Brauche hilfe wegen Beschallung

Werde seit 2 Jahren von meinen Nachbarn über mir beschallt. Zuerst waren sie allein, jetzt kommt das 2. kind. Mutter schreit den ganzen Tag mit dem Kind rum. Dies fängt dann bitterlich an zu weinen und schmeißt mit Haushaltsgegenständen umher. Nachts passiert genau das gleiche. Als ich meine Nachbarn bat etwas mehr Rücksicht zu nehmen wurde ich mit den Worten " Kinder dürfen Krach machen" ausgelacht. Mittlerweile habe ich Schlafstörungen und nehme vom Arzt verschriebene Beruhigungsmittel. ICH KANN NICHT MEHR. Hat jemand einen Rat für mich?

Liebe Ellemaus,

ich sende Ihnen einen Text, den ich vor kurzem bei 123recht gefunden habe, sowie einen kommentierenden Artikel aus der Süddeutschen Zeitung.

Wo nun die Grenze zwischen dem für sozialadäquaten Lärm und Rücksichtslosigkeit liegt, kann ich in Ihrem Fall nicht sagen. So wie sie es schildern klingt es für mich, als wäre die Mutter überfordert und selber mit den Nerven am Ende.

Haben Sie schon die Hausverwaltung oder den Hausbesitzer informiert?
Es gibt in den Hausordnungen eigentlich immer ein Recht auf Nachtruhe, meist ab 22 Uhr und üblicherweise auch 2 Stunden Mittagsruhezeit.

Mit freundlichen Grüßen
Linda Herzog

nun noch die versprochenen Texte:

Kinderlärm ist „sozialadäquat“

Berlin – Die Länderkammer fordert eine rechtliche Klarstellung zum Kinderlärm. Angesichts zunehmender Klagen gegen Kindertagesstätten wollen die Länder erwirken, dass Kinder als Bereicherung und nicht als Belästigung empfunden werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Entschließung zu, in der die Bundesregierung zu einer Überprüfung des geltenden Rechts aufgefordert wird.
Eine gesetzliche Klarstellung, dass Kinderlärm „sozialadäquat“ sei, solle dazu beitragen, erichtliche Auseinandersetzungen um Kinderlärm von vornherein zu vermeiden. Auch wollen die Länder erreichen, dass Kindertagesstätten künftig grundsätzlich auch in Wohngebieten errichtet werden können und nicht mehr nur wie bisher in Ausnahmefällen.
Die nun vom Bundesrat verabschiedete Entschließung basiert auf einem umfassenderen Antrag, der unter anderem von Rheinland-Pfalz mit eingebracht worden war. Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Margit Conrad (SPD) begrüßten deshalb zwar, dass sich die Länderkammer generell dem Anliegen angeschlossen hätten, Kinderlärm rechtlich als ein zu akzeptierendes typisches Verhalten zu qualifizieren. Zugleich kritisierten sie aber, dass der Antrag sich auf eine Prüfbitte an die Bundesregierung beschränke, weil die Unionsgeführten Länder sich nicht hätten einigen
können, was konkret sie rechtlich verbessern wollen. Der ursprüngliche Antrag habe im BundesImmissionsschutzgesetz ebenso wie im Zivilrecht und im Baurecht klare Regelungen zugunsten der Kinder vorgesehen, betonten Beck und Conrad. Die nun auf Vorschlag von Baden-Württemberg verabschiedete Entschließung hingegen werde diesem „Anliegen einer klaren Regelung nicht gerecht“.

und

Kinder dürfen Kinder sein

Die GWG, einer der größten Münchner Vermieter, hat im Herbst 2009 eine „kinderfreundliche Hausordnung“ eingeführt.

Die Stadt München selbst ist jetzt nachgezogen
und hat seine Standard-Hausordnung um einen Kinder-Paragraphen ergänzt.

Ist die „kinderfreundliche Hausordnung“ als „Freibrief“ für Krawall zu verstehen? Man wolle nicht Kindern einseitig mehr Rechte einräumen, erklärt Kommunalreferentin Gabriele Friderich, und GWG-Sprecher Michael Schmitt ergänzt: Der erweiterte Regelkatalog befreie Kinder und ihre Eltern keineswegs von der nötigen Rücksicht auf andere Mieter.
Das Ziel sei vor allem mehr gegenseitiges Verständnis.
(SZ 5./6.01.2010)

Hallo,
eine wirkliche Hilfe gibt es da nicht. Wenn Sie zur
Miete wohnen, könnten Sie versuchen die Miete zu
kürzen. Das ändert jedoch nichts am Lärm.
Vor Gericht gegen Ihre Nachbarin vorzugehen ist
langwierig, kostet Nerven und nicht unbedingt
erfolgreich. Da bleibt nur noch die Möglichkeit die
Wohnung zu wechseln.

