Hallo, ich brauche dringend hilfreiche Antworten, ich weiß nicht mehr weiter… Also ich habe vor 4 Monaten mein Kind abgenommen bekommen, soll es aber bald wieder bekommen, wenn ein Platz in einer Mutter- Kind- Einrichtung ist. Bis dorthin wird mein Sohn wohl oder übel in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Momentan ist er auch in einer sehr liebevollen Familie, aber da diese nur Kurzzeitpflege macht, müsste er bald wo anders hin. Und da haben dem Kindesvater und auch meine Anwälte den Vorschlag gemacht das mein Kleiner bei meine Schwiegermutter kommt, da diese schon ihre 13-jährige Enkeltocher seit 10(!) Jahren hat. Soweit so gut, aber das Jugendamt macht jetzt Ärger weil meine Schwiegermutter vor knapp 20 Jahren schon einmal mit ihnen zu tun hatte, aber freiwillig. Wenn sie damals nicht weiter wusste, da sie selbst noch jung war, ging sie zum Jugendamt und hat um Rat gefragt. Und genau das wird ihr jetzt nachgehalten.
Meine Frage an euch ist: Kann das Jugendamt jetzt verweigern das der Kleine zu ihr kommt, nur weil sie damals mal Kontakt mit ihnen hatte?
Bitte helft mir, wenn ihr es könnt…
Danke schon mal im Voraus.
Eure Jenny