Brauche Hilfe bei einem Romanprojekt

Hallo in die Runde!

Ich bin Autor, bereite gerade einen Roman vor, und das Recherchieren einiger Hintergrundinformationen gestaltet sich schwieriger, als ich erwartet hatte. Jetzt versuche ich also auf diesem Weg ein paar Fragen beantwortet zu bekommen, und ich würde mich sehr darüber freuen, wenn irgendjemand Lust hat und in der Lage ist, mir weiterzuhelfen.

Es geht um die Geschichte zweier Kinder, die voneinander getrennt aufwachsen, eines im Heim, das andere in einer Pflegefamilie.

GANZ WICHTIG: Ich habe nicht vor, eine reißerische Heimgeschichte mit Mißhandlungen und sadistischen Nonnen oder ähnlichem zu schreiben! Insgesamt wird es ein ruhiger Roman werden, in dem es um das Wiedersehen der Hauptfiguren als Erwachsene geht.
Auch geht es mir nicht die darum, eventuelles Fehlverhalten von Behörden und Ämtern zu thematisieren. Der Heimaufenthalt/die Pflegefamilie ist nur ein Kapitel im Leben der Hauptfigur, aber mir ist wichtig, dass ich die Abläufe rund um seinen Heimaufenthalt korrekt beschreibe.

Ich bin schon seit Wochen erfolglos auf der Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner, und würde mich sehr freuen, wenn sich hier jemand findet, der Lust hat, meine Fragen zu beantworten, oder einen Kontakt zu jemandem herzustellen, der es kann.

Hier einige meiner grundsätzlichen Fragen, und grobe Infos zur Geschichte.

__

Die Geschichte spielt 1981 in Hamburg

Mutter von zwei Kindern (er: 8, sie: 4) arbeitet (mitunter) als Prostituierte, ihr Freund (Zuhälter) versteckt Drogen bei ihr in der Wohnung. Ein Streit zwischen beiden eskaliert, er prügelt sie krankenhausreif, die Nachbarn rufen die Polizei, der die beiden schon bekannt sind, und dabei werden die Drogen gefunden.

Mutter und Zuhälter werden in Gewahrsam genommen. Das Ganze geschieht mitten in der Nacht.

1.) Würde die Polizei direkt beim Jugendamt anrufen, oder bei einem Kinderheim? Käme dann einer dieser Mitarbeiter direkt an den „Tatort“/in die Wohnung.

2.) Ist es denkbar dass man den Jungen, um ihn für die Nacht sicher unterzubringen, in ein Heim gebracht hätte, während man das Mädchen in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben hätte? Wäre es dann denkbar, dass es sich so entwickelt, dass, bedingt durch einen Umzug der Pflegefamilie, beide den Kontakt zueinander verlieren, der auch weder vom Jugendamt noch von der Heimleitung forciert wird.

Die Kinder haben keine weiteren Angehörigen, Vater ist nicht bekannt.

3.) Würde das Jugendamt oder die Heimleitung nach den Großeltern suchen?

Zuhälter kommt für einige Jahre in den Knast, Mutter bekommt Bewährungsstrafe, ist mit der Situation/ihrem Leben/den Kindern aber überfordert und verschwindet, ohne sich wieder um die Kinder zu kümmern, oder überhaupt um sie zu bemühen.

4.) Würde das Jugendamt/die Staatsanwaltschaft/wer auch immer in einem solchen Fall nach der Mutter suchen, um sie in irgendeiner Form „anzuklagen“ oder zur Rechenschaft zu ziehen.

Besten Dank im voraus.

Allerbeste Grüße, Mirco!

Hallo Siebener,
ich versuche mal, dir zu helfen

Hier einige meiner grundsätzlichen Fragen, und grobe Infos zur
Geschichte.

__

Die Geschichte spielt 1981 in Hamburg

Mutter von zwei Kindern (er: 8, sie: 4) arbeitet (mitunter)
als Prostituierte, ihr Freund (Zuhälter) versteckt Drogen bei
ihr in der Wohnung. Ein Streit zwischen beiden eskaliert, er
prügelt sie krankenhausreif, die Nachbarn rufen die Polizei,
der die beiden schon bekannt sind, und dabei werden die Drogen
gefunden.

