Brauche Hilfe wegen Jugendamt

Hallo, ich brauche dringend hilfreiche Antworten, ich weiß nicht mehr weiter… Also ich habe vor 4 Monaten mein Kind abgenommen bekommen, soll es aber bald wieder bekommen, wenn ein Platz in einer Mutter- Kind- Einrichtung ist. Bis dorthin wird mein Sohn wohl oder übel in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Momentan ist er auch in einer sehr liebevollen Familie, aber da diese nur Kurzzeitpflege macht, müsste er bald wo anders hin. Und da haben dem Kindesvater und auch meine Anwälte den Vorschlag gemacht das mein Kleiner bei meine Schwiegermutter kommt, da diese schon ihre 13-jährige Enkeltocher seit 10(!) Jahren hat. Soweit so gut, aber das Jugendamt macht jetzt Ärger weil meine Schwiegermutter vor knapp 20 Jahren schon einmal mit ihnen zu tun hatte, aber freiwillig. Wenn sie damals nicht weiter wusste, da sie selbst noch jung war, ging sie zum Jugendamt und hat um Rat gefragt. Und genau das wird ihr jetzt nachgehalten.

Meine Frage an euch ist: Kann das Jugendamt jetzt verweigern das der Kleine zu ihr kommt, nur weil sie damals mal Kontakt mit ihnen hatte?

Bitte helft mir, wenn ihr es könnt…
Danke schon mal im Voraus.
Eure Jenny

Grüß Dich,

also ob sie Ihr daraus einen Strick drehen können, weiß nicht genau. Aber eigentlich ist doch dafür das Jugendamt da, bevor irgendjemand ne anonyme Anzeige macht sehe ich das als beste Lösung.
Weiß ja nicht aus welcher PLZ du kommst, aber bei uns gibt es die Stiftung SPI ( Sozialpädagogisches Institut des Landes BRANDENBURG). Dort sind Streetworker die eng mit dem JA zusammenarbeiten oder sich auch mit denen anlegen.
Ausserdem denn noch die Sozialstation der AWO. Meld dich mal direkt auf meine E-Mail, könnte dir zur Not die Nummern hier von uns geben, die kennen sich ja besser aus und recherchieren sicherlich auch, welche Anbieter es bei euch gibt. Das letzte über Beratungshilfe ein Gespräch beim Fachanwalt für Familienrecht.

Gruß Andreas
[email protected]

Hallo Jenny,
am Wichtigsten für jedes Kind sind liebevolle und zuverlässige Eltern. Dabei spielt es für das Kind keine Rolle, ob diese Eltern die leiblichen Eltern, Großeltern, Tanten oder Onkel oder Pflege-und Adoptiveltern sind.
Das Schlimmste sind ständig wechselnde Bezugspersonen, weil hierdurch das Kind kein Urvertrauen und keine Bindungsfähigkeit aufbauen kann. Es entstehen Verlassenheitsängste und Bindungsunfähigkeit, die sich im späteren Leben sehr schädlich auswirken.
Du must also bei allen Gesprächen und Überlegungen diese ''Kindeswohlinteressen ‚‘ in den Mittelpunkt stellen und nach der am wenigsten schädlichen Alternative für Dein Kind suchen, wenn ihr als leibliche Eltern nicht in der Lage seid, euerm Kind dies Urvertrauen und die Bindungfähigkeit sicherzustellen.
Habt Vertrauen zum Jugendamt, denn es wird gewiß keine Lösung empfehlen, die gegen diese elementaren Interessen Deines Kindes verstößt.
Viel Glück,
Reinhard

Meine Frage an euch ist: Kann das Jugendamt jetzt verweigern
das der Kleine zu ihr kommt, nur weil sie damals mal Kontakt
mit ihnen hatte?

Ja, das Jugendamt kann die Großeltern ausschließen, z.B. wegen den möglicherweise problematischen Beziehungen zu den Eltern, oder wegen der erzieherischen Eignung. Alleine weil jemand schon mal Hilfe vom Jugendamt hatte, ist dagegen kein Argument gegen eine Pflegeerlaubnis.

Alleine weil jemand

schon mal Hilfe vom Jugendamt hatte, ist dagegen kein Argument
gegen eine Pflegeerlaubnis.

Danke, genauso ne Antwort hab ich gebraucht. Weil anscheinend wollen die vom JA meiner Schwiegermutter nen Strick draus drehen und das hat mich ziemlich verunsichert, aber danke für deine Antwort :smile:

Grüße Jenny