Hallo bekommen spfh. es wurde eine Mitteilung gemacht wie ihr wisst ans gericht eegen mangelnder Zusammenarbeit unsererseits mit folgenden gefährdungs punkten :Verletzung der Aufsichtspflicht ,popo wund beim kleinen, tochter mangelndes wissen bei der schuluntersuchung bräuche doppelt so lange für alles als andere kinder und und.vor paar tagen war Elternsprechtag im Kindergarten. Die sagten das unsere kinder sich weiter entwickelt jetzt haben da wir als Eltern mehr fördern als früher und den Bericht schicken die auch an das Jugendamt.gericht Beschluss lautet :Gutachten über Erziehung Fähigkeit und kindeswohl Gefährdung. Der gutachter soll Mitteilung zur akte machen falls während der begutachtung er eine kindeswohl gefährdung bemerkt.hier ist aber keine Gefährdung. der richter sagte auch das wir als eltern vieles tun für unsere kinder aber trotzdem Gutachten obwohl das letzte Gutachten von anderer stadt zehn j her ist und bis jetzt lief es immer gut mit der Familie hilfe.Der richter rät uns das wir uns am schutzplan halten sollen bis zur Fertigstellung des Gutachten.Jugendamt empfiehl Gutachten u da wir ohne Anwalt im Gericht waren, deswegen denk ich stimmte der richter dem zu.weitere Beschluss verfassung ergeht von amts wegen so endet der beschluss.wir haben viele termine was wir alles tun für unsere kinder, Förderungen besorgen etc. Familie Hebamme kommt jetzt auch.drei fragen soll der Gutachter beantworten;:liegt eine kindeswohl Gefährdung vor oder eine Einschränkung und welche massnahmen sind zur Abwendung einer kindeswohl Gefährdung erforderlich und kann man die Erziehung Fähigkeit durch öffentliche hilfen wieder herstellen.
zwei Fragen :falls öffentliche Hilfen machbar sind,bleiben dann die kinder bei einem? und weitere Beschluss fassung ergeht von amts wegen heisst das endgültige Entscheidung ?