Mutter und Zuhälter werden in Gewahrsam genommen. Das Ganze
geschieht mitten in der Nacht.

1.) Würde die Polizei direkt beim Jugendamt anrufen, oder bei
einem Kinderheim? Käme dann einer dieser Mitarbeiter direkt an
den „Tatort“/in die Wohnung.

Die Polizei hat die Notrufnummer des dafür zuständigen Sozialpädagogen des Jugendamtes, der zuständige Sozpäd wird hier wohl bei zwei Kindern mit einem Kollegen auftauchen. Es gibt für solche Fälle dann in bestimmten Heimen „Auffangstationen“ dorthin fährt (zumindest bei uns und wenn das Kind/der Jugendliche nicht gefährlich ist) der Sozpäd die Kinder. Die bleiben erst einmal dort (ein paar Tage, max. eine Woche) bis entschieden werden kann, wohin diese letztendlich dann kommen (Zur Mutter zurück, in eine Pflegestelle oder z. B. in ein besonderes Kinderheim)

2.) Ist es denkbar dass man den Jungen, um ihn für die Nacht
sicher unterzubringen, in ein Heim gebracht hätte, während man
das Mädchen in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben hätte?

eher nicht, Geschwister in diesem Alter trennt man normalerweise nicht, schon gar nicht in einer Schocksituation wie dieser und bis endlich entschieden ist, was zu machen ist.

Wäre es dann denkbar, dass es sich so entwickelt, dass,
bedingt durch einen Umzug der Pflegefamilie, beide den Kontakt
zueinander verlieren, der auch weder vom Jugendamt noch von
der Heimleitung forciert wird.

Mein Tipp: beim Jungen wird eine seelische Behinderung diagnostiziert, so dass er in ein dafür besonderes Heim muss, das Mädchen hat keine Auffälligkeiten und kann zu einer Pflegefamilie.

Wenn die Kinder keinen Kontakt wünschen, was aber schlecht zu erklären wäre können die Kinder den Kontakt zueinander verlieren.

Plausibler wären aber immer seltener werdende Besuche, weil sich das Mädchen dann immer so schlecht vom Bruder trennen kann, und noch Tage danach traumatisiert ist.

Die Kinder haben keine weiteren Angehörigen, Vater ist nicht
bekannt.

3.) Würde das Jugendamt oder die Heimleitung nach den
Großeltern suchen?

Nach Grosseltern und Onkel und Tanten würde gesucht, man versucht zunächst, Kinder (soweit kein gesonderter Betreuungsbedarf besteht) in der Verwandtschaft unterzubringen. Man kann jedoch keinen zwingen die Kinder aufzunehmen.
Wenn die Grosseltern zu alt oder zu krank sind, werden diese die Kinder nicht bekommen

Zuhälter kommt für einige Jahre in den Knast, Mutter bekommt
Bewährungsstrafe, ist mit der Situation/ihrem Leben/den
Kindern aber überfordert und verschwindet, ohne sich wieder um
die Kinder zu kümmern, oder überhaupt um sie zu bemühen.

4.) Würde das Jugendamt/die Staatsanwaltschaft/wer auch immer
in einem solchen Fall nach der Mutter suchen, um sie in
irgendeiner Form „anzuklagen“ oder zur Rechenschaft zu ziehen.

Allein schon wegen der Kosten würde das Jugendamt versuchen, die Mutter zu finden, schliesslich muss sie sich an den Kosten für die Fremdbetreuung ihrer Kinder beteiligen.
Zum Anderen hat die Rückführung der Kinder in die Familie immer oberste Priorität damit wird das JA und auch das Heim immer versuchen, Kontakt mit der Mutter zu halten.Eine Anklage wäre hier mit Sicherheit kontraproduktiv.

Ich kenne aus der Praxis keinen Fall, in dem wir nicht wüssten, wo sich die Mutter aufhält.

Besten Dank im voraus.

