmen, muss es aber nicht.

Was definitv nicht geht ist die Krankschreibung ohne Krankheit. Sollte dies von der Krankenkasse / AG überprüft werden, dann droht die fristlose Kündigung und der Arzt droht auch einiges an Ärger.

Ob angepasste Arbeitszeiten möglich sind und unter welchen Voraussetzungen, lässt sich nur in einem Gespräch klären. Wenn es sich nicht klären lässt, dann ist wohl die Aufhebungsvereinbarung die logischste Schlußlösung.

Viele Grüße