Brauche hilfe wegen ebay

Guten Tag,

ich habe bei ebay einen artikel gekauft und ihn bezahlt. nach dem ich den artikel bezahlt habe und ich es nicht mehr rückgängig machen kann hat mir ebay eine nachricht geschrieben bei der ich aufgefordert wurde den artikel nicht zu bezahlen weil der verkäufer verdächtigt wird. aber ebay hat mir die nachricht viel zu spät gesendet. was soll ih jetzt machen ??

Hallo turkeyboy92,

ich habe bei ebay einen artikel gekauft und ihn bezahlt. nach
dem ich den artikel bezahlt habe und ich es nicht mehr
rückgängig machen kann hat mir ebay eine nachricht geschrieben
bei der ich aufgefordert wurde den artikel nicht zu bezahlen
weil der verkäufer verdächtigt wird. aber ebay hat mir die
nachricht viel zu spät gesendet. was soll ih jetzt machen

Du kannst innerhalb von 6 Wochen das überwiesene Geld von Deiner Bank auf Dein Girokonto zurückbuchen lassen.
Mit freundlichen Grüßen

Susanne

Tach,

Du kannst innerhalb von 6 Wochen das überwiesene Geld von
Deiner Bank auf Dein Girokonto zurückbuchen lassen.

Nein, das stimmt nicht.

Gruss
Paul

Hi Susanne
Das ist einfach Quatsch.

Hi Turkeyboy
Es könnte zutreffen, dass der Verdacht der Wahrheit entspricht, aber genauso gut könnte der Verdacht auch aus der Luft gegriffen sein.
Risiko besteht, klar, aber Geld zurückbuchen bei Banküberweisung geht NICHT. Anders bei PayPal-Zahlung, die könntest du stornieren.
Ich hab schon öfter solche Warnungen bekommen, oder VK waren gesperrt - und bisher immer meine Ware bekommen, und die VK waren bald wieder aktiv, da sie ihr Problem mit ebay geklärt hatten…
Sicher KANN es auch sein dass es ein gehijackter Account war… wie gesagt, Risiko bleibt. Aber, das Geld ist eh weg :smile: versuche Kontakt zu dem VK aufzunehmen und frag, was los ist.
mfG, A

Hi,

Du kannst innerhalb von 6 Wochen das überwiesene Geld von
Deiner Bank auf Dein Girokonto zurückbuchen lassen.
Mit freundlichen Grüßen

Um die anderen beiden zu präzisieren: Nein, das geht nur, wenn Geld von Deinem Konto per Lastschrift abgebucht wurde. Und dann bis zu sechs Wochen nach dem letzten Rechnungsabschluß.

Gruß S

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Hallo Shim Pan Sen,

Hi,

Um die anderen beiden zu präzisieren: Nein, das geht nur, wenn
Geld von Deinem Konto per Lastschrift abgebucht wurde. Und
dann bis zu sechs Wochen nach dem letzten Rechnungsabschluß.

Gruß S

dankeschön für die Erklärung. Bei den Beiden anderen hatte ich so meine Probleme, das zu verstehen. Du bekommst ein Sternchen von mir.
Mit freundlichen Grüßen

Susanne

Kannst du nicht die Bank um Rücksendung des Überweisungsbetrages bitten, oder ist es schon zu lange her?

Was macht denn der Verkäufer? Droht er bereits und fordert sein Geld ein?

Letztendlich müsstest Du zur Polizei und eine Anzeige machen, um Dein Recht einzufordern und die Herausgabe des ersteigerten Artikels bitten.

Da Du schon gezahlt hast und im Recht bist, kannst Du den Artikel einklagen, aber da kommt es drauf an ob sich der Aufwand lohnt, wenn es ein zu großer Betrag gewesen ist den Du bezahlt hast.

Aber wahrscheinlich wird das unter den Punkt „Lehrgeld“ fallen!

Um die anderen beiden zu präzisieren: Nein, das geht nur, wenn
Geld von Deinem Konto per Lastschrift abgebucht wurde. Und
dann bis zu sechs Wochen nach dem letzten Rechnungsabschluß.

Nein, das geht auch wenn man selbst die Überweisung in Auftrag gegeben hat. Weiß ich aus eigener Erfahrung!

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Tach,

Nein, das geht auch wenn man selbst die Überweisung in Auftrag
gegeben hat. Weiß ich aus eigener Erfahrung!

Das geht nur, solange der Betrag noch nicht bei der Empfaengerbank verbucht wurde. Es handelt sich um Stunden oder bestenfalls Tage, und nicht um die angeblichen 6 Wochen. Siehe auch FAQ:2935

Gruss
Paul

Kannst du nicht die Bank um Rücksendung des
Überweisungsbetrages bitten, oder ist es schon zu lange her?

Wie soll das gehen? Wenn das Geld auf dem Konto des Empfängers eingetroffen ist, gehört es ihm. Die Bank darf es ihm nicht wegnehmen.

Aber wahrscheinlich wird das unter den Punkt „Lehrgeld“
fallen!

Da hast Du vermutlich recht.

Gruß S

Guten Tag,

Aber wahrscheinlich wird das unter den Punkt „Lehrgeld“
fallen!

Da hast Du vermutlich recht.

Gruß S

Hm, ich weiß nun nicht,um welchen Betrag es ging. Wenn es sich nicht lohnt, musst du das Geld wohl abschreiben. Falls es ein Betrüger oder ein Hehler war,der gestohlenen Ware anbot…wirst du eh nichts zurückbekommen. Du kannst aber nachfragen, wenn du die Ware und auch dein Geld nicht erhalten hast und du kannst den anzeigen. Zumindest theoretisch ist das dein Recht.