hallo,
ich hatte ein paar meinungsverschiedenheiten mit meiner nichte. war nicht so tragisch für mich. jetzt zeigt sie mich wegen jedem kram bei der polizei an, sodass ich dort immer erscheinen muss um eine aussage zu machen, obwohl ich nix gemacht habe. zb Computerbetrug. Ich soll etwas übers internet auf ihren namen bestellt haben, sodass ihr hohe kosten entstehen. die polizei hat eine dubiose firma ermittelt über ip-adresse. dann soll ich das auto ihres freundes (welches ich noch nie gesehen habe) übers internet zum verkauf angeboten haben. ferner soll ich die radmuttern von ihrem fahrzeug gelöst haben.
kann ich mich gegen derartige anschuldigungen irgendwie wehren? mein arbeitgeber ist nicht erfreut darüber, dass ich ständig vorladungen bekomme. ausserdem entstehen mir dadurch kosten und lohnausfall.
es ist natürlich bedauerlich, wenn die Kommunikation zur Familie derart gestört ist.
Wehren kannst man Sich grundsätzlich schon. Dabei kann die Nichte insbesondere den Tatbestand der falschen Verdächtigung i.S. § 164 StGB erfüllt haben. Voraussetzung hierfür wäre allerdings Vorsatz bzgl. der Kenntnis, dass Du die Taten nicht verübt hast.
Du kannst Dir ja überlegen diesbezüglich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Im Übrogen kämen unter Umständen auch zivilrechtliche Abwehransprüche in Betracht.
sofern Du diese Handlungen nicht begangen hast und Deine Nichte Dich vorsätzlich wider besseren Wissens
Strafanzeigen gegen Dich erstattet, so hat Sie sich gem. § 145d StGB - Vorstäuschen einer Straftat - strafbar gemacht. Du könntest also auch eine Gegenanzeige stellen. Eine Nötigung wäre in Deinem Fall nicht gegeben…es fehlt das „empfindliche Übel“ (z.B. eine konkrete Gefährdung Deiner Person)…welches Dir als Geschädigter angedroht wird wenn Du nicht handelst/duldest oder etwas unterlässt. Wie oben beschrieben werden Dir auch Straftaten vorgeworfen. Deine Unschuld lässt sich deshalb auch gut beweisen, da das Internet ausreichend Spuren hinterlässt. Unter welcher IP und von welchem Ort wurden die vermeindlichen Betrugsdeslikte begangen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind nicht gerade begeistert, wenn Ihnen nachweislich Straftaten vorgetäuscht werden. Von Amtswegen wird in solchen Fällen auch ein Strafverfahren gegen die verantwortliche Person eingeleitet. Auch Du kannst diese Strafanzeige vorab erstatten. Die beste Möglichkeit ist natürlich, diese Angelegeheit mit Deiner Nichte vernünftig zu klären. Solltest Du Dich jedoch dazu entscheiden, eine entsprechende Strafanzeige zu erstatten, gebe ich Dir einen guten Rat.
Schreibe einen vernünftigen „Sachverhalt“, den Du bei der Anzeigenerstattung der Polizei übergibst, in dem Du die Handlungen Deiner Nichte mit genauer Zeitangabe chronologisch in kurzer aber auch präziser Form dokumentierst. Du kannst auch Beweise und Zeugen aufführen, die Dich konkret entlasten.
Ich kann natürlich nicht wissen, ob Du eventuell aus Verärgerung die vorgeworfenen Delikte doch begangen hast - meine Antwort wird daher neutral sein.
Wenn Du mit den Vorwürfen nichts zu tun hast, dann arbeite vertrauensvoll mit dem Sachbearbeiter zusammen - beantworte seine Fragen. Er hat den Fall zu klären - nicht Dir etwas nachzuweisen, was Du nicht getan hast. Du musst Dich nicht gegen die Anschuldigungen wehren - das macht der Sachbearbeiter, der ermittelt auch entlastende Umstände!
Du musst nach Vorladung nicht bei der Polizei erscheinen - ruf’ dort an und bitte um einen Termin außerhalb Deiner Arbeitszeiten! Wenn das abgelehnt wird, teile schriftlich mit, dass Du nur außerhalb Deiner Arbeitszeiten kommen wirst!
das ist ja schon ein recht komplexes Thema was so einige Dinge anschneidet. Es gibt einige Anschuldigungen und scheinbar einige Aussagen von Dir bei der Polizei. Es gibt anscheinend noch keine Entscheidungen wie Einstellung des Verfahrens oder halt Verurteilung. Demnach läuft alles noch seinen Gang. Sollten Verfahren eingeleitet werden, brauchst Du auf alle Fälle einen Anwalt. Da reichen keine Foren-Infos. Bei Einstellungen kannst Du Dir überlegen, strafrechtlich gegen Verleumdungen, üble Nachreden, falschen Verdächtigungen, Vortäuschen von Straftaten etc. vorzugehen.
PC- mäßig rate ich zum Tausch sämtlicher Kennwörter, falls diese von anderen mißbraucht wurden.
Ansonsten braucht die Gegenseite handfeste Beweise. Hat sie die, bist Du der Böse und umgekehrt.
Gruß
lottiman
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Die Polizei ermittelt erstmal und - wenn Du es nicht warst - kommt nix bei raus. Ich würde dringend die Hinzuziehung eines erfahrenen Anwalts anraten. Für falsche Verdächtigungen und Anschuldigungen gibst auch Paragraphen, speziell Schadenersatz für die psychischen Folgen und Kosten kann man zivilrechtlich geltend machen, sollten sich die Anschuldigungen als falsch herausstellen wird der Anwalt wissen was er machen soll (Strafrecht/Zivilrecht).
Fazit: Geh sofort zum Anwalt. Spart ne Menge Ärger, er sollte sich im Strafrecht und mit Stalking auskennen.