Brauche ich auch für einen Minijob einen

… Arbeitsvertrag?

Hallo Experten, endlich habe ich ein Angebot für einen Minijob ergattert. Der Auftraggeber meinte aber, dass wir erst einmal loslegen sollten, später dann einen Arbeitsvertrag abschließen sollten. Fühle mich dabei nicht wohl, wer hat da Erfahrungen? Danke

Hallo, Erfahrungen zählen da wenig, es kommt auf den Arbeitgeber an. Aber bei einem Minijob sehe ich das Risiko als nicht allzu groß an. Wenn das Geld zur vereinbarten Zeit auf dem Konto ist, ist es doch ok. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, bei Minijobs würde ich das auch durchaus als ausreichend ansehen.
Grüße, Reinhard

Hallo,

ein mündlicher Vertertag zählt genau so wie ein schriftlicher; im Streitfall ist ein mündlicher Vertrag, bzw. deren Inhalte schwer zu beweisen. Also lieber schriftlich!

Dies ersetzt keine Rechtsberatung!

Hallo,
ich würde grundsätzlich empfehlen, ein Arbeitsverhältnis immer schriftlich zu fixieren. Immerhin ist z.B. eine Kündigung auch nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Und was Du noch wissen solltest: Beginnst Du mit dem Job ohne einen Vertrag, hast Du direkt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!!! Vielleicht weiß das Dein zukünftiger Arbeitgeber nicht, dann hat er eben Pech gehabt.
Viel Erfolg!!
phantomin

Hallo,
soviel ich weiss, brauchst Du sowas nicht.(Handschlagsvertrag)
Aber der Nachweis ist nicht vorhanden, für irgendwelche Ansprüche jeder Art.
MfG Oliver

Hallo,

Arbeitsverträge könnten vom Grundsatz her auch formfrei, bedeutet ohne Vertrag abgeschlossen werden. Zu empfehlen ist allerdings immer ein Vertrag.

Die Probleme entstehen erst dann, wenn es Uneinigkeiten gibt. Da Du froh bist diesen Job „ergattert“ zu haben würde ich selbstverständlich die Arbeit antreten, aber mit klarer Absprache, bis wann es einen Arbeitsvertrag gibt. Alleine schon um Missverständnisse zu vermeiden. Dies sollte natürlich im Interesse des Arbeitnehmers, aber ebenso im Interesse des Arbeitgebers liegen.

Ich wünsche Dir viel Spaß und viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Harley

Hallo schweigen75 (toller Name :smile:),

also es sieht so aus,
ein Minijobber (400,–€ Basis) hat die gleichen Rechte wie ein „normal“ versicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
Das bedeutet für Dich, liegt ein Tarifvertrag für die Branche vor, gilt dieser auch für Dich. Also Urlaubsgeld, ja, Lohnfortzahlung im Krankeitsfall für 6 Wochen, ja, Weihnachtsgeld, ja, u.s.w.
Der 400,–€ Job hat lediglich für den Arbeitgeber den Vorteil, das er steuerlich entlastet wird und kaum Sozialabgaben zu zahlen hat. Ansonsten hast Du ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Achte darauf, Du darfst nur 2 x im Jahr Überstunden, also mehr als 400,–€ leisten, sonst wird Dein 400derter Job sozialversicherungspflichtig.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen, Gruß aus Bremen,
kaktus*1 (Volker)

Hallo,

Sie haben ein gutes Bauchgefühl.

Ohne Arbeitsvertrag sollten Sie die Arbeit nicht aufnehmen.
Für Minijobs gibt es im Internet gute Vertragsvordrucke, also hat der neue AG keine Ausrede.

Zudem muss er Sie bereits am ersten Tag bei der Minijobzentrale anmelden, dass ist eine gesetzliche Vorschrift.

Viel Glück
LG

Hallo,

rein rechtlich gesehen braucht man keinen Arbeitsvertrag. Menschlich gesehen schon, denn es gibt leider schlechte Menschen, d. h. auch gesetzlose Arbeitgeber.

Versuche auf einen Arbeitsvertrag zu bestehen, will das Dein Arbeitgeber auf gar keinem Fall, dann würde ich wirklich mal ganz lieb nachfragen, warum er keinen möchte?

Gesetzlich ist alles geregelt, jeder Vertrag KANN mündlich abgeschlossen werden. Nur, dass ein Arbeitsvertrag, und kein Probearbeiten entstanden ist, das müsstest Du im schlimmsten Fall nachweisen.

Hier noch ein Link, der Dich u. a. auch über Deine Rechte als Arbeitnehmer in einem Minijob aufklärt:
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/2__AG/13_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_38320/DE/2 AG/13 arbeitsrecht/4__Entgeltfortzahlung/Entgeltfortzahlung.html)

Leider gibt es auch im Bereich Minojob noch Arbeitgeber, die Dich nur dann bezahlen möchten, wenn Du auch wirklich arbeitest. Deine Ansprüche auf Lohnfortzahlung, und/oder bezahlten Urlaub, versuchen diese oft zu umgehen. Das ist natürlich Unsinn, auch darauf hast Du Anspruch.

Versuche einen Arbeitsvertrag zu erhalten, es macht bei Streitigkeiten immer Sinn.

Viel Erfolg!

LG… Hoelti

N.B.:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 29-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen :smile:

Mach erst den Arbeitsvertrag und lege dann mit der Arbeit los.Du bist sonst in keinster weise Abgesichert sollte am ersten tag was passieren

Hallo schweigen75,
habe keine Erfahrungen mit Minijobs gemacht.
Bitte allerdings beachte: ohne Vertrag keine Verpflichtung zur Bezahlung.
Gruss und viel Erfolg.

Wagner

hallo
vorsichtig bei minijobs.
viele ag stellen minijobber ein, um billige arbeitskräfte zu bekommen, wenn es dann um ein arbeitsvertrag geht, kommt die kündigung bzw. die ausrede.

Hallo,

entschuldige die späte Antwort, ich war im Urlaub. Nein, ich habe leider keine Erfahrung mit Mini-Jobs.

Gruß,
Alexis