Hallo hab seit April 2010 einen Brennwertkessel brauch ich da die ersten jahre überhaubt nen Schornsteinfeger?
Das Gerät ist ja neu und im Schornstein ist ja ein Kunstoffrohr drin was soll der Schornsteinfeger da groß noch prüfen?
Ich weiss das Fragen mit Gegenfragen beantworten ungehörig ist, aber: wo ist der Unterschied zur Heizung vorher?
Abgase gibts immer noch und leider meist wesentlich mehr Mängel bei der evtl. notwendigen Abnahme.
Ansonsten 2 jährige Abgaswegekontrolle.
Eine andere Frage drängt sich viel eher auf. Wurde der notwendige hydraulische Abgleich durchgeführt, ist das Gerät korekt auf das Gebäude/ den Heizwärmebedarf eingestellt. Wie sieht es aus mit der Steuerungstechnik? Werkseinstellung oder angepasst?
Ich berate meine Kunden gern auch zu diesen Punkten.
Vielleicht könnte die Frage auch lauten.
Was wäre wenn der Schornsteinfeger nicht käme.
Die erste Messung 2012. Ich würde den Schornsteinfeger aber zumindest drüber gucken lassen, sonst ist, wenn ihm 2012 was auffält die Gewährleistung abgelaufen.
Hallo davor war ne alt ca 25 jährige Gasheizung drin. Haben sie durch ein Gasbrennwertgerät Vaillant aurocompakt vsc 196/3-5 ersetzt. Den Hydraulischenabgleich hat die Firma gemacht die sie eingebaut hat. Den Rest kann ich garnicht sagen, ich habe selber das Warmwasser programmiert.
fragen Sie Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
Hallo Lars, leider brauchst du im ersten Jahr auf jeden Fall den Schornsteinfeger, zwecks der Abnahme/ Bescheinigung der sicheren Benutzbarkeit. Danach muss der Schorni alle 2 Jahre eine Messung durchführen. Dies gilt aber nur, wenn deine Heizung eine raumluftunabhängige Heizung ist, d.h. das sie die Luft von aussen „ranzieht“.
Andernfalls auch wieder jährlich. Nachlesen kannst du dies in der KEHR- UND ÜBERPRÜFUNGSORDNUNG (KÜO), siehe hierzu die Anlage 1 Nr.3 ff.
Hoffe ich konnte dir helfen,
MFG Bernd
Hallo Lars,
ja Du brauchst einen Schornsteinfeger.
Da es zu komplex ist dies hier alles zu schreiben, kannst du im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k_o/ge… ab Punkt 3.4 auf Seite 10 rausfinden welche Arbeiten auszuführen sind.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen…
Gruß Stefan
Hallo Lars1977,
dein Schornsteinfeger muss nach der Inbetriebnahme die Anlage schlussabnehmen. Dies beschieht auf Grundlage der Landesbauordnung und ist auch versicherungstechnisch wichtig (Gebäudebrandversicherung). Danach siehst du ihn erst in 2 Jahren wieder. So ist es jedenfalls in Baden-Württemberg.
MfG.
indigo99