Allerbeste Grüße, Mirco!

grüsse
dragonkidd

tausend dank für deine antwort. dann werde ich doch nochmal öffentlich nachhaken. :smile:

eine seelische behinderung beim jungen passt leider nicht ins konzept der geschichte. wichtig für die geschichte ist aber, dass die beiden
geschwister getrennt voneinander aufwachsen und auch keinen kontakt mehr zu ihrer mutter haben. ich werde das alles gar nicht im detail schildern, frage ist nur: wäre es denkbar, dass es unter gewissen umständen doch geschieht, oder kann man es tatsächlich komplett ausschließen. und: wurde 1981 vielleicht noch anders gearbeitet als heute? weniger kindorientiert?

ich hatte vor, es so zu erzählen, dass für das 4jährige mädchen sofort
eine passende pflegefamilie gefunden wird, die allerdings nicht bereit
ist, den jungen aufzunehmen. dieser kommt ins heim, mit der prämisse, dass ein regelmäßiger kontakt zu seiner schwester aufrechterhalten werden soll, was sich aber daran zerschlägt, dass die pflegefamilie aus beruflichen gründen fortzieht.

im laufe der zeit werden die kontakte immer weniger, bis es sich
schlußendlich komplett verliert, da auch die pflegeeltern kein wirkliches interesse an diesen kontakten haben.

denkbar?

die geschichte wird insgesamt übrigens nicht so reißerisch, wie man das bei diesen paar infos vermuten könnte :smile:

noch eine frage zur mutter. was würde das jugendamt unternehmen, wenn die leibliche mutter nicht bereit ist, sich um ihre kinder zu kümmern und außerdem eventuell drogenabhängig ist und quasi mittellos ist? man kann sie sicherlich nicht zwingen kontakt zu halten, aber würde man teile ihres arbeistlosengeldes „pfänden“, um die unterbringung zu zahlen? wichtig: das ganze spielt eben 1981.

in der hoffnung noch ein paar antworten zu bekommen.

allerbeste grüße, mirco.

Hallo, da gie Geschichte 1981 spielt, kann ich dich gerne an meinen Pa verweisen, der in dieser Zeit beim JA war. Später beim Sozialamt (passt zur anderen Frage) Jedenfalls haben die Sozialarbeiter einen Ermessensspielraum in Kontaktermöglichungsangelegenheiten, der damals weitaus lieber genehmigt wurde. Heute kriegt man leicht entweder vom Datenschutzbeauftragten oder von einigen mehr einen auf den Deckel.
Die Story passt so nicht, schon damals wurden Geschwister möglichst beisammenbehalten und auch damals hatte die Pflegefamilie schon den Auftrag den Kontakt zur Ursprungsfamilie zu ermöglichen.
Könnte also schwierig werden mit der Story.
Also schreib mir mal ne Mail, die ich weiterleiten kann.
Gruß Susanne

Besten Dank, Susanne(Mehs) [duzt man sich hier?]!

Die für mich ausschlaggebende Frage ist bei dieser Sache: Ist es „denkbar“?

Sicherlich erzähle ich nicht den Standartfall, sondern eben die Geschichte, von einem Geschwisterpaar, dass sich tatsächlich aus den Augen verliert. Unmöglich ist das sicherlich nicht, und die Frage ist, ob es unter den von mir beschriebenen Bedingungen hätte passieren ‚können‘.

Es geht mir dabei gar nicht darum das Jugendamt ‚vorzuführen‘ und Kritik zu üben, das ist nicht der Punkt. Wichtig ist nur, dass die Geschichte nicht unglaubwürdig ist.

Hallo mirco,

auch 1981 lebte man nicht mehr im tiefsten Mittelalter.

auch damals wurden Geschwister sicherlich nicht getrennt, nur weil die Pflegefamilie beide nicht wollte…
Dann suchte man eben weiter.

Um das wirklich wasserdicht rüberzubringen bräuchte der Junge m. E. einen erhöhten Erziehungsbedarf,
zur seelischen Behinderung: vergiss es, mein Fehler, gab´s damals noch nicht
Du müsstest den Jungen schon in irgendeiner Weise so auffällig machen, dass er einer besonderen Betreuung bedarf.