Gruß
Wahlers

Werde seit 2 Jahren von meinen Nachbarn über mir

beschallt.

Zuerst waren sie allein, jetzt kommt das 2. kind.

Mutter

schreit den ganzen Tag mit dem Kind rum. Dies fängt

dann

bitterlich an zu weinen und schmeißt mit

Haushaltsgegenständen

umher. Nachts passiert genau das gleiche. Als ich

meine

Nachbarn bat etwas mehr Rücksicht zu nehmen wurde ich

mit den

Worten " Kinder dürfen Krach machen" ausgelacht.

Mittlerweile

habe ich Schlafstörungen und nehme vom Arzt

verschriebene

Beruhigungsmittel. ICH KANN NICHT MEHR. Hat jemand

einen Rat

für mich?

Hallo Ellemaus,

leider habe ich keine Kenntnisse zu Ihrem Anliegen. Habe aber ein Urteil eines Gerichtes, bei dem es um Kinderlärm geht, wie auch in diesem Urteil hat man bei Lärm, gerade bei Kindern, schlechte Karten. Die wenigsten interessiert es, wie sehr die Betroffenen leiden, besonders wenn ihr Bedürfnis nach Ruhe in den eignen vier Wänden gestört wird. Tut mir leid nicht weiterhelfen zu können.

Kinderlärm: Große Freiheit für kleine Krachmacher

Bewohner müssen ihre Toleranzgrenze für Kinderlärm erhöhen. Das Landgericht Bad Kreuznach wies eine Vermieterklage als unbegründet zurück, der eine Mieterfamilie wegen massiver Störung des Hausfriedens, Krach im Treppenhaus und aus der Wohnung kündigte.

Der behauptete Kinderlärm sei keine unzumutbare Lärmbelästigung, meinten die Richter. „Kinder als solche sind keine Störung. Beeinträchtigungen, die damit natürlich verbunden sind, müssen hingenommen werden. Solche Beeinträchtigungen beginnen mit üblichem Babygeschrei, ersten Kinderunarten, gehen in unbeabsichtigte Störungen aller Art über und enden bei bewussten kleineren Störungen, das heißt Gepolter, Gestampfe, Gespringe und Gehopse und sind hinzunehmen.“

Das Landgericht forderte eine höhere Toleranz von Vermieter, Nachbarn und Mitbewohnern. Kinderlärm sei eine Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens. Auch wenn der Lärm als störend empfunden werde, sei er als Lebensäußerung unvermeidbar und der Wohngemeinschaft regelmäßig zumutbar.

Diese geforderte erhöhte Toleranz gegenüber Kindern findet aber dort ihre Grenze, wo der Lärm nicht mehr sozialadäquat ist, wo den Eltern eine schuldhafte Pflichtverletzung bzw. eine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen ist. Bei den in der Vermieterkündigung beschriebenen Verhaltensweisen wie lautes Auftrampeln bzw. Herumrennen des Kindes, insbesondere vor dem Schlafengehen, Laufübungen im Gestell, Geschrei im Treppenflur, Blubbern und Weinen, handelt es sich aber um den üblichen und normalen Ausdruck eines natürlichen Bewegungs-, Spiel- und Mitteilungsdranges von Kleinkindern. Wenn Eltern dieses Verhalten nicht stoppen, ist das nicht schuldhaft und nicht vorwerfbar. Anders möglicherweise, wenn Eltern nicht verhindern, dass die Kinder von Stühlen springen oder Mobiliar umwerfen."

Die anderen mit der Kündigung aufgeführten Gründe wertete das Gericht eher als Lappalien. Selbst wenn das Heraufziehen und Herunterlassen der Rollläden „nicht immer in einer gleichbleibenden sanften Art und Weise geschieht“, handelt es sich jedoch um kurze Geräuschentwicklungen, die eine fristlose Kündigung auch ansatzweise nicht rechtfertigen können.

LG Bad Kreuznach Az. 1 S 21/01

Viele Grüße

Marit

Hallo Ellemaus,
in Deinem Fall kann ich Dir nicht wirklich helfen. Ich glaube auch
nicht, dass man mit Lärmmessungen weiterkommt. Dann weiss man nur wie
laut es ist für den Moment an dem gemessen wird. Meiner Meinung nach
ist das nur über Rücksichtnahme und von Mensch zu Mensch zu regeln.
Hierbei könnte ein „Schlichter“ besser unterstützen als ich - wenn er
gut ist. Sorry, dass ich Dir nicht besser helfen kann.

Gruß Lutz