Brauche % für Mietkürzungen!

Hallo,

an unserem Mietobjekt sind erhebliche und nicht ungefährliche Mängel. (Steile, abgetretene Treppe; abgebröckelte Hausversade; Defekte Türen; Brandschaden Teilen einer Abstellkammer; Türöffner defekt)

Leider verspricht unser Vermieter nur das er es repariert und tu jedoch nichts. Ich bräuchte mal die Korrekten Mietminderungs-Prozente um in unter Druck zu setzten…

Danke

Hallo,
Mietminderungstabellen findest Du unter hanhoerster.de, wobei es immer im Ermessen des Gerichts liegt, ob und wieviel gekürzt werden darf.
Ansonsten gilt:Mängel immer schriftlich mit Fristsetzung zur Abhilfe dem Vermieter schicken.
Danach darf gekürzt werden, und zwar von der Bruttomiete.

Gruss Huftier