1981 lebte eine abhängige Mutter sicherlich von Sozialhilfe, da konnte nichts gepfändet werden.
Untertauchen geht in D fast gar nicht, auch wenn man auf der Strasse lebt, Junkies werden öfters aufgegriffen und polizeilich behandelt, da taucht jeder mal wieder auf.
Würde nicht irgendwie Ausland (Amsterdam) gehen?
Da hätte man einen plausiblen Grund für einen Kontakabbruch

grüsse
dragonkidd

Besten Dank, Susanne(Mehs) [duzt man sich hier?]!

Moin, na der überwiegende Teil duzt sich hier

Die für mich ausschlaggebende Frage ist bei dieser Sache: Ist
es „denkbar“?

Drum mein Vorschlag, klick nebenan auf Mail an Autor Schreiben, dann kommt die auf meinen hotmail-Account und ich kann sie an meinen Vater weiterleiten. Der kann zu machbar oder nicht sicher einiges sagen. Er war von 1972-ca. Mitte der 80ger im Jugendamt und danach im Sozialamt (für deine „wie bringt man einen Sozialhilfeempfänger unter deie Erde“-Frage), war bis vor kurzem 2. Landesvorsitzender für Schleswig-Holstein der Sozialarbeitergewerkschaft und kennt daher auch diverse Fälle, in denen sich ggf. mal ein Sozial- oder JAArbeiter gegen Chefs durchsetzen musste oder eben das ein oder andere versäumt hat, um „für ds Kindeswohl“ zu sorgen. (Hat Mitglieder in beiden Fällen beraten müssen, meist allerdings in Zeugnis- und Gehaltsfragen) Noch dazu wenn die Story in Hamburg spielt, denke ich kann er dir als Berater durchaus hilfreich sein, deren Strukturen kennt er nämlich auch. Schließlich kommt es schon mal Vor dass Vater in HH im Knast sitzt und Mutter in SH wohnt oder umgekehrt. Oder das das Kind in SH wohnt/untergebracht ist und die Eltern in HH oder umgekehrt…
Aber du verstehst sicherlich weshalb ich seine Mail-adresse hier nicht öffentlich posten möchte. Er gehört halt zu denen, die diverse Kinder aus der Familie geholt hat. Ich hab das nur als Kind mitbekommen, wenn die Eltern dann die Privatnummer rausgefunden haben und bei uns Telefonterror machten.

Sicherlich erzähle ich nicht den Standartfall, sondern eben
die Geschichte, von einem Geschwisterpaar, dass sich
tatsächlich aus den Augen verliert. Unmöglich ist das
sicherlich nicht, und die Frage ist, ob es unter den von mir
beschriebenen Bedingungen hätte passieren ‚können‘.

Da ich selbst nur vereinzelt Stories mitbekommen habe und damit nur den Standardfall kenne (so wie es eigentlich vorgesehen ist), hab ich dich eben an einen erfahrenen Kopf weiterleiten wollen. Und ich denke er hat ziemlich viele Fälle gesehen, auch jene in denen mal ein JA-Mitarbeiter was verbockt hat. Was für deine Geschichte anzunehmen ware…

Es geht mir dabei gar nicht darum das Jugendamt ‚vorzuführen‘
und Kritik zu üben, das ist nicht der Punkt. Wichtig ist nur,
dass die Geschichte nicht unglaubwürdig ist.

Hab ich da behauptet? Das ist zwar der Standardfall (immer wieder gerne in den Medien breitgetreten, wenn das JA Kinder aus der Familie nimmt ist Behördenwillkür, wenn sie es nicht tun, wie beim Bremer Kevin ist es genauso schlimm, wobei ich letzteres für schlimmer halte.)

Aber wenn du nicht willst, kann ich dir eben auch nicht weiterhelfen.
Gruß Susanne

nein, nein, nein!

-)

alles ist gut, und ich freue mich über dein angebot.

beste grüße, mirco.