Hallo in die Runde!
Ich schreibe derzeit einen Roman und möchte einige behördliche Abläufe in Erfahrung bringen.
Ist folgende Situation denkbar:
Das Ganze spielt 2002 in Hamburg. Ein Sozialhilfeempfänger ohne Angehörige verstirbt. Es wird eine Sozialbestattung unter einfachsten Bedingungen geben, die das Sozialamt bezahlt, das sich auch ggf. um die Wohnungsauflösung kümmert, richtig?
Was, wenn der Verstorbene einen guten Freund hat, der sich mit dem Sozialamt in Verbindung setzt, um die Wohnungsauflösung organisatorisch und finanziell zu übernehmen (um im Blick zu haben/zu verhindern, dass der Vermieter an die Habseligkeiten des Verstorbenen geht)? Denkbar?
Auch bei einer Sozialbestattung wird ein Pastor anwesend sein. Woher bekommt er seine Informationen für die Grabrede? Wäre es denkbar, dass das Sozialamt den Pastor an den Bekannten verweist, der die Wohnungsauflösung übernommen hat? Oder hat der Bekannte selbst die Möglichkeit, über das Sozialamt, den verantwortlichen Pastor zu kontaktieren?
Freue mich über Antworten.
Beste Grüße, Mirco.
Hallo
Solltest du noch mehr Sozialamtsfragen bei deinem Roman haben, dann stell die Frage doch mal in einem Forum für Sozialarbeiter, da wirst du evtl mehr Antowrten bekommen, evtl auch konträre (je nachdem wie streng es manche Städte mit gewissen Regelungen halten).
schau mal unter http://www.dbsh.de/html/foren.html unter Casemanagement, Identidät Sozialer Arbeit oder auch H4-Folgen für die Soziale Arbeit, findest du schon 3 Foren, die für diese Farge in Frage kommen, und noch dazu vermutlich ganz unterschiedliche Ansätze bieten (solltest du womöglich mit anführen, damit sie dich nicht als Spammer rausschmeissen, wenn du die Frage in alle drei Foren tust)
Gruß Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
danke für den link, aber genau das ist das problem: dass ich seit wochen vom einem zum anderen vewiesen werde.
mag mir HIER jemand die frage beantworten?

Guten Morgen Mirco,
von der rechtlichen Seite habe ich keine Ahnung.
Aber dem gesunden Menschenverstand stellt sich die Frage: Hat der Verstorbene/Sozialhilfeempfänger seinem Freund irgendeine Vollmacht gegeben? Oder vielleicht ein Testament gemacht?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Sozialamt gar nicht so unglücklich wäre, wenn jemand die Kosten für die Beisetzung und die Auflösung der Wohnung übernehmen würde.
Als sein Erbe wäre er dazu ja sogar verpflichtet.
Aber ich weiß nicht, ob diese einfache Lösung so gut in die Dramaturgie Deines Romans passt.
Liebe Grüße
Andrea